Wer ist die Schufa?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz Schufa – ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Sie wurde 1927 gegründet und gehört heute überwiegend Banken, Sparkassen und Handelsunternehmen.
Die Schufa speichert nach eigenen Angaben Informationen zu über 68 Millionen natürlichen Personen in Deutschland.
Welche Daten erhebt die Schufa?
Erfasst werden vor allem Verträge mit Banken, Telekommunikationsanbietern, Energieversorgern und Versandhändlern: Kredite, Leasingverträge, Mobilfunkverträge sowie deren ordnungsgemäße Abwicklung.
Negativmerkmale entstehen z. B. durch titulierte Forderungen, Mahnverfahren oder Insolvenzeinträge.
Schufa und GmbH: Wo besteht der Bezug?
Die GmbH selbst hat in der Regel keinen eigenen Schufa-Score – sie wird vorrangig über Creditreform und CRIF Bürgel bewertet.
Allerdings prüfen Banken bei Bankfinanzierungen, Geschäftskonten oder Bürgschaften regelmäßig die Schufa des Geschäftsführers oder der bürgenden Gesellschafter.
Bedeutung beim GmbH-Verkauf
Käufer interessieren sich nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die handelnden Personen. Eine saubere Schufa des aktuellen Geschäftsführers signalisiert geordnete Verhältnisse.
Auch nach dem Verkauf bleibt die persönliche Schufa relevant – insbesondere wenn der Verkäufer noch Bürgschaften oder Sicherheiten hält, die abgelöst werden müssen.
SCHUFA und Unternehmen: was gilt
Die SCHUFA ist vor allem für die Bonität von Privatpersonen bekannt. Für Unternehmen spielen in Deutschland meist Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder CRIF die größere Rolle. Für Geschäftsführer und Gesellschafter kann die private SCHUFA aber relevant werden, etwa wenn sie persönlich bürgen oder eine Bank ihre persönliche Bonität prüft.
Beim Verkauf einer GmbH steht deshalb in der Regel die Wirtschaftsauskunft der Gesellschaft im Vordergrund, nicht die SCHUFA.
Persönliche Bürgschaften und Ihre SCHUFA
Haben Sie für Kredite der GmbH persönlich gebürgt, endet die Bürgschaft nicht automatisch mit dem Verkauf der Anteile. Sie bleibt bestehen, bis die Bank Sie entlässt. Klären Sie das deshalb vor dem Notartermin, etwa indem der Käufer eigene Sicherheiten stellt.
Solange die Bürgschaft besteht, kann sie bei einer Prüfung Ihrer persönlichen Bonität berücksichtigt werden.
Was Käufer stattdessen sehen wollen
Käufer einer GmbH fragen nach einer aktuellen Auskunft von Creditreform, gegebenenfalls von CRIF, nach den Jahresabschlüssen und nach Nachweisen über steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rückstände. Eine private SCHUFA-Auskunft des Verkäufers spielt dagegen keine Rolle.
Bei Nachfolgehaus legen wir Käufern die Creditreform-Auskunft geschwärzt vor, sodass Ihre Gesellschaft bis zur Einigung anonym bleibt.
Voraussetzungen für einen Verkauf
- ▪Geschäftsführer mit geordneter persönlicher Bonität
- ▪Keine offenen titulierten Forderungen
- ▪Keine privaten Insolvenzverfahren in der Schufa
Mögliche Risiken
- ▪Negative Schufa-Einträge des Geschäftsführers können Bankfinanzierungen blockieren
- ▪Bürgschaften eines Verkäufers wirken sich auf dessen Schufa aus
- ▪Veraltete oder fehlerhafte Einträge werden zu selten korrigiert
Erforderliche Unterlagen
- ▪Schufa-Selbstauskunft (DSGVO, kostenfrei)
- ▪Schufa-BonitätsAuskunft (kostenpflichtig, vorzeigbar)
Typischer Ablauf
- 01Einmal jährlich Schufa-Selbstauskunft anfordern
- 02Falsche Einträge schriftlich beanstanden
- 03Bei Verhandlungen mit Banken eine vorzeigbare BonitätsAuskunft bereithalten
Selbstauskunft online meist sofort, postalisch ca. 2–4 Wochen.
DSGVO-Selbstauskunft kostenfrei. Vorzeigbare BonitätsAuskunft kostet aktuell ca. 30 € (Stand: laufende Aktualisierungen seitens der Schufa möglich).
Häufige Fehler
- ▪Den eigenen Schufa-Eintrag nie prüfen
- ▪Bürgschaften als Verkäufer nach dem GmbH-Verkauf bestehen lassen
- ▪Negative Merkmale ignorieren statt mit Gläubigern zu klären
Häufige Fragen
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Inhaltlich verantwortlich: Adrien Lucas Besson, Geschäftsführer der Olon Pictures GmbH (Betreiberin von Nachfolgehaus).