Notar & Beurkundung

Notariell beurkundet — bundesweit, ohne Reiseaufwand.

Alles rund um Notar, Beurkundung und Anteilsübertragung an einem Ort. Wir arbeiten standardmäßig im Genehmigungsverfahren nach § 15 GmbHG — Sie genehmigen bei einem Notar Ihrer Wahl in Ihrer Nähe.

Genehmigungsverfahren

So einfach läuft die Beurkundung — in 4 Schritten.

1
Beurkundung beim Nachfolgehaus-Notar

Der Käufer erscheint gemeinsam mit uns bei einem Notar aus unserem Partnernetzwerk. Der Anteilskaufvertrag wird in unserem Beisein vollständig beurkundet.

2
Versand an Ihre Privatadresse

Unser Notar übersendet die Urkunde per Post direkt an Ihre private Anschrift — mit einer verständlichen Anleitung für den nächsten Schritt.

3
Genehmigung bei Ihrem Notar vor Ort

Sie gehen mit der Urkunde zu einem Notar Ihrer Wahl in Ihrer Nähe und lassen dort Ihre Genehmigungserklärung beglaubigen. Meist 15–20 Minuten.

4
Wirksamkeit & Handelsregister

Mit Zugang Ihrer Genehmigung wird der Vertrag wirksam. Unser Notar reicht die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein.

Kosten. Sämtliche Notar- und Handelsregisterkosten — beim Nachfolgehaus-Notar und bei Ihrem örtlichen Notar für die Genehmigung — trägt der Käufer (Nachfolgehaus) vollständig. Für Sie als Verkäufer fallen keinerlei Gebühren an.

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