GmbH-Klartext · Folge 31
GmbH verkauft – Bürgschaft auch weg?
0:29 Min. · veröffentlicht am
Worum es in dieser Folge geht
Die GmbH ist verkauft. Aber endet damit auch Ihre persönlich unterschriebene Bürgschaft?
Grundsätzlich beendet der Anteilsverkauf allein die persönliche Bürgschaft nicht. Auch ein neuer Geschäftsführer reicht dafür allein nicht aus. Entscheidend sind unter anderem der Bürgschaftsvertrag, die gesicherte Forderung und eine mögliche Entlassung durch den Gläubiger.
Deshalb frühzeitig prüfen lassen, welche Verpflichtungen bestehen und was mit dem Gläubiger vereinbart werden muss. Den konkreten Vertrag rechtlich prüfen lassen.
Das Gespräch zum Nachlesen
Leon Stern (Unternehmer): GmbH verkauft: Bin ich meine private Bürgschaft dann los?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Nicht automatisch. Der Anteilsverkauf allein beendet Ihre persönliche Bürgschaft grundsätzlich nicht.
Leon Stern (Unternehmer): Auch nicht mit einem neuen Geschäftsführer?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Auch das allein reicht nicht. Eine Entlassung aus der Bürgschaft müssen Sie mit dem Gläubiger klären.
Leon Stern (Unternehmer): Also am besten vor dem Verkauf?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Genau. Verkauf vorbereiten auf nachfolgehaus.de.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.



