Firma verkaufen ohne Makler: Ablauf, Kosten und Risiken
Wann Eigenverkauf sinnvoll ist, welche Kosten bleiben und wie Sie Käufer, Angebote und Verträge prüfen – mit sieben Schritten für die Vorbereitung.

Sie können Ihre Firma ohne Makler verkaufen. Entscheidend ist, wer Käufersuche, Bewertung, Unterlagen und Verhandlungen übernimmt. Eine allgemeine Wertgrenze, ab der ein Makler erforderlich wäre, gibt es nicht. Auch ein bereits bekannter Käufer ersetzt weder eine Finanzierungsprüfung noch klare Vertragsbedingungen.
Beim Unternehmensverkauf ohne Makler behalten Sie die Steuerung selbst oder vergeben einzelne Aufgaben gezielt. Rechtliche und steuerliche Fragen bleiben trotzdem bestehen. Bei GmbH-Anteilen müssen insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur notariellen Beurkundung eingehalten werden. Dieser Ratgeber zeigt, welche Aufgaben Sie einplanen sollten und wie sich Eigenverkauf, Beratung und Direktankauf unterscheiden.
Das Wichtigste für Verkäufer
- Ohne Makler bedeutet nicht automatisch ohne Kosten: Rechts- und Steuerberatung, Bewertung, Unterlagenaufbereitung und erforderliche Beurkundung sind gesondert zu betrachten.
- Komplexität zählt mehr als eine starre Wertgrenze: Beteiligungsverhältnisse, Käuferzugang, Finanzierungsbedarf, Zeit und Vertragsrisiken bestimmen den sinnvollen Unterstützungsbedarf.
- Der höchste genannte Kaufpreis ist nicht immer das beste Angebot: Zahlungsbedingungen, variable Kaufpreisteile, Sicherheiten und Haftung gehören in den Vergleich.
- Vertraulichkeit braucht ein Verfahren: Ein anonymisiertes Kurzprofil, geprüfte Empfänger und abgestufte Datenfreigaben ergänzen eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
- GmbH-Anteile benötigen notarielle Verträge: Makler, eigene Rechtsberatung und Notariat erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Was bedeutet „ohne Makler“ beim Firmenverkauf?
Ein Unternehmensmakler kann Interessenten nachweisen oder einen Verkauf vermitteln. Ein M&A-Berater kann zusätzlich Bewertung, Ansprache und Verhandlung koordinieren. Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag; die Berufsbezeichnung allein beschreibt den Umfang nicht zuverlässig.
Beim Eigenverkauf übernehmen Sie die Organisation. Einzelne Leistungen können Sie weiterhin einkaufen, etwa eine Bewertung oder die Prüfung eines Vertragsentwurfs. Ein Direktankäufer wiederum handelt als Käufer für eigene Rechnung. Er ist damit Ihr Verhandlungspartner und übernimmt nicht die Rolle eines unabhängigen Verkäuferberaters.
Ebenso wichtig: Ohne Verkäuferprovision ist nicht dasselbe wie ohne Vermittlung. Eine Plattform kann passende Käufer vermitteln und ihre Vergütung auf Käuferseite vereinbaren. Fragen Sie deshalb stets, wer welche Rolle übernimmt, wer wen bezahlt und welche Kosten schriftlich vereinbart sind.
Wann ist ein Verkauf in Eigenregie sinnvoll?
Eine familiäre Nachfolge, ein Verkauf an das Management oder ein bereits konkret interessierter Käufer kann den Suchaufwand reduzieren. Auch dann müssen Preis, Finanzierung, Zustimmungen und Übergabe geklärt werden. Familieninterne Übertragungen können zudem Schenkungs- und Nachfolgefragen enthalten und sind nicht automatisch reine Kaufgeschäfte.
