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NDA beim Unternehmenskauf: Inhalt, Klauseln und Wirkung

NDA beim Unternehmenskauf: welche Klauseln hineingehören, wann Sie unterschreiben, wie durchsetzbar die Vereinbarung ist und worauf Verkäufer achten sollten.

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Redaktion · M&A und GmbH-Nachfolge
Abgeschlossener NDA-Ordner in einer abschließbaren Dokumentenschublade
Abgeschlossener NDA-Ordner in einer abschließbaren Dokumentenschublade

Ja, ein NDA ist beim Unternehmenskauf üblich und sinnvoll. Die Vertraulichkeitsvereinbarung legt fest, welche Informationen geheim sind, wer sie sehen darf und wofür sie genutzt werden dürfen. Missbrauch verhindert sie nicht automatisch, sie schafft aber einen klaren Rechtsrahmen und erleichtert im Streitfall die Durchsetzung, vor allem mit einer Vertragsstrafe. Die Grenzen liegen beim Beweis, beim Geschäftsgeheimnisgesetz, das eigene Schutzmaßnahmen verlangt, und beim Datenschutz.

Kurz gesagt

  • Unterschreiben lassen Sie das NDA, bevor Sie erstmals konkrete Unternehmensdaten herausgeben, spätestens vor der Due Diligence.
  • Kern jedes NDA sind Definition der vertraulichen Informationen, Zweckbindung, Empfängerkreis, Laufzeit, Rückgabe und Vernichtung sowie eine Vertragsstrafe.
  • In der Praxis sind Laufzeiten von bis zu drei Jahren ab Unterzeichnung üblich, für besonders sensible Daten auch länger.
  • Der Schutz nach Geschäftsgeheimnisgesetz setzt eigene angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus, ein Vertrag allein reicht nicht.
  • Die größte Schwäche ist der Beweis. Gestufte Informationsfreigabe und ein protokollierter Datenraum sind deshalb genauso wichtig wie gute Klauseln.

Was ist ein NDA und welche Funktion hat es?

Ein NDA (Non-Disclosure Agreement), im Deutschen Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung, ist ein eigenständiger Vertrag, der die Weitergabe und Nutzung vertraulicher Informationen zwischen den Verhandlungsparteien regelt. Schon mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstehen nach § 311 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB Rücksichtnahmepflichten. Diese sind aber vage und schwer durchsetzbar. Das NDA macht konkret, was geheim ist, wer Zugriff erhält und was bei einem Verstoß passiert.

Beim Unternehmensverkauf ist meist der Verkäufer der schutzbedürftige Teil, deshalb unterschreibt in der Regel der Kaufinteressent ein einseitiges NDA. Gegenseitige NDAs sind sinnvoll, wenn auch der Käufer sensible Informationen offenlegt, etwa zu seiner Finanzierung oder Strategie.

Welche Informationen gelten als vertraulich?

Vertraulich sind in der Regel alle Informationen, die dem Empfänger im Rahmen der Gespräche zugänglich gemacht werden und nicht öffentlich bekannt sind:

  • Finanzdaten wie Jahresabschlüsse, BWA und Liquiditätsplanung
  • Kundenlisten, Lieferantenkonditionen und Vertragsdetails
  • Technisches Know-how, Produktionsverfahren und interne Prozesse
  • Strategische Pläne, etwa Expansionsvorhaben oder Preisänderungen
  • Die Tatsache, dass überhaupt über einen Verkauf gesprochen wird

Üblicherweise ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, die der Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erhalten hat, und solche, die er aufgrund gesetzlicher Pflichten offenlegen muss.

Wichtig: Ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes liegt nur vor, wenn die Information Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ist. Wer Unterlagen ohne Zugriffsbeschränkung verschickt, schwächt den gesetzlichen Schutz, auch wenn ein NDA unterschrieben ist.

Welche Klauseln gehören in ein NDA für den Unternehmenskauf?

  1. Definition der vertraulichen Informationen: möglichst weit, inklusive mündlicher Informationen und der Verhandlungen selbst.
  2. Zweckbindung: Die Informationen dürfen nur zur Prüfung der Transaktion verwendet werden.
  3. Empfängerkreis: Wer Zugriff erhält, etwa Berater, Anwälte, Steuerberater und finanzierende Banken, und dass diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
  4. Laufzeit: In der Praxis sind Laufzeiten von bis zu drei Jahren ab Unterzeichnung anzutreffen. Für Informationen, die sich nicht zurückgeben lassen, werden oft längere oder unbefristete Pflichten vereinbart.
  5. Rückgabe und Vernichtung: Bei Abbruch der Gespräche müssen Unterlagen zurückgegeben oder nachweislich gelöscht werden, mit schriftlicher Bestätigung.
  6. Kontakt- und Abwerbeverbot: Kein direkter Kontakt zu Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten ohne Zustimmung, und kein Abwerben von Mitarbeitern für einen begrenzten Zeitraum.
  7. Vertragsstrafe: Eine vereinbarte Strafe pro Verstoß erleichtert die Durchsetzung, weil der tatsächliche Schaden oft kaum zu beziffern ist. Sie sollte angemessen hoch sein, damit sie Bestand hat.
  8. Gerichtsstand und anwendbares Recht: besonders wichtig bei ausländischen Interessenten.
Profi-Tipp

