Steuern03. Mai 2026· 7 Min.

GmbH mit Verlustvortrag und Bonität kaufen: Steuerliche Chance oder Fallstrick?

Verlustvorträge klingen attraktiv, sind aber steuerlich fragil. Was Käufer über § 8c KStG und die Kombination mit Bonität wissen müssen.

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Redaktion · M&A und GmbH-Nachfolge

Ein Verlustvortrag ist ein steuerliches Guthaben, das künftige Gewinne mindert. In Kombination mit einer positiven Bonität und einer belastbaren Firmenhistorie ergibt sich ein besonders attraktives Kaufobjekt – vorausgesetzt, die steuerlichen Rahmenbedingungen werden beachtet.

Grundlagen § 8c KStG

Beim Anteilserwerb über 50 % geht der Verlustvortrag grundsätzlich unter, sofern keine Sanierungsklausel greift.

Ausnahmen und Gestaltungen

Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8d KStG) kann helfen – aber nur unter engen Voraussetzungen.

Wert des Verlustvortrags kalkulieren

Der Wert ergibt sich aus erwartetem Gewinn × Steuersatz. Nicht jeder Verlustvortrag ist einlösbar.

Bonität und Verlust – ein Widerspruch?

Nicht unbedingt. Verluste aus Einmaleffekten (z. B. Abschreibungen) sind mit guter Bonität vereinbar.

Fazit

Verlustvorträge sind wertvoll – aber nur, wenn sie den Anteilseignerwechsel überleben. Steuerliche Beratung ist zwingend.

Häufige Fragen

Geht der Verlustvortrag bei jedem Anteilskauf verloren?+

Grundsätzlich ab 50 % ja – Ausnahmen sind eng definiert.

Was ist § 8d KStG?+

Eine Ausnahmeregelung für die Fortführung des gleichen Geschäftsbetriebs.

Ist ein Verlustvortrag ohne Bonität nichts wert?+

Wenn kein Gewinn zu erwarten ist, verpufft er – Bonität und Ertragskraft gehören zusammen.