GmbH-Klartext · Folge 44
GmbH verkauft – wann kommt das Geld? Kaufpreis sicher erhalten
1:14 Min. · veröffentlicht am
Worum es in dieser Folge geht
Sie verkaufen Ihre GmbH – wann ist der Kaufpreis auf Ihrem Konto, und was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt? In Folge 44 von GmbH-Klartext erklären wir, wie Verkäufer ihr Geld absichern.
Das klärt die Folge:
- Der Zahlungsablauf steht im notariellen Kaufvertrag (§ 15 GmbHG). Üblich: Die Anteile gehen erst über, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist – aufschiebende Bedingung (§ 158 BGB).
- Zahlt der Käufer nicht, bleiben Sie Gesellschafter. Der Notar reicht die neue Gesellschafterliste erst ein, wenn Sie den Zahlungseingang bestätigt haben (§ 40 Abs. 2 GmbHG).
- Beispiel: 40.000 € Kaufpreis in Raten – Übergang erst mit der letzten Rate oder eine Sicherheit wie eine Bankbürgschaft verlangen.
- Sicherer Ablauf: fester Kaufpreis, klares Zahlungsdatum, keine Übertragung vor Geldeingang, Vertragsentwurf vorab prüfen.
- Nach der Zahlung: Unterlagen übergeben, Geschäftsführung niederlegen (falls vereinbart), Gewinn in der Steuererklärung angeben.
Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Das Gespräch zum Nachlesen
Leon Stern (Unternehmer): Ich verkaufe meine GmbH. Wann bekomme ich eigentlich mein Geld?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Das legt der Kaufvertrag beim Notar fest. Üblich ist: Die Anteile gehen erst auf den Käufer über, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Das nennt man aufschiebende Bedingung.
Leon Stern (Unternehmer): Und wenn der Käufer nicht zahlt?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Dann bleiben Sie Gesellschafter. Der Notar reicht die neue Gesellschafterliste erst beim Handelsregister ein, wenn Sie bestätigt haben, dass das Geld da ist.
Leon Stern (Unternehmer): Ein Beispiel: 40.000 Euro Kaufpreis, und der Käufer möchte in Raten zahlen.
Nichalia Schwartz (Beraterin): Dann sollten die Anteile erst mit der letzten Rate übergehen. Oder Sie verlangen eine Sicherheit, etwa eine Bankbürgschaft. Sonst laufen Sie Ihrem Geld hinterher.
Leon Stern (Unternehmer): Woran erkenne ich einen sicheren Ablauf?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Fester Kaufpreis im Vertrag, ein klares Zahlungsdatum und keine Übertragung vor dem Geldeingang. Lassen Sie sich den Vertragsentwurf vorab schicken und in Ruhe prüfen.
Leon Stern (Unternehmer): Und was ist nach der Zahlung noch zu tun?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Sie übergeben die Unterlagen und legen die Geschäftsführung nieder, wenn das vereinbart ist. Den Gewinn geben Sie in der Steuererklärung an. Den kostenlosen Ankaufscheck finden Sie auf nachfolgehaus.de.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.