Achten Sie darauf, dass die Vertragsstrafe den Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz und Unterlassung nicht ausschließt. Und lassen Sie sich bestätigen, wer auf Käuferseite die Unterlagen tatsächlich sieht.

Exklusivität gehört übrigens meist nicht ins NDA, sondern in den Letter of Intent. Mehr dazu im Beitrag zur Exklusivität beim Unternehmenskauf.

Sonderfall: Der Käufer ist ein Wettbewerber

Ist der Interessent ein Wettbewerber, reicht ein normales NDA oft nicht. Der Austausch wettbewerblich sensibler Daten wie Preise, Margen oder Kundenkonditionen kann gegen das Kartellrecht nach § 1 GWB verstoßen, wenn der Deal am Ende scheitert. Üblich ist dann ein sogenanntes Clean Team: Nur ein kleiner, benannter Personenkreis oder externe Berater sehen die sensiblen Daten und geben an das Management nur zusammengefasste Ergebnisse weiter. Lassen Sie diesen Fall immer anwaltlich begleiten.

Wie durchsetzbar ist ein NDA wirklich?

Bei einem Verstoß kommen Unterlassung, Auskunft, Herausgabe und Schadensersatz in Betracht, bei vorsätzlicher Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nach § 23 GeschGehG sogar strafrechtliche Folgen. Die eigentliche Schwierigkeit liegt aber meist im Beweis:

  • Sie müssen belegen, dass die Information tatsächlich aus Ihren Unterlagen stammt und vom Empfänger weitergegeben wurde.
  • Der Schaden, etwa entgangener Gewinn durch abgeworbene Kunden, lässt sich oft nur schwer beziffern.
  • Eine Vertragsstrafe erleichtert die Durchsetzung, ersetzt aber nicht den Nachweis des Verstoßes selbst.

Deshalb ist die wirksamste Absicherung nicht die perfekte Klausel, sondern eine kluge Informationsfreigabe: Was der Käufer nicht bekommt, kann er nicht missbrauchen. Welche Punkte Käufer und Verkäufer bei der Gestaltung unterschiedlich sehen, beschreibt die Übersicht von CORTA.

Wann sollte das NDA unterschrieben werden?

Grundregel: bevor Sie erstmals Informationen herausgeben, die Rückschlüsse auf Ihr Unternehmen zulassen. Der anonyme Teaser kommt ohne NDA aus, alles danach nicht.

  1. Anonymer Teaser: kein NDA nötig, weil keine Rückschlüsse auf das Unternehmen möglich sind.
  2. NDA unterschreiben: vor Informationsmemorandum und ersten konkreten Zahlen.
  3. Letter of Intent: mit Kaufpreisrahmen und gegebenenfalls Exklusivität.
  4. Due Diligence im Datenraum: Detailunterlagen gestuft, sensible Kundendaten zuletzt.
  5. Kaufvertrag und Notartermin: Der Kaufvertrag regelt die Vertraulichkeit nach dem Vollzug selbst.

Wie die Prüfung im Datenraum abläuft, beschreibt der Beitrag zur Due Diligence beim GmbH-Kauf.

Praktische Vorbereitung: Checkliste vor der Unterschrift

PrüfpunktWorum es geht
EmpfängerkreisWer erhält Zugang zu welchen Datenkategorien, inklusive Berater und Banken?
DatenraumZugriffsbeschränkung, Protokollierung, möglichst keine Downloads für sensible Dokumente
Personenbezogene DatenMitarbeiter- und Kundendaten anonymisieren oder pseudonymisieren, Löschung dokumentieren
Rückgabe und VernichtungVorgehen und Bestätigung bei Abbruch der Gespräche
VertragsstrafeHöhe, Anwendung pro Verstoß, weitergehende Ansprüche vorbehalten

Zum Datenschutz: Beim Unternehmenskauf werden personenbezogene Daten in der Regel auf Grundlage eines berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO offengelegt, nicht auf Basis von Einwilligungen jedes einzelnen Mitarbeiters. Das funktioniert aber nur, wenn Sie so wenig personenbezogene Daten wie möglich teilen. Namen und Gehälter einzelner Mitarbeiter gehören deshalb erst spät und möglichst pseudonymisiert in den Datenraum.

