Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Plattform-, Vermittlungs- und Ankaufsleistungen, die Nachfolgehaus (nachfolgend „Nachfolgehaus") gegenüber seinen Nutzern, Auftraggebern und Vertragspartnern (nachfolgend „Nutzer" bzw. „Auftraggeber") erbringt.

(2) Nachfolgehaus tritt im Zusammenhang mit der Website nachfolgehaus.de und dem Unternehmensmarkt in drei klar voneinander getrennten Rollen auf. Welche Rolle im Einzelfall gilt, ergibt sich aus den jeweils geschlossenen Vereinbarungen:

  • a) Plattformbetreiber (Unternehmensmarkt): Nachfolgehaus stellt ausschließlich eine technische Plattform bereit, über die Verkäufer und Käufer von Gesellschaften zueinander finden können. Nachfolgehaus ist in dieser Rolle nicht Vertragspartner der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge und übernimmt insbesondere keine Haftung für Angaben der Gegenseite, Zahlung, Übertragung der Geschäftsanteile sowie steuerliche oder rechtliche Folgen.
  • b) Vermittler (aktive Vermittlung): Auf Wunsch und auf Grundlage eines separaten, schriftlichen Vermittlungs- bzw. Nachweisvertrags wird Nachfolgehaus aktiv tätig (z. B. Verhandlungsbegleitung, Käuferprüfung, Koordination des Notartermins).
  • c) Direktkäufer: Bei einem Direktverkauf an Nachfolgehaus wird Nachfolgehaus oder eine mit Nachfolgehaus verbundene Gesellschaft selbst Käufer der Geschäftsanteile. Es handelt sich dann nicht um eine Vermittlung, sondern um einen unmittelbaren Anteilskauf zwischen Verkäufer und Nachfolgehaus auf Grundlage eines gesonderten, notariell beurkundeten Anteilskaufvertrags.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Nachfolgehaus ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Nachfolgehaus erbringt – je nach Rolle – insbesondere folgende Leistungen:

  • Betrieb des Unternehmensmarkts (Inserate, Kaufgesuche, Messaging, Nutzerverwaltung),
  • Aktive Vermittlung von Kauf- und Verkaufsgelegenheiten für GmbHs, UGs, Anteile und sonstige Unternehmen auf Basis eines schriftlichen Vermittlungsvertrags,
  • Direktankauf von Gesellschaften und Geschäftsanteilen,
  • Indikative Unternehmensbewertungen und Marktorientierungen,
  • Strukturierung und Koordination von Transaktionsprozessen.

(2) Konkrete Leistungen, Honorare und Erfolgsbedingungen werden im jeweiligen Einzelauftrag (Mandats- bzw. Vermittlungsvereinbarung, Anteilskaufvertrag) schriftlich geregelt. Diese AGB gelten ergänzend.

(3) Nachfolgehaus schuldet ausschließlich die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch den Erfolg einer Transaktion. Eine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes oder Steuerberatungsgesetzes wird ausdrücklich nicht geschuldet; Nachfolgehaus ist weder Steuerberatungs- noch Rechtsanwaltsgesellschaft. Bei Bedarf vermittelt Nachfolgehaus den Kontakt zu unabhängigen Berufsträgern.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Anfragen über das Online-Formular, per E-Mail oder Telefon stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, den Abschluss einer individuellen Mandats- bzw. Vermittlungsvereinbarung oder – im Falle des Direktankaufs – durch notariell beurkundeten Anteilskaufvertrag zustande.

(2) Die Nutzung des Unternehmensmarkts und die Erstberatung sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – unverbindlich und für geprüfte Nutzer kostenfrei.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber bzw. Nutzer ist verpflichtet,

  • alle für die Vermittlung oder den Ankauf erforderlichen Unterlagen (insbesondere Jahresabschlüsse, BWA, Handelsregisterauszug, ggf. Creditreform-Selbstauskunft, weitere Geschäftsunterlagen) vollständig, wahrheitsgemäß und in aktueller Fassung bereitzustellen,
  • Nachfolgehaus unverzüglich über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Verhältnisse zu informieren,
  • parallele Verhandlungen, Direktkontakte oder konkurrierende Vermittlungsaufträge offenzulegen,
  • im Rahmen des Unternehmensmarkts keine Inhalte zu veröffentlichen, die Rechte Dritter verletzen, irreführend sind oder die Anonymität der eigenen Gesellschaft (z. B. Firmenname im öffentlichen Inseratstext) unnötig gefährden.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, zur Weitergabe der überlassenen Unterlagen an potenzielle Interessenten, an Nachfolgehaus und an projektbezogene Berater berechtigt zu sein und hierdurch keine Rechte Dritter zu verletzen.