Prüfen Sie Ihre Ausgangslage anhand der Aufgaben, die tatsächlich anstehen:
| Ausgangslage | Was Sie vor der Entscheidung klären sollten |
|---|---|
| Ein geeigneter Käufer steht bereits fest | Sind Kaufgegenstand, Finanzierung und Zeitplan nachvollziehbar? Wer prüft Angebot und Vertrag auf Ihrer Seite? |
| Sie haben Branchenkontakte und können den Prozess selbst führen | Gibt es ausreichend geeignete Interessenten und klare Regeln für deren Ansprache? Bleibt neben dem Tagesgeschäft Zeit für Rückfragen und Verhandlungen? |
| Käuferzugang, Bewertung oder Verhandlungsroutine fehlen | Welche Aufgaben können Sie durch punktuelle Beratung abdecken? Wann ist eine umfassendere Prozessbegleitung wirtschaftlich sinnvoll? |
| Mehrere Gesellschafter, komplexe Verträge oder besondere Risiken sind beteiligt | Wer koordiniert Entscheidungen, Spezialisten und Freigaben? Bestehen unterschiedliche Interessen innerhalb der Verkäuferseite? |
Es gibt keinen seriösen pauschalen Abschlag, der bei jedem Verkauf ohne Makler vom Kaufpreis abzuziehen wäre. Ebenso wenig garantiert ein Beratungsmandat einen höheren Nettoerlös. Lassen Sie sich Leistungsumfang und Vergütung erläutern und vergleichen Sie diese mit Ihrem konkreten Unterstützungsbedarf.
Welche Kosten bleiben ohne Makler?
Die entfallende Vermittlungsprovision ist nur ein Bestandteil der Rechnung. Entscheidend ist, welcher Betrag nach den vereinbarten Transaktionskosten und Steuern bei Ihnen verbleibt und welche Risiken Sie weitertragen.
| Kosten oder Aufwand | Was vorab zu klären ist |
|---|---|
| Makler- oder M&A-Vergütung | Entfällt ein neuer Auftrag vollständig oder bestehen schon vertragliche Ansprüche? Bei Teilberatung: Leistungsumfang, Fixhonorar, Erfolgshonorar und Auslagen prüfen. |
| Rechts- und Steuerberatung | Angebote nach Aufgaben vergleichen: Strukturprüfung, Vertragsverhandlung, Steuerfolgen oder Begleitung des Vollzugs. |
| Bewertung und Unterlagen | Festlegen, wer Zahlen aufbereitet, offene Abschlüsse erstellt und bei Bedarf eine Bewertung liefert. Ein Online-Rechner ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. |
| Notar und Register | Erforderliche Vorgänge und Kostenverteilung vorab mit dem Notariat und den Vertragspartnern klären. |
| Eigener Zeitaufwand | Gespräche, Datenraum, Rückfragen und Abstimmungen einplanen und Verantwortlichkeiten für das laufende Geschäft sichern. |
Ein bestehendes Maklermandat lässt sich nicht durch direkten Kontakt zum Käufer einfach ausschalten. Nach § 652 BGB kann der vereinbarte Maklerlohn entstehen, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande kommt. Aufwendungsersatz bedarf einer Vereinbarung. Darüber hinaus sind der konkrete Vertrag, etwaige Beratungsleistungen und mögliche Bindungen zu prüfen. Auch nach einem Vertragsende ist nicht automatisch jeder Vergütungsanspruch erledigt.
Vereinfachtes Angebotsbeispiel: 500.000 Euro fest vereinbarter Kaufpreis und 550.000 Euro mit einem erfolgsabhängigen Anteil von 150.000 Euro sind wirtschaftlich nicht gleichwertig. Beim zweiten Angebot sind zunächst nur 400.000 Euro fest vereinbart. Ob und wann weitere Beträge zufließen, hängt von den Bedingungen ab; die tatsächliche Zahlung muss in beiden Fällen geprüft und abgesichert werden. Das Beispiel ist rein illustrativ und enthält keine Aussage über übliche Kaufpreise oder Honorare.
Firma selbst verkaufen: sieben Schritte zur Vorbereitung
1. Verkaufsgegenstand und Ziele festlegen
Notieren Sie, ob Sie Geschäftsanteile, einen laufenden Betrieb oder bestimmte Vermögenswerte verkaufen möchten. Halten Sie gewünschte Übergabe, Preisvorstellung und Ihre Rolle nach dem Verkauf fest. Beim Anteilsverkauf ist außerdem zu klären, welche Gesellschafter mitwirken und welche Zustimmungen oder Vorkaufsrechte bestehen.
