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GmbH-Klartext · Folge 11

GmbH verkaufen: Erst Satzung prüfen?

0:29 Min. · veröffentlicht am

Worum es in dieser Folge geht

Sie möchten Ihre GmbH-Anteile verkaufen? Zur Vorbereitung gehört ein Blick in die Satzung und in zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern.

Die Satzung kann eine Zustimmung zur Übertragung verlangen. In gesonderten Vereinbarungen können beispielsweise Vorkaufsrechte geregelt sein. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

In Folge 11 von GmbH-Klartext geht es um diese Unterlagen als Teil der Verkaufsvorbereitung.

Das Gespräch zum Nachlesen

Leon Stern (Unternehmer): Ich möchte meine GmbH-Anteile verkaufen. Muss ich vorher in die Satzung schauen?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Ja. Die Satzung kann eine Zustimmung zur Übertragung Ihrer Anteile verlangen.

Leon Stern (Unternehmer): Und was ist mit zusätzlichen Vereinbarungen unter den Gesellschaftern?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Auch die prüfen lassen. Dort können zum Beispiel Vorkaufsrechte geregelt sein.

Leon Stern (Unternehmer): Das gehört also zur Vorbereitung?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Genau. Starten Sie mit dem Ankaufscheck auf nachfolgehaus.de.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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