GmbH-Klartext · Folge 42
GmbH verkauft – wie viel Steuer? Teileinkünfteverfahren & Holding
1:19 Min. · veröffentlicht am
Worum es in dieser Folge geht
Was bleibt beim Verkauf von GmbH-Anteilen nach Steuern übrig? In Folge 42 von GmbH-Klartext erklären wir die Grundregeln für Verkäufer.
Das klärt die Folge:
- Privatvermögen, Beteiligung ab 1 % (§ 17 EStG): Teileinkünfteverfahren – 40 % des Gewinns steuerfrei, 60 % zum persönlichen Steuersatz (§ 3 Nr. 40 EStG).
- Gewinnberechnung: Kaufpreis minus Anschaffungskosten minus Verkaufskosten; Kosten nur zu 60 % abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG).
- Beispiel: 60.000 € Kaufpreis, 25.000 € eingezahlt → 35.000 € Gewinn, 21.000 € steuerpflichtig; bei kleineren Gewinnen ggf. Freibetrag (§ 17 Abs. 3 EStG).
- Holding-GmbH: meist 95 % steuerfrei (§ 8b KStG), Geld bleibt zunächst in der Holding.
- Holding kurz vor dem Verkauf: siebenjährige Sperrfrist (§ 22 UmwStG) – hilft meist nicht. Früh mit dem Steuerberater rechnen.
Keine Steuerberatung.
Das Gespräch zum Nachlesen
Leon Stern (Unternehmer): Ich verkaufe meine GmbH-Anteile mit Gewinn. Wie viel davon bleibt nach Steuern?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Halten Sie die Anteile privat und mit mindestens einem Prozent, gilt das Teileinkünfteverfahren. 40 Prozent des Gewinns sind steuerfrei, 60 Prozent werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
Leon Stern (Unternehmer): Und wie wird der Gewinn berechnet?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Kaufpreis minus Anschaffungskosten, also oft das eingezahlte Stammkapital, und minus Verkaufskosten. Auch diese Kosten zählen nur zu 60 Prozent.
Leon Stern (Unternehmer): Ein Beispiel: Kaufpreis 60.000 Euro, eingezahlt hatte ich 25.000 Euro.
Nichalia Schwartz (Beraterin): Dann beträgt der Gewinn 35.000 Euro. Steuerpflichtig sind davon 21.000 Euro. Bei kleineren Gewinnen kann zusätzlich ein Freibetrag greifen.
Leon Stern (Unternehmer): Gibt es eine günstigere Lösung?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Gehören die Anteile einer eigenen Holding-GmbH, sind beim Verkauf meist 95 Prozent steuerfrei. Das Geld bleibt dann aber zunächst in der Holding.
Leon Stern (Unternehmer): Kann ich die Holding kurz vorher noch gründen?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Das hilft wegen einer siebenjährigen Sperrfrist meist nicht. Lassen Sie Ihre Zahlen deshalb früh vom Steuerberater durchrechnen. Den kostenlosen Ankaufscheck finden Sie auf nachfolgehaus.de.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.



