Sondersituation18. Mai 2026· 7 Min.

Unternehmen in der Krise verkaufen: Chancen und Grenzen

Wie sich Unternehmen mit operativen Problemen sauber verkaufen lassen.

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Redaktion · M&A und GmbH-Nachfolge

Der Verkauf eines Unternehmens in einer wirtschaftlichen oder operativen Krise gehört zu den anspruchsvollsten Disziplinen der M&A-Beratung. Während ein regulärer Unternehmensverkauf meist aus einer Position der Stärke erfolgt, agieren Verkäufer in der Krise unter erheblichem Zeitdruck und oft unter der Beobachtung von Gläubigern oder Banken. Doch entgegen der weitläufigen Meinung bedeutet eine Schieflage nicht zwangsläufig das Aus für den Shareholder-Value. Vielmehr bietet ein strukturierter Verkaufsprozess, oft als Distressed M&A bezeichnet, die Chance, den Fortbestand des Betriebs zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und Haftungsrisiken für die Geschäftsführung zu minimieren. In diesem Artikel beleuchten wir die strategischen Optionen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die psychologischen Hürden, die beim Verkauf eines Krisenunternehmens zu beachten sind.

Die Krisenphasen im Unternehmen verstehen

Bevor ein Verkaufsprozess eingeleitet wird, muss eine präzise Diagnose der Krisenphase erfolgen. In der Betriebswirtschaftslehre unterscheidet man klassischerweise zwischen der Strategiekrisen, der Ertragskrise und der Liquiditätskrise. Ein Verkauf ist in jeder Phase möglich, doch die Verhandlungsmacht und die verfügbaren Optionen verschieben sich mit zunehmender Verschlechterung der Lage drastisch. In der Strategiekrise ist das Geschäftsmodell veraltet, aber das Unternehmen schreibt noch schwarze Zahlen. Hier ist der Verkauf oft eine strategische Entscheidung, um einen starken Partner für die Transformation zu finden. In der Ertragskrise schwinden die Gewinne, die Kostenstrukturen passen nicht mehr zum Umsatz. Hier suchen Käufer bereits nach Restrukturierungspotenzialen. In der Liquiditätskrise schließlich steht das Wasser bis zum Hals – hier zählt oft nur noch die bloße Geschwindigkeit des Transaktionsabschlusses.

Besonders kritisch ist der Übergang zur materiellen Insolvenzreife. Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen, engen sich die Handlungsspielräume der Geschäftsführung rechtlich massiv ein. In Deutschland gilt die strenge Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Wer hier zu lange zögert, um einen Verkauf „irgendwie noch hinzubekommen“, riskiert die persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen. Daher muss ein M&A-Prozess in der Krise immer eng mit Sanierungsexperten und spezialisierten Rechtsanwälten abgestimmt sein, um den schmalen Grat zwischen Sanierungsbemühung und Insolvenzverschleppung sicher zu navigieren.

Analyse der Krisenursachen: Ein Muss für die Transaktionssicherheit

Ein potenzieller Käufer eines Krisenunternehmens wird sich vor allem einer Frage widmen: Was ist die Ursache für die Krise? Sind es externe Faktoren wie Marktveränderungen, Rohstoffpreise oder regulatorische Eingriffe? Oder liegen die Ursachen intern in einem veralteten Produktportfolio, Prozessmängeln oder einer schwachen Führung? Nur wenn der Käufer glaubt, die Ursachen beheben zu können (der sogenannte 'Turnaround-Case'), wird er bereit sein, ein Angebot abzugeben. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er die Krise nicht beschönigen darf. Transparenz ist hier das oberste Gebot, um Vertrauen bei Investoren zu schaffen, die ohnehin mit einem extrem vorsichtigen Risiko-Profil agieren.

