GmbH-Klartext · Folge 21
Vorratsgesellschaft oder GmbH-Mantel? Der Unterschied
0:32 Min. · veröffentlicht am
Worum es in dieser Folge geht
Zwei Begriffe beim GmbH-Kauf – ein wichtiger Unterschied: die bisherige Geschäftstätigkeit.
Eine Vorratsgesellschaft wurde gegründet, hat aber noch kein operatives Geschäft betrieben. Eine Mantelgesellschaft war dagegen bereits tätig und hat ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. Deshalb gehören beim Mantelkauf auch frühere Verpflichtungen in die Prüfung.
Welche Gesellschaft zu Ihrem Vorhaben passt, hängt vom Einzelfall ab. Die Bezeichnung allein ersetzt weder die Prüfung der Unterlagen noch die rechtliche und steuerliche Begleitung der Übernahme.
Eine Fachquelle dieser Folge: IHK Elbe-Weser.
Das Gespräch zum Nachlesen
Leon Stern (Unternehmer): Vorratsgesellschaft oder GmbH-Mantel: Ist das dasselbe?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Nein. Eine Vorratsgesellschaft wurde gegründet, hat aber noch kein operatives Geschäft betrieben.
Leon Stern (Unternehmer): Und eine Mantelgesellschaft?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Die war bereits tätig, hat ihren Geschäftsbetrieb aber eingestellt. Prüfen Sie deshalb auch frühere Verpflichtungen.
Leon Stern (Unternehmer): Welche passt zu meinem Vorhaben?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Das hängt vom Einzelfall ab. Beschreiben Sie Ihre Wünsche im Suchprofil auf nachfolgehaus.de.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.



