Dauer und Aufwand im Vergleich
Die Liquidation dauert ab Auflösungsbeschluss mindestens zwölf Monate Sperrjahr und endet mit der Schlussbilanz und Löschung. Der Verkauf der Anteile ist in der Regel in vier bis sechs Wochen abgeschlossen.
Während der Liquidation laufen Buchhaltungs-, Steuer- und Veröffentlichungspflichten weiter und verursachen laufende Kosten.
Steuerliche Effekte
Bei der Liquidation gehen körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge mit der Vollbeendigung unter.
Beim Anteilsverkauf greifen § 8c KStG und unter Voraussetzungen § 8d KStG (fortführungsgebundener Verlustvortrag). Die individuelle Beurteilung erfolgt durch den Steuerberater.
Wann ist die Liquidation der bessere Weg?
Bei sehr hohen, nicht ablösbaren Verbindlichkeiten, fehlender Substanz und ohne Verlustvorträge kann die Liquidation der korrekte Weg sein. Bei Insolvenzreife ist ein Insolvenzantrag zu prüfen.
Voraussetzungen für einen Verkauf
- ▪Geordnete Buchhaltung und aktueller Jahresabschluss
- ▪Keine Insolvenzreife
- ▪Bereitschaft, die Gesellschaft als fortgeführtes Unternehmen zu übergeben
Mögliche Risiken
- ▪Falsche Einschätzung steuerlicher Effekte ohne fachliche Prüfung
- ▪Übersehen verbleibender Bürgschaften oder Sicherheiten
- ▪Vorzeitige Auflösung verwertbarer Verträge
Erforderliche Unterlagen
- ▪Aktueller Jahresabschluss
- ▪Letzte BWA
- ▪Übersicht über Verträge und Verbindlichkeiten
- ▪Handelsregisterauszug
Typischer Ablauf
- 01Vergleich von Verkaufs- und Liquidationsszenario
- 02Indikative Bewertung
- 03Unterzeichnung NDA
- 04Notarielle Anteilsübertragung
- 05Eintragung im Handelsregister
Verkauf: vier bis sechs Wochen. Liquidation: mindestens zwölf Monate.
Beim Verkauf trägt der Käufer Notar- und Registerkosten. Bei der Liquidation entstehen Kosten für Liquidator, Bekanntmachungen und Schlussbilanz.
Häufige Fehler
- ▪Liquidation einleiten, bevor ein Verkauf geprüft wurde
- ▪Werthebel wie Verlustvorträge ignorieren
- ▪Konten und Verträge vorab kündigen
Häufige Fragen
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