Notar· 7 Min.

Abtretungsvertrag für GmbH-Anteile: Form, Ablauf und Kosten

GmbH-Anteile abtreten: Was der Vertrag regeln sollte, wann die Übertragung wirksam wird und welche Notarkosten entstehen. Mit Checkliste für Verkäufer.

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Redaktion · M&A und GmbH-Nachfolge
Symbolbild: Eine geschlossene Urkundenmappe und ein Füller auf einem Besprechungstisch.
Symbolbild: Eine geschlossene Urkundenmappe und ein Füller auf einem Besprechungstisch.

Ein Abtretungsvertrag überträgt Geschäftsanteile an einer GmbH auf einen neuen Inhaber. Beim Verkauf werden der Kaufvertrag und die Abtretung häufig in einer notariellen Urkunde zusammengefasst. Für Verkäufer kommt es dabei vor allem auf drei Fragen an: Welche Anteile werden übertragen, wann wird der Kaufpreis fällig und unter welchen Voraussetzungen geht die Beteiligung tatsächlich über?

Die Abtretung von GmbH-Anteilen muss notariell beurkundet werden. Auch die Verpflichtung zur späteren Abtretung unterliegt grundsätzlich dieser Form. Eine selbst unterschriebene Vorlage erfüllt die Anforderungen des § 15 GmbHG nicht. Dieser Beitrag erklärt die Vertragsgrundlagen für einen Anteilsverkauf und die Punkte, die Sie vor der Beurkundung klären sollten.

Kaufvertrag, Abtretung und Gesellschafterliste: Was ist der Unterschied?

Diese drei Begriffe beschreiben unterschiedliche Teile des Verkaufs. Sie können zeitlich zusammenfallen, müssen es aber nicht.

BestandteilBedeutung beim GmbH-Verkauf
KaufvertragEr begründet insbesondere die Pflicht zur Übertragung der Anteile und zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
AbtretungSie bewirkt den rechtlichen Übergang der Geschäftsanteile, sobald alle dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
GesellschafterlisteGegenüber der GmbH gilt grundsätzlich als Anteilsinhaber, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste entsprechend eingetragen ist.

Die Abtretung kann beispielsweise unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass der Kaufpreis vollständig eingeht. Dann erfolgt der Anteilsübergang grundsätzlich erst mit Eintritt dieser Bedingung, sofern auch die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Grundlage ist § 158 BGB.

Die neue Gesellschafterliste bildet die Veränderung anschließend ab. Für die Stellung gegenüber der GmbH kommt es nach § 16 Absatz 1 GmbHG grundsätzlich auf ihre Aufnahme im Handelsregister an. Die bloße Einreichung reicht dafür nicht aus. Der Anteilsübergang selbst kann zu diesem Zeitpunkt bereits wirksam sein.

Vereinfachtes Beispiel: Käufer und Verkäufer beurkunden einen Vertrag, der die Abtretung vom vollständigen Kaufpreiseingang abhängig macht. Die erforderliche Zustimmung liegt bereits vor. Mit der Zahlung tritt die Bedingung ein; der Notar reicht danach die angepasste Gesellschafterliste ein. Dieses Beispiel veranschaulicht eine mögliche Gestaltung und ersetzt keine Vertragsklausel.

Welche Angaben und Regelungen gehören in den Vertrag?

Für die Abtretung müssen insbesondere die Beteiligten, die betroffenen Geschäftsanteile und die Einigung über deren Übertragung eindeutig feststehen. Bei einem Verkauf kommen die wirtschaftlichen Vereinbarungen und die Absicherung beider Parteien hinzu.