Als Ausgangspunkt können Muster dienen, etwa die Muster-Geheimhaltungsvereinbarung von Advocado. Allgemeine Vorlagen decken die Besonderheiten eines Unternehmensverkaufs aber selten ab. Lassen Sie das NDA deshalb an Ihren Fall anpassen. Weitere Schritte für die Verkäuferseite beschreibt der Beitrag zur Vertraulichkeit beim Unternehmensverkauf.

Vertraulichkeit im strukturierten Verkaufsprozess

Ein strukturierter Prozess senkt das Risiko, dass ein NDA im Streitfall ins Leere läuft, weil Zugriffe von Anfang an begrenzt und dokumentiert sind. Bewährt hat sich eine feste Reihenfolge: anonyme Vorprüfung, geprüfte Interessenten, NDA, gestufte Freigabe im Datenraum, notarieller Abschluss. Wie Datenraum und Zugriffsrechte zusammenspielen, beschreibt der Beitrag zu Diskretion, NDA und Datenraum im Investorenprozess.

Ablauf von der anonymen Anfrage bis zum Notartermin
Ablauf von der anonymen Anfrage bis zum Notartermin

Mein Rat: Nicht die Klausel schützt, sondern die Reihenfolge

Eine hohe Vertragsstrafe wirkt beeindruckend, hilft aber wenig, wenn niemand steuert, welche Informationen wann herausgehen. Wichtiger als die perfekte Klausel ist die Frage, was Sie in welcher Phase offenlegen, und dass ein Anwalt früh draufschaut, nicht erst im Streitfall. Ein NDA ist ein wichtiges Werkzeug, aber nie das einzige.

— Adrien

Diskret verkaufen mit Nachfolgehaus

Wer seine GmbH diskret verkaufen möchte, ohne selbst jede Vertraulichkeitsklausel und jeden Datenraum aufzusetzen, findet bei Nachfolgehaus einen strukturierten Weg.

Nachfolgehaus – GmbH diskret und vertraulich verkaufen
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  • Für Verkäufer: Über den kostenlosen Ankaufscheck lassen Sie Ihre Gesellschaft vertraulich prüfen und erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Ersteinschätzung. Unterlagen geben Sie erst nach NDA heraus.
  • Für Käufer: Die Gesellschaften werden nicht öffentlich gelistet. Kaufinteressenten hinterlegen ein Suchprofil und erhalten die freigegebenen Eckdaten passender GmbHs vertraulich per E-Mail.
  • Bis zum Abschluss: Ein fester Ansprechpartner begleitet beide Seiten bis zum Notartermin.

Mehr zum Vorgehen lesen Sie auf der Seite zum diskreten Verkauf.

Quellen

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Empfehlungen

Häufige Fragen

Was ist ein NDA beim Unternehmenskauf?+

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die festlegt, welche Informationen geheim sind, wer sie sehen darf und wofür sie genutzt werden dürfen. Sie konkretisiert die allgemeinen vorvertraglichen Rücksichtnahmepflichten und regelt, was bei einem Verstoß passiert, meist über eine Vertragsstrafe.

Wann muss ein NDA unterschrieben werden?+

Bevor Sie erstmals Informationen herausgeben, die Rückschlüsse auf Ihr Unternehmen zulassen, also nach dem anonymen Teaser und vor Informationsmemorandum, konkreten Zahlen und Due Diligence.

Wie lange gilt ein NDA beim Unternehmenskauf?+

In der Praxis sind Laufzeiten von bis zu drei Jahren ab Unterzeichnung üblich. Für besonders sensible Informationen, die sich nicht zurückgeben lassen, werden oft längere oder unbefristete Pflichten vereinbart.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das NDA?+

Der Geschädigte kann Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verlangen und, falls vereinbart, eine Vertragsstrafe. Bei vorsätzlicher Verletzung von Geschäftsgeheimnissen drohen nach § 23 GeschGehG auch strafrechtliche Folgen. Die größte Hürde ist in der Praxis der Nachweis des Verstoßes.

Gibt es ein Muster für eine Geheimhaltungsvereinbarung?+

Ja, etwa die Vorlage von Advocado. Allgemeine Muster decken aber die Besonderheiten eines Unternehmenskaufs wie Kontakt- und Abwerbeverbote oder Clean-Team-Regeln selten ab und sollten anwaltlich angepasst werden.

Wenn Sie den Kauf einer Gesellschaft konkret prüfen, finden Sie unter GmbH kaufen: Angebote und Ablauf den aktuellen Bestand, die Auswahlhilfe und den Kaufablauf.