GmbH mit Verlustvortrag und Bonität kaufen: Steuerliche Chance oder Fallstrick?
Verlustvorträge klingen attraktiv, sind aber steuerlich fragil. Was Käufer über § 8c KStG und die Kombination mit Bonität wissen müssen.
Ein Verlustvortrag ist ein steuerliches Guthaben, das künftige Gewinne mindert. In Kombination mit einer positiven Bonität und einer belastbaren Firmenhistorie ergibt sich ein besonders attraktives Kaufobjekt – vorausgesetzt, die steuerlichen Rahmenbedingungen werden beachtet.
Grundlagen § 8c KStG
Beim Anteilserwerb über 50 % geht der Verlustvortrag grundsätzlich unter, sofern keine Sanierungsklausel greift.
Ausnahmen und Gestaltungen
Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8d KStG) kann helfen – aber nur unter engen Voraussetzungen.
Wert des Verlustvortrags kalkulieren
Der Wert ergibt sich aus erwartetem Gewinn × Steuersatz. Nicht jeder Verlustvortrag ist einlösbar.
Bonität und Verlust – ein Widerspruch?
Nicht unbedingt. Verluste aus Einmaleffekten (z. B. Abschreibungen) sind mit guter Bonität vereinbar.
Fazit
Verlustvorträge sind wertvoll – aber nur, wenn sie den Anteilseignerwechsel überleben. Steuerliche Beratung ist zwingend.
Häufige Fragen
Geht der Verlustvortrag bei jedem Anteilskauf verloren?+
Grundsätzlich ab 50 % ja – Ausnahmen sind eng definiert.
Was ist § 8d KStG?+
Eine Ausnahmeregelung für die Fortführung des gleichen Geschäftsbetriebs.
Ist ein Verlustvortrag ohne Bonität nichts wert?+
Wenn kein Gewinn zu erwarten ist, verpufft er – Bonität und Ertragskraft gehören zusammen.