Ein ruhender GmbH-Mantel erfordert eine andere Käuferansprache als ein Unternehmen mit Personal, Kunden und laufenden Aufträgen. Beschreiben Sie deshalb genau, was der Käufer erhält und welche Verpflichtungen bestehen bleiben.
2. Unterlagen ordnen und Preisvorstellung begründen
Stellen Sie aktuelle Finanzunterlagen, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und wesentliche Verträge zusammen. Ergänzen Sie Übersichten zu Vermögen, Darlehen, Steuerrückständen, persönlichen Sicherheiten und offenen Streitigkeiten. Je nach Unternehmen sind Personal, Kundenabhängigkeiten, Genehmigungen und Schutzrechte relevant.
Trennen Sie belegte Zahlen, Annahmen und Planungen. Einmaleffekte können für die Bewertung relevant sein, sollten aber nachvollziehbar begründet werden. Nicht jede unangenehme Ausgabe lässt sich aus dem Ergebnis herausrechnen. Unsere Erläuterungen zur Unternehmensbewertung vor dem Verkauf helfen bei der Vorbereitung einer belastbaren Preisvorstellung.
3. Geeignete Käufer suchen
Mögliche Wege sind das eigene Netzwerk, ein Nachfolger aus dem Management, gezielte Branchenkontakte und Unternehmensbörsen. Die passende Auswahl hängt von Branche, Größenordnung, Standort und Fortführungsziel ab. Auch die zuständige IHK oder Handwerkskammer kann bei der Orientierung unterstützen. Die IHK Nord Westfalen beschreibt unter anderem Nachfolgeplattformen und die kostenfreie nexxt-change-Börse.
Eine Börse macht ein Angebot auffindbar, übernimmt aber nicht automatisch die Prüfung des Käufers oder die gesamte Vertragsabwicklung. Ein fester Richtwert von beispielsweise drei bis sieben Bietern passt nicht zu jedem Verkauf. Wichtiger sind ernsthaftes Interesse, Eignung und Finanzierbarkeit. Weitere Suchwege zeigt unser Ratgeber Käufer für ein Unternehmen finden.
4. Interessenten prüfen und Informationen stufenweise freigeben
Beginnen Sie mit einem Kurzprofil, das den Betrieb nicht unnötig identifizierbar macht. Klären Sie die Identität und Vertretungsberechtigung des Interessenten, seine Erwerbsabsicht und den vorgesehenen Finanzierungsweg. Eine bloße Kaufpreisnennung oder Absichtserklärung ist kein Zahlungsnachweis.
Vor der Weitergabe sensibler Informationen sollte eine passende Vertraulichkeitsvereinbarung stehen. Legen Sie zulässige Empfänger, Zweck, Kontaktregeln und Umgang mit Unterlagen fest. Geben Sie zunächst nur die Informationen frei, die für den jeweiligen Prüfstand erforderlich sind. Personenbezogene Daten und wettbewerblich sensible Angaben brauchen eine gesonderte rechtliche Prüfung; eine NDA schafft allein keine datenschutzrechtliche Erlaubnis.
Beschränkte Zugriffsrechte und dokumentierte Freigaben senken Risiken, garantieren aber keine vollständige Anonymität. Konkrete Fragen dazu enthält unser Beitrag zur diskreten Firmenvermittlung.
5. Angebote und Absichtserklärung vergleichen
Vergleichen Sie Kaufgegenstand, festen und variablen Preis, Fälligkeit, Finanzierungsbedingungen, Haftung und geplante Mitarbeit nach dem Verkauf. Lassen Sie sich erklären, welche Voraussetzungen noch offen sind und wann sie geklärt werden sollen.
Eine Absichtserklärung, häufig Letter of Intent oder LOI genannt, kann die nächsten Schritte strukturieren. Sie ist nicht in allen Bestandteilen automatisch unverbindlich: Exklusivität, Vertraulichkeit oder Kostenregelungen können Bindungen auslösen. Laufzeit, Meilensteine und Ausstiegsmöglichkeiten sollten zu Ihrem Prozess passen. Eine unbefristete oder zu weitgehende Exklusivität kann die weitere Käufersuche unnötig einschränken.
