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GmbH-Klartext · Folge 25

GmbH verkaufen: Was wird aus meinem Darlehen?

0:35 Min. · veröffentlicht am

Worum es in dieser Folge geht

Sie haben Ihrer GmbH Geld geliehen und möchten Ihre Anteile verkaufen. Was passiert dann mit dem Gesellschafterdarlehen?

Der Anteilsverkauf allein erledigt das Darlehen nicht. Die GmbH bleibt die Schuldnerin. Deshalb sollten Restbetrag, vereinbarte Zinsen und Vertragsbedingungen frühzeitig auf den Tisch.

Ob das Darlehen bestehen bleibt, zurückgezahlt oder die Forderung abgetreten werden soll, muss gesondert geprüft und vertraglich geklärt werden. Eine Rückzahlung ist nicht automatisch zulässig oder gesichert; insbesondere Insolvenzrisiken sind zu beachten.

Aktuelles Ankaufsprofil: Gesellschaften ab vier Jahren. Die Vorprüfung ist kein verbindliches Kaufangebot.

Rechtliche Grundlagen: § 13 GmbHG; §§ 488, 398, 399 BGB; § 135 InsO.

Das Gespräch zum Nachlesen

Leon Stern (Unternehmer): Ich verkaufe meine GmbH. Was passiert mit meinem Gesellschafterdarlehen?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Der Anteilsverkauf allein erledigt das Darlehen nicht. Die GmbH bleibt Ihre Schuldnerin.

Leon Stern (Unternehmer): Was muss ich vor dem Verkauf klären?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Restbetrag, Zinsen und Vertragsbedingungen. Rückzahlung oder Abtretung müssen gesondert geprüft werden.

Leon Stern (Unternehmer): Also das Darlehen frühzeitig offenlegen?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Genau. Die Regelung rechtlich und steuerlich prüfen lassen. Starten Sie den Ankaufscheck auf nachfolgehaus.de.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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