Wissen · GmbH-Verkauf

GmbH mit Verlustvortrag verkaufen

Verlustvorträge können den Wert einer GmbH spürbar erhöhen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind § 8c KStG und der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG.

Verfasst von Redaktion NachfolgehausVeröffentlicht: 14.3.2026Aktualisiert: 27.6.2026
Auf einen Blick
  • Verlustvorträge sind nicht automatisch werthaltig.
  • Bei Anteilswechsel über 50 % entfallen Verluste regelmäßig vollständig.
  • § 8d KStG erlaubt unter Voraussetzungen die Fortführung.
  • Die steuerliche Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch den Steuerberater.

Wie wirken § 8c und § 8d KStG?

Wird mehr als die Hälfte der Anteile übertragen, gehen Verlustvorträge nach § 8c KStG grundsätzlich unter.

§ 8d KStG ermöglicht auf Antrag den fortführungsgebundenen Verlustvortrag, sofern der bisherige Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird.

Was prüft der Käufer?

Käufer prüfen Höhe, Herkunft und Dokumentation der Verluste, das Vorliegen schädlicher Ereignisse, die Fortführungsabsicht und mögliche Stille-Reserven-Klauseln.

Die steuerliche Verwertbarkeit ist regelmäßig der entscheidende Hebel für die Bewertung.

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Voraussetzungen für einen Verkauf

  • Vollständige steuerliche Dokumentation der Verluste
  • Keine bereits eingetretenen schädlichen Beteiligungserwerbe
  • Bereitschaft zur Fortführung des Geschäftsbetriebs (bei § 8d KStG)

Mögliche Risiken

  • Untergang der Verlustvorträge nach § 8c KStG
  • Streit mit dem Finanzamt über die Anwendung des § 8d KStG
  • Verfehlte Erwartungen an den Wertbeitrag des Verlustvortrags

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelle Steuerbescheide (KSt, GewSt) inkl. festgestellter Verlustvorträge
  • Jahresabschlüsse der letzten Jahre
  • Übersicht zu Anteilsübertragungen der letzten Jahre
  • Geschäftsmodellbeschreibung

Typischer Ablauf

  1. 01Auswertung der festgestellten Verluste
  2. 02Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen § 8c / § 8d KStG
  3. 03Indikative Bewertung
  4. 04Notarielle Anteilsübertragung
  5. 05Steuerliche Begleitung beim Käufer
Bearbeitungsdauer

Vier bis sechs Wochen, bei komplexer steuerlicher Prüfung länger.

Kosten

Notar- und Registerkosten trägt bei eigenem Ankauf der Käufer. Steuerliche Beratung erfolgt individuell.

Häufige Fehler

  • Verlustvorträge als „garantierten“ Wert betrachten
  • Geschäftsbetrieb vor Übergabe einstellen und § 8d KStG verlieren
  • Steuerbescheide nicht aktuell halten

Häufige Fragen

Nein. Ihre Werthaltigkeit hängt von steuerrechtlichen Voraussetzungen und der Fortführbarkeit ab.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei rechtlichen oder steuerlichen Einzelfragen sollte eine entsprechend qualifizierte Beratung eingeholt werden.

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