Notar-Netzwerk

Bundesweit beurkundet — in jedem Bundesland.

Die Übertragung von GmbH-Anteilen muss nach § 15 Abs. 3 GmbHG notariell beurkundet werden. Wir arbeiten mit über 47 Partnernotaren in allen 16 Bundesländern zusammen — von der Vorbereitung des Anteilskaufvertrags bis zur Eintragung der neuen Gesellschafterliste im Handelsregister.

47+
Partnernotare
16
Bundesländer
≤ 5 Wochen
bis zum Termin

Notariatsbezirke

Klicken Sie auf die jeweilige Kammer für das offizielle, öffentliche Verzeichnis der zuständigen Notarinnen und Notare.

Baden-Württemberg
Notarkammer Baden-Württemberg
Kammer

Anwaltsnotariat (Stuttgart) und Bezirksnotariate (Württemberg) — bundesweit anerkannt für GmbH-Anteilsübertragungen.

Stuttgart Mannheim Karlsruhe Freiburg
Bayern
Landesnotarkammer Bayern
Kammer

Hauptamtliches Notariat — eines der ältesten Notariatssysteme Deutschlands.

München Nürnberg Augsburg Regensburg
Berlin
Notarkammer Berlin
Kammer

Anwaltsnotariat in der Bundeshauptstadt.

Berlin-Mitte Berlin-Charlottenburg
Brandenburg
Notarkammer Brandenburg
Kammer

Hauptamtliches Notariat in den neuen Bundesländern.

Potsdam Cottbus
Bremen
Notarkammer Bremen
Kammer

Anwaltsnotariat im Land Bremen.

Bremen Bremerhaven
Hamburg
Hamburgische Notarkammer
Kammer

Hauptamtliches Notariat in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Hamburg-Mitte Hamburg-Altona
Hessen
Notarkammer Frankfurt
Kammer

Hauptamtliches Notariat im Bezirk des OLG Frankfurt.

Frankfurt am Main Wiesbaden Darmstadt Kassel
Mecklenburg-Vorpommern
Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern
Kammer

Hauptamtliches Notariat mit bundesweiter Beurkundungsbefugnis.

Rostock Schwerin
Niedersachsen
Notarkammer Celle / Oldenburg / Braunschweig
Kammer

Anwaltsnotariat in den drei niedersächsischen Kammerbezirken.

Hannover Braunschweig Oldenburg Osnabrück
Nordrhein-Westfalen
Rheinische / Westfälische Notarkammer
Kammer

Größter Notariatsbezirk Deutschlands — Anwalts- und Nur-Notariat.

Düsseldorf Köln Dortmund Essen Münster
Rheinland-Pfalz
Notarkammer Koblenz / Pfalz
Kammer

Hauptamtliches Notariat in beiden Bezirken.

Mainz Koblenz Trier Ludwigshafen
Saarland
Notarkammer Saarland
Kammer

Hauptamtliches Notariat.

Saarbrücken
Sachsen
Notarkammer Sachsen
Kammer

Hauptamtliches Notariat in den neuen Bundesländern.

Dresden Leipzig Chemnitz
Sachsen-Anhalt
Notarkammer Sachsen-Anhalt
Kammer

Hauptamtliches Notariat.

Magdeburg Halle (Saale)
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Kammer

Anwaltsnotariat — Kiel, Lübeck, Flensburg.

Kiel Lübeck Flensburg
Thüringen
Notarkammer Thüringen
Kammer

Hauptamtliches Notariat.

Erfurt Jena Gera

So einfach läuft die Beurkundung — auch bundesweit

Wir arbeiten standardmäßig im Genehmigungsverfahren nach § 15 GmbHG. Sie als Verkäufer müssen dafür nicht quer durch Deutschland reisen.

1. Beurkundung beim Nachfolgehaus-Notar. Der Käufer erscheint gemeinsam mit uns bei einem Notar aus unserem Partnernetzwerk. Dort wird der Anteilskaufvertrag in unserem Beisein vollständig beurkundet — zunächst als einseitiges Angebot bzw. „vollmachtloses Handeln" für den Verkäufer. Wir begleiten den gesamten Termin persönlich.

2. Versand an Ihre Privatadresse. Unser Notar übersendet die Urkunde anschließend per Post direkt an Ihre private Anschrift, gemeinsam mit einer verständlichen Anleitung für den nächsten Schritt.

3. Genehmigung bei Ihrem Notar vor Ort. Sie gehen mit der Urkunde zu einem Notar in Ihrer Nähe (frei wählbar) und lassen dort Ihre Genehmigungserklärung notariell beglaubigen. Kein Anreiseaufwand, kein Terminstress — meist in 15–20 Minuten erledigt.

4. Wirksamkeit & Handelsregister. Mit Zugang Ihrer Genehmigung wird der Vertrag rückwirkend wirksam. Unser Notar reicht die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein — der Verkauf ist abgeschlossen.

Kosten. Sämtliche Notar- und Handelsregisterkosten — sowohl beim Nachfolgehaus-Notar als auch bei Ihrem örtlichen Notar für die Genehmigung — trägt der Käufer (Nachfolgehaus) vollständig. Für Sie als Verkäufer fallen keinerlei Gebühren an.

Bereit für den nächsten Schritt?

Starten Sie mit dem kostenlosen Ankaufscheck. Wir koordinieren anschließend Notar, Vertrag und Termin für Sie.

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