Glossar

Glossar: Unternehmensverkauf & Nachfolge

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Firmenverkauf, GmbH-Bewertung und Nachfolge — kompakt und in verständlichem Deutsch erklärt.

Due Diligence
Sorgfältige Prüfung eines Unternehmens vor dem Kauf — finanziell (Financial DD), rechtlich (Legal DD), steuerlich (Tax DD) und kommerziell (Commercial DD). Ziel: Risiken identifizieren und den Kaufpreis abzusichern. Bei kleinen GmbHs typischerweise 1–3 Wochen, bei Mittelständlern bis zu 8 Wochen.
Share Deal
Verkauf der Geschäftsanteile (Shares) einer GmbH. Der Käufer übernimmt die gesamte Gesellschaft mit allen Aktiva, Passiva, Verträgen, Verlustvorträgen und Bonitätsindex. Notarpflichtig nach § 15 Abs. 3 GmbHG. Steuerlich oft attraktiv (Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG).
Asset Deal
Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter (Maschinen, Verträge, Kundenstamm) statt der Gesellschaftsanteile. Der ursprüngliche Rechtsträger bleibt beim Verkäufer. Vorteilhaft, wenn Käufer Altrisiken ausschließen will — nachteilig, weil Verträge oft neu verhandelt werden müssen.
Unternehmensbewertung
Ermittlung des wirtschaftlichen Werts eines Unternehmens. Übliche Verfahren: Ertragswertverfahren (IDW S 1), DCF-Verfahren, Multiplikatorverfahren (EBIT-Multiples je Branche), Substanzwertverfahren. Für GmbH-Verkäufe häufig Kombination aus Ertrags- und Substanzwert.
EBIT
Earnings Before Interest and Taxes — operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Wichtigste Bezugsgröße für Unternehmensbewertungen nach dem Multiplikatorverfahren (EBIT × branchenüblicher Multiplikator).
EBITDA
Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization — operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen. Bereinigt um buchhalterische Effekte; häufig genutzt für Vergleiche zwischen kapitalintensiven und kapitalleichten Unternehmen.
Letter of Intent (LOI)
Absichtserklärung zwischen Verkäufer und Käufer mit Kaufpreis-Indikation, Zeitplan, Exklusivität und Vertraulichkeit. Rechtlich meist nicht bindend — außer die Vertraulichkeits- und Exklusivitätsklauseln.
NDA / Vertraulichkeitsvereinbarung
Non-Disclosure Agreement: schützt sensible Unternehmensdaten während der Verhandlungen. Bei Nachfolgehaus werden Unterlagen ausschließlich nach NDA-Unterzeichnung an konkrete Interessenten weitergegeben.
Verlustvortrag
Steuerliche Verluste aus Vorjahren, die mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können. Bei GmbH-Verkäufen entfällt der Verlustvortrag oft nach § 8c KStG, wenn mehr als 50 % der Anteile übertragen werden — Ausnahmen siehe § 8d KStG (fortführungsgebundener Verlustvortrag).
Vorratsgesellschaft
Neu gegründete, noch nie operativ tätige GmbH, die zum sofortigen Erwerb bereitsteht. Käufer spart die 4–8 Wochen Gründungszeit. Der Bonitätsindex ist neutral, kein Altrisiko.
Mantelgesellschaft
Bereits bestehende, aber operativ inaktive GmbH (sog. Mantel). Vorteile: gewachsene Handelsregister-Historie, schnellere Verfügbarkeit als eine Neugründung. Wirtschaftliche Neugründung muss steuerlich angezeigt werden (§ 8c KStG).
Bonitätsindex
Bewertung der Kreditwürdigkeit einer GmbH durch Wirtschaftsauskunfteien (Creditreform, Bürgel, Schufa B2B). Der Index wird von der jeweiligen Auskunftei eigenständig auf Basis aktueller Daten gepflegt und kann sich nach einem Gesellschafterwechsel ändern.
Firmennachfolge / Unternehmensnachfolge
Übergabe eines Unternehmens an einen Nachfolger — familienintern, an Mitarbeiter (MBO) oder an einen externen Käufer (Verkauf). In Deutschland stehen jährlich rund 30.000 Familienunternehmen vor der Nachfolgefrage.
Earn-Out
Variabler Kaufpreis-Bestandteil, der an die zukünftige Geschäftsentwicklung gekoppelt ist. Wird häufig vereinbart, wenn Verkäufer und Käufer den Unternehmenswert unterschiedlich einschätzen.
MBO / MBI
Management Buy-Out: das bestehende Management übernimmt das Unternehmen. Management Buy-In: ein externes Management übernimmt. Beides kann mit Bankfinanzierung oder Private Equity strukturiert werden.
Closing
Der Tag, an dem alle Bedingungen erfüllt sind und die Anteilsübertragung wirksam wird. Häufig getrennt vom Signing (Unterschrift des Kaufvertrags) durch Closing Conditions wie Kartellfreigabe oder Bankgenehmigung.
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