Wissen · GmbH-Verkauf

Haftung nach dem GmbH-Verkauf

Mit dem Verkauf endet die Gesellschafterstellung – die Haftung endet jedoch nicht automatisch. Dieser Beitrag erklärt, welche Risiken nach einem Verkauf bleiben können.

Verfasst von Redaktion NachfolgehausVeröffentlicht: 26.3.2026Aktualisiert: 27.6.2026
Auf einen Blick
  • Die GmbH bleibt mit ihrem Vermögen Schuldnerin ihrer Verbindlichkeiten.
  • Verkäufer haften aus Bürgschaften, Patronatserklärungen und Steuerpflichten.
  • Geschäftsführer haften für Pflichtverletzungen vor der Übergabe weiter.
  • Vertragliche Garantien und Freistellungen regeln den Innenausgleich.

Persönliche Sicherheiten

Bürgschaften, harte Patronatserklärungen und Sicherheiten an Bankforderungen bleiben bestehen, bis sie ausdrücklich abgelöst werden. Die Ablösung sollte Teil der Verkaufsvorbereitung sein.

Steuerhaftung

Für Steueransprüche aus Zeiträumen vor dem Verkauf kann der frühere Geschäftsführer nach §§ 69 ff. AO haften, etwa bei nicht abgeführter Lohnsteuer.

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Garantien und Freistellungen

Im Geschäftsanteilskaufvertrag sind Garantien (z. B. zur Richtigkeit der Bilanzen) und Freistellungen (für definierte Risiken) marktüblich. Sie regeln den Ausgleich im Innenverhältnis.

Voraussetzungen für einen Verkauf

  • Saubere Dokumentation der Übergabe
  • Aktive Ablösung persönlicher Sicherheiten
  • Eindeutige Vertragsregelungen

Mögliche Risiken

  • Fortbestehende Bürgschaften
  • Steuerliche Nachforderungen
  • Streit über Garantieverletzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhandene Bürgschaftsverträge
  • Steuerunterlagen
  • Geschäftsanteilskaufvertrag

Typischer Ablauf

  1. 01Identifikation aller Sicherheiten
  2. 02Verhandlung mit Banken und Vertragspartnern
  3. 03Vertragsklauseln zu Garantien und Freistellungen
Bearbeitungsdauer

Die Klärung erfolgt parallel zur Verkaufsvorbereitung.

Kosten

Die Kosten beschränken sich meist auf Rechts- und Steuerberatung.

Häufige Fehler

  • Bürgschaften vergessen
  • Steuerliche Altlasten ignorieren
  • Pauschale Freistellungen vereinbaren ohne Prüfung

Häufige Fragen

Persönliche Haftung besteht nur in klar umrissenen Fällen, etwa aus Bürgschaften oder Pflichtverletzungen vor Übergabe.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei rechtlichen oder steuerlichen Einzelfragen sollte eine entsprechend qualifizierte Beratung eingeholt werden.

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