6. Prüfung und Vertragsverhandlung koordinieren
Während der Due Diligence prüft der Käufer die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse. Organisieren Sie Unterlagen nach Themen, benennen Sie Verantwortliche für Antworten und dokumentieren Sie wesentliche Offenlegungen. Widersprüche zwischen Verkaufsunterlagen und Vertrag sollten vor der Unterzeichnung geklärt werden.
Lassen Sie insbesondere Garantien, Freistellungen, Haftungshöchstgrenzen, Verjährung, Kaufpreisanpassungen und variable Zahlungen prüfen. Ein Cap ist bereits eine Haftungsobergrenze; relevant sind seine Höhe, Reichweite und Ausnahmen. Bei einem Earn-out müssen unter anderem Kennzahl, Berechnung, Einflussmöglichkeiten, Auskunftsrechte und Streitverfahren verständlich geregelt sein. Ein Maklerauftrag ersetzt diese individuelle Vertragsprüfung nicht.
7. Zahlung, Übertragung und Übergabe abstimmen
Unterschrift und tatsächlicher Vollzug können auseinanderfallen. Klären Sie, wann gezahlt wird, wann die Anteile oder Vermögenswerte übergehen und welche Genehmigungen oder Bedingungen vorher erfüllt sein müssen. Stimmen Sie den Zahlungsweg und erforderliche Sicherheiten mit den beauftragten Beratern und dem Notariat ab.
Zum Übergabeplan gehören gegebenenfalls Geschäftsführung, Kontovollmachten, Unterlagen und betriebliche Zugänge. Persönliche Bürgschaften oder andere Sicherheiten enden nicht schon deshalb, weil Sie Ihre Anteile verkaufen. Eine erforderliche Freigabe durch den jeweiligen Gläubiger muss gesondert vereinbart werden.
Was muss beim GmbH-Verkauf der Notar übernehmen?
Für die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ist nach § 15 Absatz 3 GmbHG ein notariell beurkundeter Vertrag erforderlich. Auch die Vereinbarung, die zur Abtretung verpflichtet, unterliegt grundsätzlich der notariellen Form nach Absatz 4. Die gesetzliche Heilungsmöglichkeit durch einen formgerechten Abtretungsvertrag ist kein Ersatz für eine korrekt geplante Vertragsgestaltung. Satzungsmäßige Zustimmungserfordernisse sind zusätzlich zu prüfen.
Das bedeutet nicht, dass jeder Verkauf irgendeiner Firma denselben Formvorgaben unterliegt. Beim Asset Deal werden Vermögenswerte und Rechtspositionen übertragen. Ob eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, hängt vom Vertragsgegenstand und der Gestaltung ab; bei Grundstücksgeschäften gelten beispielsweise die Anforderungen des § 311b BGB. Bei einem Betriebsübergang können zudem die Arbeitnehmerrechte nach § 613a BGB zu beachten sein.
Der Notar betreut die Beteiligten nach § 14 BNotO unabhängig und unparteiisch. Er vertritt deshalb nicht ausschließlich Ihre Verkäuferinteressen. Eine eigene rechtliche und steuerliche Prüfung ist besonders dann sinnvoll, wenn wirtschaftliche Risiken, Verhandlungsklauseln oder komplexe Steuerfolgen zu beurteilen sind. Es besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, für jeden Unternehmensverkauf zusätzlich einen Makler, Anwalt und Steuerberater zu beauftragen; die erforderliche Beurkundung ist davon zu unterscheiden.
GmbH-Verkauf über Nachfolgehaus: ohne Verkäuferprovision
Nachfolgehaus prüft den Direktankauf passender Gesellschaften und die Vermittlung an geeignete Käufer. Beim Direktankauf wird Nachfolgehaus selbst Vertragspartner. Bei der Vermittlung wird ein externer Erwerber gesucht. Welcher Weg infrage kommt, hängt von Ihrer Gesellschaft und den Unterlagen ab; ein Käufer oder bestimmter Verkaufspreis ist damit nicht zugesagt.