§ 5 Vergütung, Provision, Kosten

(1) Die Nutzung des Unternehmensmarkts (Inserate, Kaufgesuche, Messaging) ist für geprüfte Nutzer kostenfrei.

(2) Kostenfreiheit für den Verkäufer (Direktankauf und aktive Vermittlung): Bietet ein Verkäufer seine Gesellschaft Nachfolgehaus zum Direktankauf an oder beauftragt er Nachfolgehaus mit der aktiven Vermittlung, entstehen für den Verkäufer keinerlei Kosten. Insbesondere trägt der Verkäufer keine Provision, keine Maklergebühr, keine Notarkosten, keine Handelsregister- oder Veröffentlichungskosten und keine sonstigen Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Übertragung der Geschäftsanteile. Sämtliche genannten Kosten werden im Innenverhältnis vom Käufer (bei Direktankauf: von Nachfolgehaus als Käufer; bei aktiver Vermittlung: vom vermittelten Käufer) getragen.

(3) Bei aktiver Vermittlung auf Grundlage eines schriftlichen Vermittlungs- bzw. Nachweisvertrags fällt eine Provision in Höhe von 15 % des notariell beurkundeten Kaufpreises an. Diese Provision wird ausschließlich vom Käufer getragen; der Verkäufer schuldet auch in diesem Fall keine Provision. Der Anspruch entsteht mit der erfolgreichen notariellen Beurkundung des Anteilskaufvertrags.

(4) Der Provisionsanspruch gegen den Käufer besteht auch dann, wenn das Geschäft mit einem von Nachfolgehaus nachgewiesenen Interessenten innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsverhältnisses zustande kommt (Nachweisprovision).

(5) Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

(6) Vor Weitergabe nicht-öffentlicher Detailinformationen an einen Interessenten wird – soweit eine aktive Vermittlung gewünscht ist – ein schriftlicher Vermittlungs- bzw. Nachweisvertrag geschlossen.

(7) Hinweis zur reinen Plattformnutzung: Wickeln Verkäufer und Käufer ein Geschäft eigenständig über den Unternehmensmarkt ab, ohne Nachfolgehaus mit der aktiven Vermittlung oder als Direktkäufer einzubeziehen, tragen sie die zwischen ihnen entstehenden Kosten (insbesondere Notar- und Registerkosten) nach eigener Vereinbarung. Nachfolgehaus ist in diesem Fall nicht Vertragspartner.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Der Vermittler verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Auftrages zu verwenden.

(2) Die Weitergabe von Unterlagen an potenzielle Interessenten erfolgt nur nach Abschluss einer angemessenen Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren fort. Gesetzliche Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 7 Haftung

(1) Nachfolgehaus haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für das jeweilige Mandat vereinbarten Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Nachfolgehaus haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg einer vermittelten oder über die Plattform angebahnten Transaktion, für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die durch den Auftraggeber oder Dritte zur Verfügung gestellt wurden, sowie für die Bonität, Leistungsfähigkeit oder Vertragstreue der jeweils anderen Partei.

(4) Plattformnutzung / Direktgeschäft zwischen Nutzern:Schließen Verkäufer und Käufer im Rahmen des Unternehmensmarkts ein Geschäft unmittelbar untereinander ab, ohne Nachfolgehaus schriftlich mit der aktiven Vermittlung zu beauftragen, übernimmt Nachfolgehaus keinerlei Haftung für die Anbahnung, Durchführung, Abwicklung, Anteilsübertragung, Kaufpreiszahlung sowie für etwaige steuerliche oder rechtliche Folgen. Nachfolgehaus tritt in diesen Fällen ausschließlich als technischer Plattformbetreiber auf. Nutzer können Nachfolgehaus jederzeit um Rat fragen; eine unverbindliche Hilfestellung begründet kein Vermittlungsverhältnis und keine Haftung von Nachfolgehaus.

(5) Nachfolgehaus empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit und der schnellen Abwicklung den Direktverkauf an Nachfolgehaus oder die ausdrückliche schriftliche Beauftragung mit der aktiven Vermittlung.

§ 8 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Mandatsvereinbarung. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bereits entstandene Provisions- und Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.


Hinweis: Diese AGB stellen ein Muster dar und sollten vor Verwendung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt auf den konkreten Geschäftsbetrieb angepasst und geprüft werden.