Wissen · GmbH-Verkauf

Ruhende GmbH verkaufen

Eine ruhende GmbH ist eine bestehende, vorübergehend nicht aktive Gesellschaft. Sie lässt sich strukturiert verkaufen, wenn die Verhältnisse geordnet sind. Wichtig ist die saubere Abgrenzung zur reinen Vorratsgesellschaft und zum Mantelverkauf.

Verfasst von Redaktion NachfolgehausVeröffentlicht: 8.3.2026Aktualisiert: 27.6.2026
Auf einen Blick
  • Eine ruhende GmbH besteht rechtlich fort, übt aber keinen aktiven Geschäftsbetrieb aus.
  • Verkauf erfolgt klassisch als Share Deal über notarielle Anteilsübertragung.
  • Der Wert ergibt sich aus Stammkapital, Bonität, Verträgen und ggf. Verlustvorträgen.
  • Steuerlich kann eine wirtschaftliche Neugründung beim Käufer auftreten.

Was ist eine ruhende GmbH genau?

Als ruhend gilt eine GmbH, die formal weiterbesteht, aber keinen oder nur einen sehr geringen Geschäftsbetrieb unterhält. Buchhaltungs-, Jahresabschluss- und Veröffentlichungspflichten bleiben bestehen.

Der Verkauf einer ruhenden GmbH ist häufig schneller als die Liquidation – das gesetzliche Sperrjahr (§ 73 GmbHG) entfällt.

Was beeinflusst den Verkaufspreis?

Eingezahltes Stammkapital, Alter der Gesellschaft, Sauberkeit der Buchhaltung, bestehender Bonitätsindex und Vorhandensein von Verlustvorträgen sind die wichtigsten Werthebel.

Strittige Altlasten, offene Steuerverfahren oder unklare Verbindlichkeiten mindern den Preis. Vollständige Unterlagen sind der wichtigste Hebel für eine realistische Bewertung.

Eckdaten Ihrer GmbH prüfen lassen?
Erste Einschätzung innerhalb von 24 Stunden.
Ankaufscheck starten →

Wirtschaftliche Neugründung beachten

Übernimmt der Käufer die ruhende GmbH und reaktiviert er den Geschäftsbetrieb, kann eine wirtschaftliche Neugründung im Sinne der Rechtsprechung des BGH vorliegen. Dies ist gegenüber dem Registergericht anzuzeigen.

Steuerlich kann § 8c KStG zum (teilweisen) Wegfall von Verlustvorträgen führen. Eine individuelle Prüfung durch den Steuerberater ist ratsam.

Voraussetzungen für einen Verkauf

  • Keine offenen Insolvenzverfahren oder Antragspflichten
  • Aktuelle und prüfbare Buchhaltung
  • Eingetragenes, eingezahltes Stammkapital
  • Geordnete Bankverbindung

Mögliche Risiken

  • Steuerliche Effekte aus wirtschaftlicher Neugründung
  • Wegfall von Verlustvorträgen nach § 8c KStG
  • Nachhaftung für Buchführungs- und Veröffentlichungsversäumnisse
  • Pflicht zur Offenlegung trotz Ruhens

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre
  • Letzte BWA
  • Nachweis über Stammkapital und Bankguthaben

Typischer Ablauf

  1. 01Bestandsaufnahme der Gesellschaft
  2. 02Bewertung auf Basis von Substanz und Stammkapital
  3. 03Übermittlung der Unterlagen unter NDA
  4. 04Notarielle Anteilsübertragung
  5. 05Anzeige der wirtschaftlichen Neugründung beim Registergericht durch den Käufer
Bearbeitungsdauer

In aller Regel drei bis fünf Wochen bei vollständigen Unterlagen.

Kosten

Notar- und Handelsregisterkosten übernehmen wir bei eigenem Ankauf. Eigene Steuer- oder Rechtsberatung des Verkäufers ist individuell.

Häufige Fehler

  • Offenlegungspflichten während des Ruhens versäumen
  • Bankkonten vor Verkauf vorschnell auflösen
  • Verlustvorträge ohne Prüfung als wertbestimmend annehmen
  • Verträge ohne Notwendigkeit kündigen

Häufige Fragen

Es kann eine wirtschaftliche Neugründung beim Käufer vorliegen. Diese ist anzuzeigen und steuerlich zu prüfen.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei rechtlichen oder steuerlichen Einzelfragen sollte eine entsprechend qualifizierte Beratung eingeholt werden.

Möchten Sie Ihre GmbH verkaufen?

Übermitteln Sie uns unverbindlich die wichtigsten Eckdaten Ihrer Gesellschaft. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie eine Einschätzung zu den möglichen nächsten Schritten.