Distressed M&A: Die Besonderheiten des Verkaufsprozesses

Ein Verkauf in der Krise unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem Standardprozess. Zeit ist die härteste Währung. Während ein normaler M&A-Prozess sechs bis zwölf Monate dauert, muss ein Distressed-Deal oft innerhalb von wenigen Wochen oder gar Tagen abgeschlossen werden. Dies erfordert eine extrem effiziente Vorbereitung und einen erfahrenen Beraterstab, der in der Lage ist, eine schlanke, aber aussagekräftige Due Diligence (Prüfung) zu ermöglichen. In der Krise rückt zudem der Fokus von der Vergangenheitsbetrachtung (EBIT-Multiples) hin zur Zukunftsprognose und zur Substanzbewertung. Käufer schauen sich genau an, welche Teile des Unternehmens profitabel sind und welche 'Zöpfe' abgeschnitten werden müssen.

Ein wesentlicher Unterschied ist zudem der Kreis der potenziellen Käufer. Strategische Finanzinvestoren (Private Equity mit Fokus auf Special Situations) und Konkurrenten, die an den Marktanteilen oder den technischen Patenten interessiert sind, dominieren das Feld. Diese Käufergruppen sind professionell aufgestellt und wissen genau, wie man mit den Risiken eines Krisenunternehmens umgeht. Sie fordern jedoch oft erhebliche Preisabschläge oder stellen komplexe Bedingungen an die Transaktionsstruktur, um sich gegen Haftungsrisiken abzusichern.

MerkmalStandard M&A-VerkaufDistressed M&A (Krise)
Zeitfaktor6 - 12 Monate4 - 12 Wochen (hoher Zeitdruck)
BewertungsgrundlageVielfaches des EBITDA (historisch)Substanzwert & Turnaround-Potenzial
Haftung/GarantienUmfangreiche GarantiekatalogeOft 'bought as seen' (Gewährleistungsausschluss)
ZielsetzungMaximierung des VerkaufspreisesSicherung des Fortbestands & Haftungsbefreiung
Due DiligenceUmfassend und tiefgehendFokussiert auf Liquidität & Quick-Wins
GläubigerbeteiligungIn der Regel nicht involviertZwingend erforderlich (Banken, Lieferanten)

Die Rolle der Banken und Gläubiger beim Verkauf

In einer Krise gehört das Unternehmen faktisch oft schon den Gläubigern, insbesondere wenn Kreditzusagen an Covenants (Finanzkennzahlen) geknüpft sind, die gerissen wurden. Ohne die Zustimmung der finanzierenden Banken ist ein Verkauf meist unmöglich. Der M&A-Berater muss daher nicht nur potenzielle Käufer finden, sondern parallel ein Stakeholder-Management betreiben. Dies bedeutet, die Banken davon zu überzeugen, dass ein Verkauf am Markt einen höheren Rückzahlungsbetrag für ihre Kredite liefert als eine Zerschlagung in der Insolvenz. Dies erfordert Fingerspitzengefühl und belastbare Cashflow-Prognosen für den Zeitraum des Verkaufsprozesses.

Oft verlangen Banken im Vorfeld eines Verkaufs ein Sanierungsgutachten (oft nach IDW S6 Standard). Dieses Gutachten bescheinigt dem Unternehmen unter bestimmten Auflagen die Sanierungsfähigkeit. Für einen potenziellen Käufer ist ein solches Gutachten Gold wert, da es eine externe Validierung des Geschäftsmodells darstellt und die rechtliche Absicherung der Geschäftsführung stärkt. Gleichzeitig erhöht es die Transparenz über die notwendigen Restrukturierungsschritte, die nach dem Kauf eingeleitet werden müssen.

Share Deal vs. Asset Deal in der Krise

Bei der Strukturierung der Transaktion stehen zwei Wege zur Wahl: Der Share Deal (Verkauf der Geschäftsanteile) und der Asset Deal (Verkauf der einzelnen Vermögensgegenstände). In der Krise dominiert der Asset Deal. Warum? Weil der Käufer beim Asset Deal die Möglichkeit hat, sich die „Rosinen“ herauszupicken (Cherry Picking) und die Verbindlichkeiten sowie Altlasten im alten Rechtsträger (der 'Hülle') zurückzulassen. Dies ist für den Käufer wesentlich risikoärmer. Der Verkäufer hingegen bevorzugt oft den Share Deal, um sich vollständig von der Verantwortung und dem Unternehmen zu lösen. Doch in der Krise ist die Verhandlungsmacht für einen Share Deal oft gering, es sei denn, das Unternehmen verfügt über wertvolle Lizenzen oder Verträge, die nicht übertragbar sind (Change-of-Control-Klauseln).