Besprechen Sie mit dem Notar und gegebenenfalls Ihrem Rechtsberater:

  • Beteiligte und Gesellschaft: Wer verkauft, wer erwirbt und wer darf die jeweilige Partei vertreten? Wie lauten Firma, Sitz und Registerangaben der GmbH?
  • Geschäftsanteile: Welche laufenden Nummern und Nennbeträge werden übertragen? Wird die gesamte Beteiligung oder nur ein Teil verkauft?
  • Kaufpreis: Wie hoch ist der Preis, wann wird er fällig und wie wird seine Zahlung nachgewiesen?
  • Zeitpunkte: Wann sollen die Anteile rechtlich übergehen? Ab welchem wirtschaftlichen Stichtag werden etwa Gewinne und Verluste zwischen den Parteien zugeordnet?
  • Voraussetzungen: Welche Zustimmungen, Freigaben oder sonstigen Bedingungen müssen vorliegen?
  • Garantien und Haftung: Welche Zusicherungen werden vereinbart, welche Risiken offengelegt und welche Grenzen oder Fristen gelten für Ansprüche?
  • Vollzug: Wer weist dem Notar die erfüllten Bedingungen nach, und wie wird die neue Gesellschafterliste eingereicht?

Diese Punkte sind eine Besprechungscheckliste. Nicht jede Abtretung benötigt denselben Garantiekatalog oder dieselben Zahlungsregeln; bei einer Schenkung gibt es beispielsweise keinen Kaufpreis.

Für die Anteilsbezeichnung ist die aktuelle, im Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste wichtig. Sie enthält unter anderem die laufenden Nummern und Nennbeträge. Ein gewöhnlicher Handelsregisterauszug ersetzt diese Liste nicht. Bei Unstimmigkeiten können zusätzlich frühere Erwerbsurkunden erforderlich sein. Die gesetzlichen Angaben zur Liste stehen in § 40 GmbHG.

Satzung prüfen: Zustimmung und Vorkaufsrechte

Der Gesellschaftsvertrag kann die Übertragung von Anteilen einschränken. Deshalb sollte die Satzung vor der verbindlichen Vertragsgestaltung vorliegen. Drei Regelungen sind auseinanderzuhalten:

  • Zustimmungserfordernis beziehungsweise Vinkulierung: Die Abtretung wird von einer Genehmigung abhängig gemacht, etwa durch die Gesellschaft. Fehlt eine erforderliche Genehmigung, kann die Abtretung trotz Beurkundung zunächst schwebend unwirksam bleiben. Die Beurkundung ersetzt die Genehmigung nicht.
  • Vorkaufsrecht: Ein Berechtigter kann unter den jeweiligen Voraussetzungen verlangen, die Anteile zu den mit einem Dritten vereinbarten Bedingungen zu erwerben. Das gesetzliche Vorkaufsrecht setzt grundsätzlich einen bereits geschlossenen Kaufvertrag mit einem Dritten voraus; maßgeblich sind außerdem die konkreten vertraglichen Regelungen. Siehe § 463 BGB.
  • Vorherige Angebotspflicht: Manche Vereinbarungen verlangen, Anteile zunächst bestimmten Personen anzubieten. Eine solche Pflicht ist vom Vorkaufsrecht zu unterscheiden.

Klären Sie, wer zuständig ist, welche Fristen gelten und wie Erklärungen dokumentiert werden müssen. Eine pauschale Vorgabe „Alle Mitgesellschafter müssen schriftlich zustimmen“ lässt sich daraus nicht ableiten. Auch die Folgen einer fehlenden Zustimmung für Kaufvertrag und Abtretung müssen getrennt beurteilt werden.

So bereiten Sie die notarielle Abtretung vor

1. Unterlagen und Beteiligungsverhältnisse klären

Stellen Sie den Gesellschaftsvertrag mit Änderungen, die aktuelle Gesellschafterliste und die Registerangaben zusammen. Hinzu kommen Ausweisdokumente sowie gegebenenfalls Vertretungsnachweise, Vollmachten oder frühere Erwerbsurkunden. Das Notariat teilt Ihnen mit, welche Nachweise es für den konkreten Vorgang benötigt und welche Registerunterlagen es selbst abruft.

