Ablauf des Unternehmensverkaufs — die 5 Phasen Schritt für Schritt.
Ein Unternehmensverkauf ist kein Einzelschritt, sondern ein strukturierter Prozess. Wer die fünf Phasen kennt, vermeidet teure Überraschungen — und behält jederzeit die Kontrolle über Preis, Zeitplan und Vertraulichkeit.
- ✓Phase 1 — BewertungErtragswert, Substanzwert, Marktvergleich (Woche 1–2).
- ✓Phase 2 — KäuferanspracheDirektankauf oder gezielte Investorenauswahl (Woche 2–3).
- ✓Phase 3 — LOIVerbindliche Absichtserklärung mit Preis und Zeitplan (Woche 3).
- ✓Phase 4 — Due DiligencePrüfung der wirtschaftl., rechtl. und steuerl. Lage (Woche 3–4).
- ✓Phase 5 — NotarVertragsbeurkundung, Kaufpreiszahlung, HR-Eintragung (Woche 5).
Die 5 Phasen im Detail — von der Anfrage bis zur Beurkundung
Phase 1 — Bewertung (Woche 1–2): Nach Ihrer Anfrage über das Formular erfassen wir die Eckdaten Ihrer GmbH. Auf dieser Basis erhalten Sie binnen 24 Stunden eine erste Kaufpreisindikation. Nach Sichtung von Jahresabschluss, BWA und Handelsregisterauszug folgt das verbindliche Angebot (3–5 Werktage).
Phase 2 — Käuferansprache (Woche 2–3): Entweder Direktankauf durch Nachfolgehaus für die eigene Holding-Struktur — oder gezielte Ansprache vorqualifizierter Investoren aus unserem Netzwerk. Interessenten unterzeichnen vor jedem Datenaustausch eine NDA.
Phase 3 — Letter of Intent (Woche 3): Sie erhalten eine schriftliche Absichtserklärung mit Kaufpreis, Übertragungszeitpunkt, Zahlungsmodalitäten und Bedingungen. Der LOI ist Ihr verbindlicher Anker für die folgenden Phasen — und das letzte Mal, in dem zentrale Punkte noch unkompliziert verhandelbar sind.
Phase 4 — Due Diligence (Woche 3–4): Der Käufer prüft die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse. Bei mittelständischen GmbHs läuft das als kompakte Prüfung in 5–10 Werktagen. Parallel arbeiten Notar und Berater am finalen Anteilskauf-Vertrag.
Phase 5 — Notartermin und Übertragung (Woche 5): Der Vertrag wird notariell beurkundet, der Kaufpreis fließt zum vereinbarten Stichtag. Anschließend reicht der Notar die geänderte Gesellschafterliste beim Handelsregister ein — mit der Eintragung sind Sie offiziell als Gesellschafter ausgeschieden.
Während des gesamten Prozesses haben Sie einen festen Ansprechpartner bei Nachfolgehaus. Wir koordinieren Notar, Steuerberater und Käufer — Sie behalten den Überblick, treffen die finalen Entscheidungen und müssen sich um Logistik und Schnittstellen nicht selbst kümmern.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Unternehmensverkauf?+
Bei Nachfolgehaus rund 5 Wochen vom Erstkontakt bis zur notariellen Beurkundung. Klassische M&A-Prozesse über externe Berater dauern oft 6–12 Monate — weil zuerst ein Käufer gesucht und in komplexen Verfahren ausgewählt wird. Als Direktkäufer entfallen diese Wochen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?+
Die letzten zwei Jahresabschlüsse, die zuletzt erstellte BWA, ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine Ausweiskopie der Gesellschafter. Optional und nicht zwingend: Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkasse.
Was ist ein Letter of Intent (LOI)?+
Eine schriftliche Absichtserklärung des Käufers mit Eckdaten der geplanten Transaktion: Kaufpreis, Zeitplan, Übertragungsmodalitäten, Bedingungen (z. B. erfolgreiche Due Diligence). Der LOI ist meist nicht voll bindend, aber ein klares Commitment — und der Startschuss für die Vertragsverhandlung.
Was passiert in der Due Diligence?+
Der Käufer prüft die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse der GmbH. Bei kleineren Mittelstands-GmbHs läuft das als ‚Due Diligence light‘: Sichtung der Hauptverträge, Steuerbescheide, offener Verbindlichkeiten, Mitarbeiterverträge. Dauer in der Regel 5–10 Werktage.
Was geschieht beim Notartermin?+
Der Anteilskauf-Vertrag wird verlesen, von Verkäufer und Käufer unterzeichnet und beurkundet. Anschließend zahlt der Käufer den Kaufpreis und der Notar reicht die geänderte Gesellschafterliste beim Handelsregister ein. Mit Eintragung sind Sie als Verkäufer raus.
Wer trägt die Notar- und Handelsregisterkosten?+
Bei Nachfolgehaus übernehmen wir Notar-, Handelsregister- und Übertragungskosten vollständig, sofern die Gesellschaft im bisherigen geordneten Zustand — mit bestehender Bankverbindung, laufenden Verträgen und regulärem Geschäftsbetrieb — auf uns übergeht. Sie haben damit netto höhere Erlöse als bei klassischen Verkäufen, bei denen der Verkäufer oft hälftig die Notarkosten trägt.
