Entscheidungs-Vergleich

GmbH verkaufen statt liquidieren.

Eine Liquidation dauert mindestens 12 Monate, verursacht laufende Kosten und vernichtet vorhandene Verlustvorträge. Der Verkauf ist in vielen Fällen der schnellere, günstigere und steuerlich klügere Weg. Hier der direkte Vergleich.

Verkauf vs. Liquidation im direkten Vergleich

Acht Kriterien, die in der Praxis den Ausschlag geben. Die Angaben sind allgemeiner Natur — die steuerliche Behandlung im Einzelfall lassen wir individuell prüfen.

KriteriumVerkauf über NachfolgehausLiquidation
Dauer bis AbschlussCa. 5 Wochen bis zum NotarterminMindestens 12 Monate Sperrjahr (§ 73 GmbHG) + Schlussbilanz
Kosten für den Gesellschafter0 € — Notar, Handelsregister, Übertragung tragen wirNotar, Liquidator, Bekanntmachungen, Steuerberater, Abschluss­kosten — meist mehrere Tausend Euro
Verwertung des StammkapitalsKaufpreis fließt sofort nach NotarterminAuskehrung erst nach Sperrjahr und Schlussbilanz
Verlustvorträge (§ 8c/§ 8d KStG)Können nach individueller Prüfung teilweise erhalten bleiben (§ 8d KStG fortführungsgebundener Verlustvortrag)Gehen mit Vollbeendigung vollständig unter
Aufwand für SieUnterlagen bereitstellen, Notartermin wahrnehmenAktive Mitwirkung als Liquidator über Monate, Gläubiger­aufrufe, Buchführung
Gläubigeraufruf & öffentliche BekanntmachungenNicht erforderlichPflicht — Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Beginn des Sperrjahres
VertraulichkeitDiskreter Gesellschafterwechsel, kein öffentlicher AuflöseprozessAuflösung wird im Handelsregister und Bundesanzeiger publik
Risiko / RestverbindlichkeitenNach individueller Prüfung übernehmbarGeht zulasten des Gesellschafters bis zur vollständigen Abwicklung

Wann passt welcher Weg?

Verkauf — meist die bessere Wahl

GmbH verkaufen

  • Gesellschaft soll diskret und schnell übergeben werden
  • Stammkapital, Bonität oder Verlustvorträge sind vorhanden
  • Restverbindlichkeiten sollen geordnet abgelöst werden
  • Sie wollen keine 12 Monate Sperrjahr abwarten
  • Sie möchten 0 € Kosten und festen Kaufpreis-Eingang
Liquidation — in Ausnahmefällen

Gesellschaft liquidieren

  • Sehr hohe, nicht ablösbare Verbindlichkeiten
  • Keinerlei verwertbares Stammkapital, keine Verlustvorträge
  • Gesellschaft ist bereits vollständig abgewickelt
  • Komplexe rechtliche Sondersituation, die den Verkauf ausschließt

Verlustvorträge: warum der Verkauf steuerlich relevant ist

Bei der Liquidation einer GmbH gehen körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge mit der Vollbeendigung unter — sie sind verloren. Beim Anteils­verkauf greifen die Regelungen des § 8c KStG (Verlustabzug bei Anteilseignerwechsel) und unter Voraussetzungen des § 8d KStG (fortführungs­gebundener Verlustvortrag).

Das heißt: Bei sorgfältiger Strukturierung können Verlustvorträge im Verkaufsfall teilweise oder ganz erhalten bleiben — das macht den Verkauf gegenüber der Liquidation häufig deutlich attraktiver. Die endgültige steuerliche Beurteilung erfolgt selbstverständlich individuell durch Ihren Steuerberater.

Verkauf oder Liquidation — was passt zu Ihrer Gesellschaft?

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