Ruhestand & geordnete Übergabe

Unternehmen altersbedingt verkaufen — Zeit für einen geordneten Ruhestand

Wenn der Ruhestand naht, wird die Unternehmensnachfolge zur zentralen Frage. Sie soll den Betrieb sichern, Ihren Lebensstandard finanzieren und emotional gelingen. Wir strukturieren altersbedingte Nachfolgen mit einem klaren Zeitplan, ehrlicher Preiseinordnung und einem Prozess, der Ihnen die richtigen Fragen im richtigen Moment stellt.

  • Klarer Zeitplan
    Rückwärts geplant vom gewünschten Ruhestandstermin.
  • Steueroptimierung
    § 16 EStG, § 34 EStG, Freibeträge — wir arbeiten mit Ihrem StB.
  • Übergabephase
    Begleitete Einarbeitung von drei bis 24 Monaten möglich.
  • Diskretion
    Vor Mitarbeitern, Kunden, Familie — bis zum richtigen Moment.
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Warum der frühzeitige Start entscheidend ist

Die Faustregel: Beginnen Sie fünf bis sieben Jahre vor Ihrem gewünschten Ruhestandstermin mit der Nachfolge. Klingt lang? Ist es aber nicht. Ein Verkaufsprozess selbst dauert sechs bis zwölf Monate, davor stehen Bewertung, Aufbereitung, ggf. steuerliche Umstrukturierung (Holding, Verlustverrechnung, Betriebsaufspaltung), Klärung der Familiensituation und die schrittweise Loslösung des Betriebs vom Inhaber.

Wer erst mit 66 anfängt und mit 67 in Rente will, verkauft unter Zeitdruck — und Zeitdruck kostet Preis. Wer mit 60 anfängt, verkauft im richtigen Moment und zum richtigen Preis.

Steuerliche Optimierung — jetzt planen

Für altersbedingte Verkäufe kennt das Steuerrecht mehrere Erleichterungen: den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG (bis zu 45.000 €, einmal im Leben, ab 55 oder bei dauernder Berufsunfähigkeit), die ermäßigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte nach § 34 EStG (Fünftelregelung oder ermäßigter Steuersatz), sowie bei Anteilen im Betriebsvermögen die Regelungen des § 8b KStG bei Holdingstruktur.

Diese Vorteile greifen nur, wenn Voraussetzungen und Fristen eingehalten sind. Wir arbeiten von Anfang an mit Ihrem Steuerberater zusammen — und stellen bei Bedarf Kontakte zu M&A-erfahrenen Beratern her.

Die Übergabephase gestalten

Kaum ein altersbedingter Verkauf endet mit dem Notartermin. Fast immer folgt eine Übergabephase, in der Sie den Käufer in Kunden, Lieferanten, Bank und Mitarbeiter einführen. Typisch sind drei bis 24 Monate — je nach Betriebsgröße und Komplexität.

Diese Phase muss vertraglich klar geregelt sein: Zeitraum, Vergütung, Weisungsbefugnisse, Aufgabenkatalog. Sonst entsteht Reibung — genau dort, wo Sie sie am wenigsten brauchen.

Was mit Immobilien, Pensionszusagen und Bürgschaften?

Drei Klassiker, die im altersbedingten Verkauf häufig zusätzlichen Klärungsbedarf verursachen: Betriebsimmobilien im Eigentum des Gesellschafters (Betriebsaufspaltung — bleibt oft beim Verkäufer und wird verpachtet), Pensionszusagen zugunsten des Geschäftsführer-Gesellschafters (Freistellung, Auslagerung, Rentenlösung) und persönliche Bürgschaften des Verkäufers gegenüber Banken (müssen zwingend vor Closing abgelöst werden).

Wir bringen diese Themen früh auf den Tisch, damit sie zum Closing sauber gelöst sind.

Käuferkreis für altersbedingte Nachfolgen

Passende Käufer sind Nachfolger aus der Belegschaft (MBO), MBI-Kandidaten mit Branchenerfahrung, Family Offices mit Fokus auf Kontinuität, kleinere Strategen und in geeigneten Fällen Mitarbeiter- oder Genossenschaftsmodelle. Wir wählen aus, was zu Ihnen und Ihrem Betrieb passt — und starten die Ansprache erst nach Ihrer Freigabe.

Ablauf

So läuft der Verkauf ab

  1. 1
    Rückwärtsplanung
    Zeitplan vom gewünschten Ruhestandstermin.
  2. 2
    Steuer- & Struktur-Check
    Freibeträge, Fünftelregelung, ggf. Holding.
  3. 3
    Betrieb übergabefähig aufstellen
    Prozesse, Kennzahlen, Schlüsselpersonen.
  4. 4
    Käuferansprache
    MBO, MBI, Strategen, Family Offices.
  5. 5
    Notartermin & Übergabephase
    Beurkundung und begleitete Einarbeitung.

Vorteile einer professionellen Vermittlung

  • Rückwärtsplanung vom Ruhestandstermin
  • Nutzung steuerlicher Freibeträge und Ermäßigungen
  • Klare Regelung der Übergabephase
  • Lösung für Immobilien, Pensionszusagen, Bürgschaften
  • Wertorientierte Käuferauswahl
  • Diskretion vor Mitarbeitern, Kunden und Familie

Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?+

Idealerweise fünf bis sieben Jahre vor dem geplanten Ruhestand — dann ist genügend Puffer für Bewertung, Struktur und den Verkaufsprozess.

Was ist der Freibetrag nach § 16 EStG?+

Ab 55 (oder bei dauernder Berufsunfähigkeit) einmalig ein Freibetrag bis 45.000 € auf den Veräußerungsgewinn — mit gleitendem Abzug ab höheren Gewinnen.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?+

Der Veräußerungsgewinn wird für die Steuerermittlung auf fünf Jahre verteilt — das mindert die Progression erheblich.

Was passiert mit meiner Pensionszusage?+

Sie muss vor oder mit Closing geregelt werden — meist über Auslagerung auf einen externen Träger oder eine Rentenlösung.

Muss ich meine Bank-Bürgschaften ablösen?+

Ja — vor Closing. Andernfalls haftet der Verkäufer weiter für Verbindlichkeiten des Käufers.

Wie lange muss ich nach dem Verkauf im Betrieb bleiben?+

Typischerweise drei bis 24 Monate Übergabephase; die Konditionen werden im Kaufvertrag geregelt.

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