Notarkosten
Die Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und damit nach dem Geschäftswert. Bei mittleren Kaufpreisen liegen sie meist im niedrigen vierstelligen Bereich.
Handelsregister und Transparenzregister
Eintragungen ins Handelsregister, Bekanntmachungen sowie die Meldung wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister sind Pflicht – die Kosten sind im Verhältnis zur Transaktion gering.
Beratung
Steuerberater, Anwalt oder M&A-Berater stellen ihren Aufwand individuell in Rechnung. Saubere Vorbereitung reduziert den Beratungsbedarf erheblich.
Voraussetzungen für einen Verkauf
- ▪Klare Verteilung der Kostenpunkte im Vertrag
- ▪Vollständige Unterlagen vorab
Mögliche Risiken
- ▪Unterschätzung der Beratungskosten
- ▪Verteilungskonflikte ohne klare vertragliche Regelung
Erforderliche Unterlagen
- ▪Kostenvoranschlag des Notars
- ▪Übersicht der Beratungsleistungen
Typischer Ablauf
- 01Klärung der Kostenverteilung im LOI
- 02Notarielle Beurkundung
- 03Abrechnung nach GNotKG
Die Kostenseite ist meist innerhalb weniger Tage nach Notartermin abgewickelt.
Bei eigenem Ankauf durch Nachfolgehaus trägt der Käufer Notar-, Handelsregister- und Übertragungskosten vollständig.
Häufige Fehler
- ▪Kostenfragen erst am Notartermin klären
- ▪Kostenvoranschläge nicht einholen
Häufige Fragen
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