Rechtliche Fallstricke beim Krisenverkauf: Haftung und Anfechtung

Ein spezielles Risiko im Distressed M&A ist die sogenannte Insolvenzanfechtung. Wenn ein Unternehmen kurz vor der Insolvenz Vermögenswerte unter Wert verkauft, kann ein späterer Insolvenzverwalter diese Transaktion rückgängig machen. Für den Käufer ist dies ein Horrorszenario. Daher muss der Kaufpreis unbedingt marktgerecht sein. Eine Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter ist hier dringend anzuraten, um zu dokumentieren, dass kein Gläubiger durch den Verkauf benachteiligt wurde. Ebenso muss beachtet werden, dass bei einem Betriebsübergang (§ 613a BGB) die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes auf den Erwerber übergehen – ein 'Abschütteln' von Personalkosten durch einen Asset Deal allein ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich.

    Erhalt des operativen Geschäftsbetriebs und der Marke.

    Sicherung von Arbeitsplätzen durch Übernahme in eine neue Struktur.

    Vermeidung des mit einer Insolvenz verbundenen Reputationsschadens für Kunden und Partner.

    Befreiung der Gesellschafter von persönlichen Bürgschaften (je nach Verhandlung).

    Professioneller Turnaround durch frisches Kapital und Management-Know-how des Käufers.

    Praxistipp: Der 'Dual Track' Ansatz

    Fahren Sie zweigleisig: Bereiten Sie parallel zum M&A-Prozess immer auch den Insolvenzantrag und Szenarien für eine Sanierung in Eigenverwaltung vor (z.B. StaRUG oder Schutzschirm). Dies erhöht den Druck auf die Gläubiger, dem Verkauf zuzustimmen, und sichert die Geschäftsführung rechtlich ab, falls der Verkauf in letzter Sekunde scheitert. Verlassen Sie sich niemals auf nur einen einzigen Interessenten.

    Häufige Fehler beim Verkauf in der Krise

    In der Stresssituation einer Krise werden oft Fehlentscheidungen getroffen, die den Verkaufsprozess gefährden oder sogar zur persönlichen Haftung führen. Die folgende Liste fasst die häufigsten Versäumnisse zusammen:

      Mangelnde Transparenz: Das Verschweigen von 'Leichen im Keller' führt dazu, dass Käufer in der Due Diligence abspringen oder den Preis massiv drücken. Vertrauen ist die Basis für Distressed-Deals.

      Ignorieren der Insolvenzantragspflicht: Der Versuch, das Unternehmen 'um jeden Preis' außerhalb der Insolvenz zu retten, führt oft direkt in die strafbare Insolvenzverschleppung.

      Falsches Beraterteam: Ein Standard-M&A-Berater ohne Erfahrung in Sondersituationen ist oft mit der Geschwindigkeit und den rechtlichen Besonderheiten der Krise überfordert.

      Fokus nur auf den Preis: In der Krise sind die Freistellung von Garantien und die Schnelligkeit des Closings oft wichtiger als der letzte Euro beim Kaufpreis.

      Schutzschirm und Eigenverwaltung als Alternative zum freien Verkauf

      Wenn ein freier Verkauf am Markt ('Out-of-Court') nicht zeitnah gelingt, bietet das deutsche Insolvenzrecht mit dem Schutzschirmverfahren oder der Eigenverwaltung starke Instrumente. Hierbei bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt den Verkaufsprozess unter gerichtlicher Aufsicht fort. Ein wesentlicher Vorteil ist hier das sogenannte Insolvenzgeld: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für bis zu drei Monate die Löhne und Gehälter. Dies verschafft dem Unternehmen sofortige Liquidität und Ruhe für den M&A-Prozess. Käufer schätzen Transaktionen aus dem Schutzschirm oft sogar mehr, da sie hier eine höhere Rechtssicherheit gegen spätere Anfechtungen haben und unrentable Verträge leichter kündigen können. Es ist daher ein Irrglaube, dass der Gang zum Insolvenzgericht das Ende der Verkaufsbemühungen bedeutet – oft ist es erst der Startschuss für eine erfolgreiche Sanierung durch Übertragung.

