Nachfolgehaus

GmbH-Klartext · Folge 45

GmbH gekauft – neuer Name, neuer Sitz? Umfirmierung & Sitzverlegung

1:20 Min. · veröffentlicht am

Worum es in dieser Folge geht

Sie haben eine GmbH gekauft und wollen Namen oder Sitz ändern? In Folge 45 von GmbH-Klartext erklären wir Umfirmierung und Sitzverlegung Schritt für Schritt.

Das klärt die Folge:

  • Firma und Sitz stehen in der Satzung. Geändert wird per Gesellschafterbeschluss beim Notar (§ 53 GmbHG) – wirksam erst mit Eintragung im Handelsregister (§ 54 Abs. 3 GmbHG).
  • Der neue Name muss sich am Ort deutlich unterscheiden und darf nicht irreführen (§§ 18, 30 HGB); der Zusatz „GmbH“ bleibt Pflicht. Vorabprüfung bei der IHK ist sinnvoll.
  • Beispiel: Aus der Muster Handel GmbH in Köln wird die Nordlicht Bau GmbH in Hamburg – dieselbe Gesellschaft mit Gründungsdatum und Verträgen, aber neue Registernummer beim neuen Amtsgericht und meist neue Steuernummer.
  • Danach: Gewerbe ummelden, Bank, Kunden, Lieferanten und Versicherungen informieren, Impressum, Briefpapier und Rechnungen anpassen.
  • Viele Änderungen auf einmal fallen Banken und Auskunfteien auf – Schritte in Ruhe planen.

Das Gespräch zum Nachlesen

Leon Stern (Unternehmer): Ich habe eine GmbH gekauft. Kann ich jetzt den Namen und den Sitz ändern?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Ja. Beides steht in der Satzung. Sie ändern es per Gesellschafterbeschluss beim Notar. Wirksam wird die Änderung aber erst mit der Eintragung im Handelsregister.

Leon Stern (Unternehmer): Darf ich mir jeden Namen aussuchen?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Fast jeden. Der Name muss sich von anderen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden und darf nicht in die Irre führen. Der Zusatz GmbH bleibt Pflicht. Eine Vorabprüfung bei der IHK ist sinnvoll.

Leon Stern (Unternehmer): Ein Beispiel: Aus der Muster Handel GmbH in Köln wird die Nordlicht Bau GmbH in Hamburg.

Nichalia Schwartz (Beraterin): Dann bleibt es dieselbe Gesellschaft mit demselben Gründungsdatum und denselben Verträgen. Weil ein anderes Amtsgericht zuständig wird, bekommt sie aber eine neue Registernummer. Und mit dem neuen Finanzamt meist auch eine neue Steuernummer.

Leon Stern (Unternehmer): Wen muss ich danach informieren?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Melden Sie das Gewerbe um und informieren Sie Bank, Kunden, Lieferanten und Versicherungen. Impressum, Briefpapier und Rechnungen passen Sie ebenfalls an.

Leon Stern (Unternehmer): Sollte ich alles sofort nach dem Kauf ändern?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Das hängt von Ihren Plänen ab. Viele Änderungen auf einmal fallen Banken und Auskunfteien auf. Planen Sie die Schritte deshalb in Ruhe. Aktuelle Gesellschaften finden Sie auf nachfolgehaus.de.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sie suchen eine passende GmbH?

GmbH kaufen: Angebote und Ablauf

Mehr zum Thema

Weitere Folgen