Nachfolgehaus Redaktion
Redaktion · M&A und GmbH-Nachfolge
Die Nachfolgehaus Redaktion besteht aus Transaktionsmanagern, juristischen Fachkräften und Steuerexpert:innen, die täglich GmbH-Verkäufe begleiten — vom Erstgespräch über die Bewertung bis zur notariellen Beurkundung.
Inhalte auf nachfolgehaus.de werden auf Basis konkreter Mandats- und Transaktionserfahrung erstellt und mit den jeweils aktuellen gesetzlichen Grundlagen (GmbHG, KStG, BeurkG) abgeglichen. Steuerliche Aussagen ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.
Ziel der Redaktion ist es, GmbH-Verkäufern und -Nachfolgern eine sachliche, praxisnahe und rechtssichere Informationsbasis zu liefern — ohne Vertriebsfloskeln und ohne überzogene Versprechen.
Die Redaktion arbeitet unter der inhaltlichen Verantwortung von Adrien Lucas Besson, Geschäftsführer der Olon Pictures GmbH.
Fachliche Schwerpunkte
- GmbH-Ankauf und Direkterwerb (Mantel- und aktive Gesellschaften)
- Unternehmensbewertung (Multiplikatorverfahren, IDW S 1, Substanzwert)
- Vertragsrecht, Anteilsübertragung und notarielle Abwicklung
- Steuerliche Aspekte bei § 8c / § 8d KStG und Verlustvorträgen
- Bonitätsmanagement (Creditreform, CRIF Bürgel, Schufa)
Was die Redaktion veröffentlicht
Alle Fachbeiträge unter nachfolgehaus.de/blog nennen die Nachfolgehaus Redaktion als Autor und verweisen auf diese Seite. Die Beiträge erklären Abläufe, Begriffe und Regeln rund um Kauf, Verkauf und Nachfolge einer GmbH. Hinzu kommen Fragen aus Recht, Steuern und Bonität. Sie richten sich vor allem an Gesellschafter und Käufer.
Jeder Beitrag zeigt sein Erscheinungsdatum. Bei einigen Beiträgen steht zusätzlich „Aktualisiert am“ mit dem Datum der letzten Überarbeitung. Ein Teil der Beiträge fasst die wichtigsten Punkte gleich zu Beginn unter „Kurz gesagt“ zusammen.
Auf welche Quellen sich die Beiträge stützen
Die meisten Beiträge nennen Vorschriften mit dem genauen Paragrafen. Viele haben außerdem einen eigenen Abschnitt „Quellen“. Dort stehen die Veröffentlichungen, auf die sich der Text stützt. Dazu gehören:
- Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de, vor allem GmbHG, BGB, HGB, EStG und KStG
- Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, etwa im Beitrag zu Freistellungen im Kaufvertrag
- Veröffentlichungen von IHK, DIHK und KfW, etwa im Beitrag zur Käuferansprache beim Unternehmensverkauf
- Angaben von Creditreform, etwa im Beitrag zum Bonitätsindex einer GmbH
- Beiträge von Fachverlagen und Kanzleien sowie Statistiken der Deutschen Bundesbank
Verweise auf Behörden, Register und Gesetzestexte finden Sie gesammelt auf der Seite Behörden und Gesetze. Dort stehen unter anderem Handelsregister, Unternehmensregister und Bundesanzeiger.
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Gesetze, Rechtsprechung und Marktzahlen ändern sich. Haben Sie in einem Beitrag einen Fehler oder eine veraltete Angabe entdeckt? Dann schreiben Sie bitte an info@nachfolgehaus.de oder nutzen Sie das Formular auf der Kontaktseite. Nennen Sie dabei den Titel des Beitrags und die betreffende Stelle. Per Post erreichen Sie uns unter der Anschrift im Impressum.
Was die Beiträge leisten und was nicht
Die Beiträge erklären Regeln allgemein. Einen Einzelfall prüfen sie nicht. Nachfolgehaus vermittelt und begleitet Unternehmensverkäufe, berät aber selbst nicht rechtlich oder steuerlich. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Rechtlicher Rahmen unserer Arbeit. Ob eine Regel auf Ihre Gesellschaft zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.
Beiträge zur Bonität erklären zum Beispiel, wie Creditreform den Bonitätsindex bildet. Über Kredite, Leasing oder Lieferantenlimits entscheidet jeder Anbieter nach eigenen Kriterien. Eine Zusage lässt sich aus den Beiträgen nicht ableiten.
Betreiber und Verantwortung
Betreiberin von nachfolgehaus.de ist die Olon Pictures GmbH, Speditionstraße 15A, 40221 Düsseldorf. Sie ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 106581 eingetragen. Im Impressum ist Adrien Lucas Besson als Verantwortlicher für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV genannt. Er ist auch am Ende jedes Beitrags als inhaltlich verantwortlich genannt.
Neben der Vermittlung kommt für Gesellschaften mit mindestens vier vollständigen Jahren Unternehmenshistorie nach Prüfung auch ein Direktankauf infrage. Die Beiträge erscheinen also auf der Seite eines Anbieters, der selbst am Markt tätig ist. Für Verkäufer ist die Leistung kostenlos. Kosten und Vergütung trägt der Käufer.
Wenn Sie Ihre Gesellschaft abgeben möchten, finden Sie Voraussetzungen und Ablauf unter GmbH verkaufen. Den Bereich für Käufer finden Sie unter GmbH kaufen. Fachbegriffe erklärt das Glossar.
Hinweise auf nachfolgehaus.de ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.