Sie nehmen unser Angebot an — wir kümmern uns um den Rest. Notar, Handelsregister, Übertragung der Anteile: Sämtliche Kosten trägt Nachfolgehaus. Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis ohne Abzüge.
Wenn Sie unser Kaufpreisangebot annehmen, übernehmen wir sämtliche Kosten rund um die Übertragung. Der vereinbarte Kaufpreis fließt ungekürzt an Sie.
Sämtliche Notargebühren für die Beurkundung der Anteilsübertragung trägt Nachfolgehaus — vollständig.
Eintragungs- und Veröffentlichungskosten beim Handelsregister übernehmen wir komplett.
Vorbereitung der Verträge, Abwicklung über Notaranderkonto, gesamte Transaktionskosten — alles inklusive.
Ab dem Notartermin laufen keine Kosten der Gesellschaft mehr für Sie auf — wir übernehmen sofort.
Wir sind selbst der Käufer. Keine Vermittlungskette, keine versteckten Gebühren.
Der Betrag, den wir Ihnen anbieten, ist der Betrag, den Sie netto auf Ihr Konto erhalten — ohne Abzüge.
Unsere Kaufpreisangebote gelten ausschließlich unter der Voraussetzung, dass mit der Anteilsübertragung auch der bestehende Bonitätsindex der Gesellschaft auf uns übergeht und übernommen wird.
Andernfalls ist das Angebot hinfällig und bedarf einer Neubewertung. Das ist bei einer regulären Anteilsübertragung üblicherweise problemlos der Fall — wir weisen vorab transparent darauf hin.
Sie bestätigen unseren Kaufpreis schriftlich.
Wir erstellen den Anteilskaufvertrag und stimmen ihn mit Ihnen ab.
Beurkundung beim Notar — wir tragen sämtliche Kosten.
Zug-um-Zug über Notaranderkonto direkt auf Ihr Konto.
Eintragung der Anteilsübertragung — übernehmen wir komplett.
Geschäftsführung, Verwaltung, Buchhaltung — alles geht auf uns über.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung. Kostenfrei, vertraulich und ohne jede Verpflichtung.