GmbH-Klartext · Folge 39
Absichtserklärung (LOI) – schon bindend?
1:09 Min. · veröffentlicht am
Worum es in dieser Folge geht
Bevor eine GmbH beim Notar verkauft wird, unterschreiben Käufer und Verkäufer oft eine Absichtserklärung. In Folge 39 von GmbH-Klartext klären wir, was daran bindet – und was nicht.
Das klärt die Folge:
- Grundsatz: Die Absichtserklärung (Letter of Intent) hält Eckpunkte fest – Kaufpreis, Zeitplan, nächste Schritte – und ist in der Regel nicht bindend. Den Verkauf regelt erst der notarielle Vertrag.
- Meist trotzdem verbindlich: Vertraulichkeit, Exklusivität für einige Wochen, Kostenregelung.
- Exklusivität: keine Parallelverhandlungen, während der Käufer die Unterlagen im Datenraum prüft.
- Absprung: meist kein Anspruch auf den Verkauf. Abstandszahlungen oder feste Verkaufspflichten können die Absichtserklärung aber schon beurkundungspflichtig machen (§ 15 Abs. 4 GmbHG).
- Tipp: Bindendes und Unverbindliches klar trennen und vor der Unterschrift prüfen lassen.
Das Gespräch zum Nachlesen
Leon Stern (Unternehmer): Der Käufer will vor dem Notartermin eine Absichtserklärung unterschreiben. Bin ich damit schon an den Verkauf gebunden?
Nichalia Schwartz (Beraterin): In der Regel nicht. Eine Absichtserklärung, auch Letter of Intent genannt, hält die Eckpunkte fest, also Kaufpreis, Zeitplan und nächste Schritte. Den Verkauf selbst regelt erst der notarielle Vertrag.
Leon Stern (Unternehmer): Ist dann gar nichts verbindlich?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Doch, einzelne Punkte meistens schon. Zum Beispiel die Vertraulichkeit, eine Exklusivität für einige Wochen und wer welche Kosten trägt.
Leon Stern (Unternehmer): Was bedeutet Exklusivität für mich?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Sie verhandeln in dieser Zeit mit keinem anderen Käufer. Der Käufer prüft währenddessen die Unterlagen im Datenraum.
Leon Stern (Unternehmer): Und wenn eine Seite später abspringt?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Dann gibt es meist keinen Anspruch auf den Verkauf. Vorsicht bei Abstandszahlungen oder festen Verkaufspflichten im Papier. Dann kann schon die Absichtserklärung beurkundungspflichtig werden.
Leon Stern (Unternehmer): Worauf sollte ich also achten?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Klar trennen, was bindend ist und was nicht, und vor der Unterschrift prüfen lassen. Wie der Verkauf Schritt für Schritt abläuft, zeigt nachfolgehaus.de.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.