Für Verkäufer 0 €: Kosten und Vergütung trägt der Käufer – beim Direktankauf ist das Nachfolgehaus selbst. Das gilt auch für Notar und Handelsregister. Steuern auf einen etwaigen Veräußerungsgewinn betreffen Sie persönlich und sind keine Kosten des Verkaufs – das klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Die Finanzierung der Tätigkeit erfolgt je nach Verkaufsweg über den eigenen Erwerb und die weitere Entwicklung einer Gesellschaft oder eine vereinbarte Vergütung auf Käuferseite.
Für einen Direktankauf muss die Gesellschaft nach dem veröffentlichten Ankaufsprofil seit mindestens vier Jahren im Handelsregister eingetragen sein. Die individuelle Prüfung bleibt erforderlich. Sie können zunächst eine kostenlose, vertrauliche Ersteinschätzung anfragen. Die erste Rückmeldung ist von einem verbindlichen Kaufangebot nach Unterlagenprüfung zu unterscheiden.
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Häufige Fragen zum Firmenverkauf ohne Makler
Darf ich mein Unternehmen ohne Makler verkaufen?
Ja. Ein Makler ist für einen Unternehmensverkauf nicht allgemein vorgeschrieben. Sie müssen die Suche und Abwicklung dann selbst organisieren oder einzelne Leistungen beauftragen. Gesetzliche Formvorgaben, erforderliche Zustimmungen und bestehende vertragliche Bindungen gelten weiterhin.
Spare ich ohne Makler automatisch Geld?
Ohne provisionspflichtiges Maklermandat fällt für diese Vermittlung keine Verkäuferprovision an. Daraus folgt aber nicht automatisch ein höherer Nettoerlös. Beratung, Unterlagen, Beurkundung, eigener Zeitaufwand und Angebotsbedingungen gehören ebenfalls in die Rechnung. Ein bestehendes Vermittlungsmandat muss gesondert geprüft werden.
Wie finde ich einen Käufer ohne Makler?
Je nach Unternehmen kommen Management, Branchenkontakte, gezielte Ansprache und Unternehmensbörsen infrage. Auch regionale Nachfolgestellen können Orientierung bieten. Prüfen Sie Identität, Vertretungsberechtigung, Erwerbsabsicht und Finanzierung, bevor Sie den Interessenten als belastbaren Käufer einordnen.
Wie lange dauert ein Verkauf in Eigenregie?
Eine allgemeingültige Frist gibt es nicht. Ein feststehender Käufer kann die Suche verkürzen; fehlende Unterlagen, Finanzierung oder Zustimmungen können den Vollzug verzögern. Planen Sie konkrete Arbeitsschritte und Verantwortliche, statt aus einer pauschalen Monatszahl eine Abschlusszusage abzuleiten.
Muss jeder Firmenverkauf zum Notar?
Beim Verkauf und der Abtretung von GmbH-Anteilen sind die Formvorgaben des § 15 GmbHG maßgeblich. Für andere Verkaufsgegenstände hängt die Form von der konkreten Gestaltung ab. Ein Asset Deal ist deshalb weder pauschal immer noch pauschal nie beurkundungspflichtig.
Kann ich ohne Verkäuferprovision trotzdem Unterstützung erhalten?
Ja. Kostenfreie Vermittlung für Verkäufer, punktuelle Beratung und Direktankauf sind unterschiedliche Modelle. Bei Nachfolgehaus zahlen Verkäufer keine Makler- oder Vermittlungsgebühr. Klären Sie dennoch die Rollen, den Leistungsumfang und den konkreten Verkaufsweg; ein Direktkäufer ist Ihr Vertragspartner und kein unabhängiger Interessenvertreter.
Inhaltlich überarbeitet und geprüft am 18.09.2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die konkreten Verträge und Verhältnisse des Einzelfalls.
Inhaltlich verantwortlich: Adrien Lucas Besson, Geschäftsführer der Olon Pictures GmbH (Betreiberin von Nachfolgehaus).