Bundesweit beurkundet — in jedem Bundesland.
Die Übertragung von GmbH-Anteilen muss nach § 15 Abs. 3 GmbHG notariell beurkundet werden. Wir arbeiten mit über 47 Partnernotaren in allen 16 Bundesländern zusammen — von der Vorbereitung des Anteilskaufvertrags bis zur Eintragung der neuen Gesellschafterliste im Handelsregister.
Notariatsbezirke
Klicken Sie auf die jeweilige Kammer für das offizielle, öffentliche Verzeichnis der zuständigen Notarinnen und Notare.
Anwaltsnotariat (Stuttgart) und Bezirksnotariate (Württemberg) — bundesweit anerkannt für GmbH-Anteilsübertragungen.
Hauptamtliches Notariat — eines der ältesten Notariatssysteme Deutschlands.
Anwaltsnotariat in der Bundeshauptstadt.
Hauptamtliches Notariat in den neuen Bundesländern.
Hauptamtliches Notariat in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Hauptamtliches Notariat im Bezirk des OLG Frankfurt.
Hauptamtliches Notariat mit bundesweiter Beurkundungsbefugnis.
Anwaltsnotariat in den drei niedersächsischen Kammerbezirken.
Größter Notariatsbezirk Deutschlands — Anwalts- und Nur-Notariat.
Hauptamtliches Notariat in beiden Bezirken.
Hauptamtliches Notariat in den neuen Bundesländern.
Anwaltsnotariat — Kiel, Lübeck, Flensburg.
So einfach läuft die Beurkundung — auch bundesweit
Wir arbeiten standardmäßig im Genehmigungsverfahren nach § 15 GmbHG. Sie als Verkäufer müssen dafür nicht quer durch Deutschland reisen.
1. Beurkundung beim Nachfolgehaus-Notar. Der Käufer erscheint gemeinsam mit uns bei einem Notar aus unserem Partnernetzwerk. Dort wird der Anteilskaufvertrag in unserem Beisein vollständig beurkundet — zunächst als einseitiges Angebot bzw. „vollmachtloses Handeln" für den Verkäufer. Wir begleiten den gesamten Termin persönlich.
2. Versand an Ihre Privatadresse. Unser Notar übersendet die Urkunde anschließend per Post direkt an Ihre private Anschrift, gemeinsam mit einer verständlichen Anleitung für den nächsten Schritt.
3. Genehmigung bei Ihrem Notar vor Ort. Sie gehen mit der Urkunde zu einem Notar in Ihrer Nähe (frei wählbar) und lassen dort Ihre Genehmigungserklärung notariell beglaubigen. Kein Anreiseaufwand, kein Terminstress — meist in 15–20 Minuten erledigt.
4. Wirksamkeit & Handelsregister. Mit Zugang Ihrer Genehmigung wird der Vertrag rückwirkend wirksam. Unser Notar reicht die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein — der Verkauf ist abgeschlossen.
Kosten. Sämtliche Notar- und Handelsregisterkosten — sowohl beim Nachfolgehaus-Notar als auch bei Ihrem örtlichen Notar für die Genehmigung — trägt der Käufer (Nachfolgehaus) vollständig. Für Sie als Verkäufer fallen keinerlei Gebühren an.
Bereit für den nächsten Schritt?
Starten Sie mit dem kostenlosen Ankaufscheck. Wir koordinieren anschließend Notar, Vertrag und Termin für Sie.
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