      Fazit

      Ein Unternehmen in der Krise zu verkaufen, ist ein Wettlauf gegen die Zeit, der höchste Professionalität erfordert. Es ist keine Schande, ein Unternehmen in einer Schieflage zu veräußern – im Gegenteil: Es zeugt von unternehmerischer Verantwortung, rechtzeitig einen neuen Hafen für den Betrieb und die Mitarbeiter zu suchen. Wer die Besonderheiten des Distressed M&A versteht, die Gläubiger aktiv einbindet und rechtlich sauber agiert, hat gute Chancen, auch aus einer schwierigen Situation heraus einen erfolgreichen Exit zu realisieren. Der Schlüssel liegt in der frühen Erkenntnis der Krise und der konsequenten Umsetzung eines strukturierten Prozesses. Das Ziel sollte nicht nur die Rettung von Werten sein, sondern die Schaffung einer stabilen Zukunftsperspektive für das Unternehmen unter neuer Flagge. (Stand der gesetzlichen Regelungen: 2026).

      Häufige Fragen

      Wann ist der richtige Zeitpunkt, um ein Krisenunternehmen zum Verkauf anzubieten?+

      Entscheidend ist die Liquiditätsplanung. Sobald ersichtlich ist, dass Verpflichtungen in absehbarer Zeit nicht mehr bedient werden können oder die Strategie langfristig keine Gewinne mehr ermöglicht, sollte der Prozess eingeleitet werden. Wer wartet, bis die Kassen leer sind, verliert jegliche Verhandlungsmacht.

      Sollte ich einen Share Deal oder einen Asset Deal anstreben?+

      In der Krise dominiert der Asset Deal, da der Käufer nur die werthaltigen Vermögensteile übernimmt und die Schulden in der alten Gesellschaft bleiben. Ein Share Deal ist seltener und meist nur möglich, wenn die Krise noch im Anfangsstadium ist oder keine hohen Verbindlichkeiten bestehen.

      Welche Haftungsrisiken bestehen für mich als Geschäftsführer beim Verkauf in der Krise?+

      Die Geschäftsführung haftet persönlich, wenn sie trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellt (Insolvenzverschleppung). Auch Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden, können zur persönlichen Haftung führen. Ein strukturierter M&A-Prozess entbindet nicht von diesen gesetzlichen Pflichten.

      Wie bewerten Käufer ein Unternehmen, das Verluste macht?+

      Investoren im Distressed-Bereich suchen nach einem 'Turnaround-Case'. Sie bewerten das Unternehmen danach, wie es nach einer Restrukturierung (z.B. nach Personalabbau oder Schließung defizitärer Sparten) performen könnte. Oft wird der Substanzwert der Maschinen, Immobilien und Patente als Untergrenze herangezogen.

      Welche Rolle spielen die finanzierenden Banken beim Verkauf?+

      Banken haben über Kreditsicherheiten oft die Hand auf den wesentlichen Assets. Ohne ihre Zustimmung zu einem Forderungsverzicht oder einer Freigabe von Sicherheiten scheitert jeder Deal. Daher müssen Banken frühzeitig und transparent in den Verkaufsprozess eingebunden werden.

      Was ist der Vorteil eines Verkaufs aus der Eigenverwaltung heraus?+

      Die Eigenverwaltung ermöglicht es dem Management, den Verkauf unter dem Schutz der Insolvenzordnung fortzuführen. Dies bietet Vorteile wie die Entlastung von Lohnkosten durch Insolvenzgeld und die Möglichkeit, sich von belastenden Verträgen leichter zu lösen, was das Unternehmen für Käufer attraktiver macht.