Persönliche Sicherheiten
Bürgschaften, harte Patronatserklärungen und Sicherheiten an Bankforderungen bleiben bestehen, bis sie ausdrücklich abgelöst werden. Die Ablösung sollte Teil der Verkaufsvorbereitung sein.
Steuerhaftung
Für Steueransprüche aus Zeiträumen vor dem Verkauf kann der frühere Geschäftsführer nach §§ 69 ff. AO haften, etwa bei nicht abgeführter Lohnsteuer.
Garantien und Freistellungen
Im Geschäftsanteilskaufvertrag sind Garantien (z. B. zur Richtigkeit der Bilanzen) und Freistellungen (für definierte Risiken) marktüblich. Sie regeln den Ausgleich im Innenverhältnis.
Voraussetzungen für einen Verkauf
- ▪Saubere Dokumentation der Übergabe
- ▪Aktive Ablösung persönlicher Sicherheiten
- ▪Eindeutige Vertragsregelungen
Mögliche Risiken
- ▪Fortbestehende Bürgschaften
- ▪Steuerliche Nachforderungen
- ▪Streit über Garantieverletzungen
Erforderliche Unterlagen
- ▪Vorhandene Bürgschaftsverträge
- ▪Steuerunterlagen
- ▪Geschäftsanteilskaufvertrag
Typischer Ablauf
- 01Identifikation aller Sicherheiten
- 02Verhandlung mit Banken und Vertragspartnern
- 03Vertragsklauseln zu Garantien und Freistellungen
Die Klärung erfolgt parallel zur Verkaufsvorbereitung.
Die Kosten beschränken sich meist auf Rechts- und Steuerberatung.
Häufige Fehler
- ▪Bürgschaften vergessen
- ▪Steuerliche Altlasten ignorieren
- ▪Pauschale Freistellungen vereinbaren ohne Prüfung
Häufige Fragen
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