§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Vermittlungs-, Beratungs- und Dienstleistungen, die Nachfolgehaus (nachfolgend „Vermittler") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") erbringt.
(2) Der Vermittler tritt ausschließlich als Vermittler und Berater auf. Er ist weder Käufer noch Verkäufer der vermittelten Unternehmen, Anteile oder Vermögenswerte und übernimmt keine Garantie- oder Gewährleistungsfunktion für die vermittelten Gegenstände oder die Bonität der vermittelten Parteien.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermittler ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Vermittler erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Vermittlung von Kauf- und Verkaufsgelegenheiten für GmbHs, Anteile und Unternehmen,
- Beratung und Begleitung bei Unternehmensnachfolge, Gründung sowie Liquidation,
- Indikative Unternehmensbewertungen und Marktanalysen,
- Strukturierung und Koordination von Transaktionsprozessen einschließlich Due Diligence.
(2) Konkrete Leistungen, Honorare und Erfolgsbedingungen werden im jeweiligen Einzelauftrag (Mandatsvereinbarung, Vermittlungsauftrag) schriftlich geregelt. Diese AGB gelten ergänzend.
(3) Der Vermittler schuldet ausschließlich die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Vermittlungs- und Beratungsleistungen, nicht jedoch den Erfolg einer Transaktion. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes oder Steuerberatungsgesetzes wird ausdrücklich nicht geschuldet.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Anfragen über das Online-Formular, per E-Mail oder Telefon stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder den Abschluss einer individuellen Mandatsvereinbarung zustande.
(2) Die Erstberatung ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – unverbindlich und kostenfrei.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet,
- alle für die Vermittlung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Jahresabschlüsse, BWA, Handelsregisterauszug, weitere Geschäftsunterlagen) vollständig, wahrheitsgemäß und in aktueller Fassung bereitzustellen,
- den Vermittler unverzüglich über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Verhältnisse zu informieren,
- parallele Verhandlungen, Direktkontakte oder konkurrierende Vermittlungsaufträge offenzulegen.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, zur Weitergabe der überlassenen Unterlagen an potenzielle Interessenten und projektbezogene Berater berechtigt zu sein und hierdurch keine Rechte Dritter zu verletzen.
§ 5 Vergütung, Provision, Erfolgshonorar
(1) Art und Höhe der Vergütung (Pauschalhonorar, Stundenhonorar, Erfolgshonorar/ Provision) ergeben sich aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung.
(2) Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund der Tätigkeit des Vermittlers ein Vertrag über den Kauf, Verkauf, die Übernahme oder Beteiligung an einem Unternehmen bzw. an Anteilen zustande kommt. Mitursächlichkeit der Tätigkeit ist ausreichend.
(3) Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn das Geschäft mit einem vom Vermittler nachgewiesenen Interessenten innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zustande kommt.
(4) Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Der Vermittler verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Auftrages zu verwenden.
(2) Die Weitergabe von Unterlagen an potenzielle Interessenten erfolgt nur nach Abschluss einer angemessenen Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren fort. Gesetzliche Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
(1) Der Vermittler haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für das jeweilige Mandat vereinbarten Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Vermittler haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg einer vermittelten Transaktion, für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die durch den Auftraggeber oder Dritte zur Verfügung gestellt wurden, sowie für die Bonität, Leistungsfähigkeit oder Vertragstreue vermittelter Parteien.
§ 8 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Mandatsvereinbarung. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bereits entstandene Provisions- und Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Hinweis: Diese AGB stellen ein Muster dar und sollten vor Verwendung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt auf den konkreten Geschäftsbetrieb angepasst und geprüft werden.
