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GmbH-Klartext · Folge 22

GmbH liquidieren: Mit dem Auflösungsbeschluss schon fertig?

0:32 Min. · veröffentlicht am

Worum es in dieser Folge geht

Die Auflösung ist beschlossen – aber die GmbH ist damit noch nicht beendet. In Folge 22 von GmbH-Klartext erklären wir den nächsten Schritt: die reguläre Liquidation.

Dazu gehören unter anderem das Beenden laufender Geschäfte, das Einziehen von Forderungen und das Begleichen von Schulden. Für die Verteilung des verbleibenden Vermögens gilt grundsätzlich: Die Schulden müssen getilgt oder gesichert sein. Außerdem muss seit der Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs ein Jahr vergangen sein. Dieses Sperrjahr ist keine Zusage, dass die gesamte Liquidation nach einem Jahr abgeschlossen ist.

Eine Fachquelle dieser Folge ist die IHK Elbe-Weser.

Gesetzliche Grundlagen: §§ 65, 70, 73 und 74 GmbHG.

Die Folge behandelt den regulären Ablauf; für Insolvenz und andere Sonderfälle gelten eigene Regeln.

Das Gespräch zum Nachlesen

Leon Stern (Unternehmer): Wir haben die Auflösung beschlossen. Ist meine GmbH damit erledigt?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Nein. Jetzt folgt regelmäßig die Liquidation: Geschäfte beenden, Forderungen einziehen und Schulden begleichen.

Leon Stern (Unternehmer): Kann ich das restliche Geld gleich auszahlen?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Grundsätzlich erst nach dem Sperrjahr ab Veröffentlichung des Aufrufs an die Gläubiger.

Leon Stern (Unternehmer): Also brauche ich einen geordneten Ablauf?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Genau. Informieren Sie sich zur Liquidation auf nachfolgehaus.de.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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