Holding verkaufen — Beteiligungen strukturiert übertragen
Der Verkauf einer Holding — ob als Ganzes oder einer einzelnen Tochter — verlangt einen anderen Zuschnitt als der Verkauf einer operativen Einzelgesellschaft. Struktur, Beteiligungsverhältnisse und die steuerliche Wirkung von § 8b KStG geben den Rahmen vor. Wir bringen Käufer und Verkäufer auf Augenhöhe zusammen und strukturieren die Transaktion so, dass sie sauber, diskret und effizient läuft.
- ✓§ 8b KStG nutzenVeräußerungsgewinne aus Beteiligungen sind zu 95 % steuerfrei — wir strukturieren entsprechend.
- ✓Ganz oder TeilverkaufOb komplette Holding, einzelne Tochter oder Minderheitsbeteiligung — wir kennen den passenden Käuferkreis.
- ✓Investoren im NetzwerkFamily Offices, Beteiligungsgesellschaften und strategische Käufer.
- ✓VertraulichkeitAnsprache ausschließlich unter NDA, keine öffentlichen Exposés.
Was macht den Verkauf einer Holding besonders?
Eine Holding bündelt Beteiligungen an operativen Tochtergesellschaften und häufig auch Immobilien-, IP- oder Finanzvermögen. Der Verkauf erfordert ein tieferes Verständnis der Gruppe: Wer haftet für was, welche Verträge sind gruppenintern, wie sind Cashflows zwischen den Ebenen organisiert? Käufer wollen genau wissen, was sie erwerben — und ob sie einzelne Töchter herauslösen können.
Wir strukturieren den Prozess so, dass Sie mehrere Optionen bewerten können: kompletter Verkauf der Holding, Teilverkauf einer Tochter, Herauslösung nicht betriebsnotwendiger Beteiligungen im Vorfeld. Für jede Variante gibt es einen anderen Marktkreis von Käufern — und wir kennen ihn.
§ 8b KStG — der zentrale Steuerhebel
Verkauft eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, sind 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG). Effektiv zahlt die Holding also nur auf 5 % des Gewinns Körperschaft- und Gewerbesteuer — eine der wirkungsvollsten Regelungen im deutschen Unternehmensteuerrecht.
Deshalb bringen viele Unternehmer ihre operative GmbH rechtzeitig in eine Holding ein. Beim späteren Verkauf bleibt der Erlös weitgehend steuerfrei in der Holding und kann dort für Nachfolgeinvestitionen, Immobilien oder Beteiligungen verwendet werden. Wichtig: Die Umstrukturierung braucht Vorlauf — nach § 22 UmwStG gilt eine siebenjährige Sperrfrist.
Bewertung einer Holdinggruppe
Die Bewertung erfolgt in aller Regel auf Ebene jeder einzelnen Tochter (Sum-of-the-Parts). Für jede Beteiligung wird ein Ertragswert oder Multiplikatorwert ermittelt, Finanzverbindlichkeiten werden separat berücksichtigt, Immobilien mit Verkehrswert angesetzt. Anschließend werden Konsolidierungseffekte, gruppeninterne Darlehen und Cash Pools bereinigt.
Wir bereiten diese Bewertung so auf, dass Käufer sofort erkennen, welche Teile der Gruppe für sie interessant sind — und wo Preisspielraum besteht.
Prozess und Käuferkreis
Käufer für Holdings sind selten Zufallsinteressenten. Es sind Family Offices auf der Suche nach diversifiziertem Cashflow, strategische Investoren mit Interesse an einer bestimmten Tochter, Beteiligungsgesellschaften mit Buy-and-Build-Strategie oder Nachfolger, die die gesamte Struktur übernehmen wollen. Wir kennen diese Investoren und sprechen sie direkt, diskret und mit klar formuliertem Angebot an.
So läuft der Verkauf ab
- 1Struktur- und ZielanalyseWir verstehen die Gruppe und Ihre Ziele — Vollverkauf, Teilverkauf, Nachfolge.
- 2Sum-of-the-Parts-BewertungBewertung jeder Tochter, Bereinigung gruppeninterner Effekte.
- 3InvestorenauswahlZielgerichtete Ansprache passender Käufer aus unserem Netzwerk.
- 4Due Diligence & VerhandlungWir moderieren Datenraum, Q&A und Vertragsverhandlung.
- 5Signing & ClosingBeurkundung, Übertragung der Anteile, Übergang der Kontrolle.
Vorteile einer professionellen Vermittlung
- ✓Erfahrung mit komplexen Beteiligungsstrukturen
- ✓Nutzung von § 8b KStG in der Strukturplanung
- ✓Netzwerk zu Family Offices und Investoren
- ✓Sauberer Datenraum, klarer Prozess
- ✓Vertraulichkeit ab dem ersten Kontakt
- ✓Keine Vorabkosten für Verkäufer
Häufige Fragen
Kann ich einzelne Töchter aus der Holding verkaufen?+
Ja — das ist häufig der attraktivste Weg, weil § 8b KStG greift und der Erlös nahezu steuerfrei in der Holding verbleibt.
Wie lange dauert der Verkauf einer Holding?+
Je nach Komplexität vier bis neun Monate. Sauber vorbereitete Daten verkürzen den Prozess deutlich.
Was ist die siebenjährige Sperrfrist?+
Wurde die Beteiligung durch einen steuerneutralen Einbringungsvorgang in die Holding gebracht (§ 21 UmwStG), löst ein Verkauf innerhalb von sieben Jahren rückwirkend Einbringungsgewinne aus (§ 22 UmwStG).
Welche Käufer suchen Holdings?+
Family Offices, industrielle Käufer, Beteiligungsgesellschaften und private Nachfolger — je nach Größe, Cashflow-Profil und Diversifikation.
Muss ich Zahlen aller Töchter offenlegen?+
Ja — Käufer bewerten die Gruppe auf Basis konsolidierter Zahlen und Einzelabschlüsse. Wir stellen einen strukturierten Datenraum bereit.
Kann die Holding als Muttergesellschaft verkauft und weiter bestehen?+
Ja. Häufig wird nur die operative Tochter verkauft, während die Holding als Vermögensverwaltungs- oder Nachfolge-Vehikel bestehen bleibt.
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