Einzelfirma / e. K.

Einzelunternehmen verkaufen — Betrieb und Kundenstamm sauber übergeben

Ein Einzelunternehmen zu verkaufen bedeutet, den gesamten Betrieb — Kunden, Mitarbeiter, Ausstattung, Verträge — als Asset-Deal in eine neue Hand zu übergeben. Das ist rechtlich unspektakulärer als ein GmbH-Verkauf, verlangt aber sauberes Handwerk bei Vertragsübernahmen, Bewertung und Steuer. Wir begleiten Sie durch den Prozess und finden den passenden Nachfolger.

  • Asset-Deal richtig strukturieren
    Einzelne Wirtschaftsgüter, Kundenverträge, Mitarbeiter — alles sauber übertragen.
  • § 16 EStG optimal nutzen
    Freibetrag und ermäßigter Steuersatz ab dem 55. Lebensjahr — wir zeigen, worauf zu achten ist.
  • Nachfolger im Netzwerk
    Handwerk, Dienstleistung, Handel — wir kennen den regionalen Markt.
  • Diskrete Ansprache
    Kunden und Mitarbeiter erfahren erst, wenn Sie es möchten.
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Warum das Einzelunternehmen anders verkauft wird als eine GmbH

Ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person, sondern der Inhaber selbst. Es gibt keine Anteile, die man übertragen könnte — verkauft wird immer der Betrieb als solcher: Kundenstamm, Mitarbeiter, Warenlager, Maschinen, laufende Verträge. Rechtlich ist das ein Asset-Deal, jeder Vertrag muss einzeln übernommen oder neu abgeschlossen werden. Kunden- und Lieferantenverträge gehen nur mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners über.

In der Praxis ist das gut handhabbar — es verlangt aber Vorbereitung: eine saubere Auflistung aller Verträge, ein strukturierter Übergang, klare Kommunikation gegenüber Kunden und Lieferanten. Wir begleiten diesen Prozess mit einer Checkliste, die wir aus vielen Nachfolgen destilliert haben.

§ 16 EStG — Freibetrag und Fünftelregelung

Der Gewinn aus dem Verkauf eines Einzelunternehmens ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Nach § 16 EStG gilt aber ein Freibetrag von 45.000 € (§ 16 Abs. 4 EStG), wenn der Verkäufer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Der Freibetrag schmilzt oberhalb eines Gewinns von 136.000 € ab.

Darüber hinaus greift auf Antrag der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG („Fünftelregelung“ bzw. hälftiger Steuersatz von mindestens 14 % ab dem 55. Lebensjahr, § 34 Abs. 3 EStG). Beides zusammen kann die Steuerlast des Lebenswerks spürbar reduzieren — und ist ein wichtiges Argument, den Verkauf rechtzeitig zu planen.

Bewertung eines Einzelunternehmens

Kaufpreise für Einzelunternehmen bilden sich meist aus einer Kombination von Substanzwert (Ausstattung, Warenbestand) und einem Ertragsmultiple auf den bereinigten Gewinn. Häufig kommt ein Goodwill-Anteil hinzu, der den Wert von Kundenbindung, Marke und Standort abbildet.

Wichtig: Der Unternehmerlohn muss vom Ergebnis abgezogen werden, um eine faire Vergleichsbasis zu schaffen. Ohne diese Bereinigung ist der Gewinn eines inhabergeführten Betriebs systematisch überschätzt.

Kundenübergabe und Kommunikation

Kunden sind bei einem Einzelunternehmen oft persönlich an den Inhaber gebunden. Ein erfolgreicher Verkauf hängt maßgeblich davon ab, dass der Nachfolger vom Verkäufer persönlich eingeführt wird. Wir empfehlen eine Übergangsphase von drei bis zwölf Monaten, in der Sie den Nachfolger bei Schlüsselkunden vorstellen — das rechtfertigt einen höheren Preis und sichert den Übergang.

Ablauf

So läuft der Verkauf ab

  1. 1
    Kostenloses Erstgespräch
    Wir hören zu und geben eine erste Einschätzung — vertraulich und unverbindlich.
  2. 2
    Bewertung
    Substanz plus Ertragsmultiple, bereinigt um Unternehmerlohn.
  3. 3
    Nachfolgersuche
    Ansprache passender Nachfolger unter NDA, häufig regional.
  4. 4
    Vertragsverhandlung
    Kaufvertrag, Vertragsübernahmen, Mitarbeiter, Übergangsphase.
  5. 5
    Übergabe & Einführung
    Persönliche Kundenübergabe, saubere Kommunikation.

Vorteile einer professionellen Vermittlung

  • Nachfolger aus regionalem Netzwerk
  • Sauberer Umgang mit § 16 EStG
  • Übergabekonzept, das den Preis stützt
  • Vertraulichkeit ab dem ersten Kontakt
  • Muster für Kundenkommunikation
  • Keine Vorabkosten für Verkäufer

Häufige Fragen

Kann ich mein Einzelunternehmen wie eine GmbH verkaufen?+

Nein — es gibt keine Anteile. Es wird der Betrieb als Sachgesamtheit verkauft (Asset-Deal). Wenn Sie einen Share-Deal wollen, muss zuvor eine Umwandlung in eine GmbH erfolgen.

Wie hoch ist der Freibetrag nach § 16 EStG?+

45.000 € einmal im Leben, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig sind. Er schmilzt oberhalb eines Gewinns von 136.000 € ab.

Gehen Kundenverträge automatisch über?+

Nein. Jeder Vertrag muss vom Kunden bestätigt werden — außer die Vertragsübernahme wurde bereits vorab schriftlich vereinbart.

Was passiert mit Mitarbeitern?+

Es greift § 613a BGB: Arbeitsverhältnisse gehen mit auf den Erwerber über, Mitarbeiter haben ein Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats nach schriftlicher Unterrichtung.

Lohnt sich eine Umwandlung in eine GmbH vor dem Verkauf?+

Manchmal ja — vor allem, wenn der Käufer klar einen Share-Deal möchte. Der Umweg verursacht aber Kosten und Sperrfristen. Wir prüfen das im Einzelfall.

Wie lange dauert der Verkauf?+

Meist drei bis neun Monate. Regionale Käuferansprache und persönliche Übergabe brauchen Zeit — und rechtfertigen den Preis.

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