2. Wirtschaftliche Eckpunkte und Entwurf abstimmen

Klären Sie Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Übertragungszeitpunkt, erforderliche Zustimmungen und den Umgang mit bekannten Risiken. Lassen Sie den Entwurf rechtzeitig erstellen und besprechen. Die steuerliche Gestaltung sollte vor der Beurkundung mit Ihrem Steuerberater abgestimmt sein.

3. Vertrag beurkunden

Beim Beurkundungstermin wird die Urkunde verlesen, erläutert und unterzeichnet. Fragen zu Bedingungen, Haftung oder Zahlungsfristen sollten spätestens hier geklärt werden. Wenn eine Partei nicht selbst teilnehmen kann, ist die zulässige Vertretung vorab mit dem Notariat abzustimmen.

4. Bedingungen erfüllen und Gesellschafterliste aktualisieren

Nach der Beurkundung werden noch offene Voraussetzungen erfüllt und die vereinbarten Nachweise vorgelegt. Hat der Notar an der Veränderung mitgewirkt, reicht er die neue Gesellschafterliste nach deren Wirksamwerden unverzüglich ein. Das regelt § 40 Absatz 2 GmbHG. Die anschließende Aufnahme im Handelsregister ist für die Stellung gegenüber der Gesellschaft gesondert zu beachten.

Eine feste Gesamtdauer lässt sich daraus nicht ableiten. Fehlende Zustimmungen, ungeklärte Beteiligungen oder noch ausstehende Bedingungen beeinflussen den Zeitplan. Mehr organisatorische Details finden Sie im Beitrag zum Notartermin beim GmbH-Verkauf.

Was Verkäufer vor der Unterschrift besonders prüfen sollten

Zahlung und Übertragung müssen zusammenpassen. Besprechen Sie, ob der Anteilsübergang an den Kaufpreiseingang oder andere Voraussetzungen geknüpft wird. Bei Ratenzahlungen sollte geklärt sein, wie ausstehende Beträge abgesichert werden und was bei Zahlungsverzug geschieht.

Garantien sollten zu den geprüften Tatsachen passen. Aussagen über Einlagen, Verbindlichkeiten, Steuern oder Rechtsstreitigkeiten können erhebliche Folgen haben. Bekannte Risiken sollten nachvollziehbar offengelegt und im Vertrag berücksichtigt werden. Eine Standardvorlage kann diese Prüfung nicht übernehmen.

Offene Einlagepflichten verdienen besondere Aufmerksamkeit. Für Einlageverpflichtungen, die zu dem in § 16 Absatz 2 GmbHG bestimmten Zeitpunkt rückständig sind, haftet der Erwerber neben dem Veräußerer. Der Verkauf beseitigt solche Verpflichtungen des Verkäufers daher nicht einfach.

Geschäftsführung und Anteilseigentum sind getrennte Rollen. Der Verkauf der Anteile beendet ein Geschäftsführeramt nicht automatisch. Bestellung oder Abberufung sowie ein bestehender Anstellungsvertrag müssen gesondert behandelt werden. Die Bestellung und Abberufung gehören grundsätzlich zum Aufgabenkreis der Gesellschafter nach § 46 GmbHG.

Was kostet ein Abtretungsvertrag für GmbH-Anteile?

Die notariellen Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Entscheidend sind der maßgebliche Geschäftswert und die konkret anfallenden Tätigkeiten. Der Geschäftswert kann vom vereinbarten Kaufpreis abweichen; für die Bewertung von Gesellschaftsanteilen ist unter anderem § 54 GNotKG relevant.

Rechenbeispiel für die Beurkundungsgebühr: Bei einem angenommenen Geschäftswert von 500.000 € beträgt eine einfache Gebühr nach Tabelle B 935 €. Für einen Kauf- und Abtretungsvertrag mit einer 2,0-Gebühr nach Nummer 21100 des Kostenverzeichnisses ergibt das 1.870 € netto allein für die Beurkundung. Grundlage sind Anlage 1 und Anlage 2 des GNotKG.

Das ist keine Gesamtkostenschätzung. Hinzukommen können insbesondere Vollzugs- und Betreuungsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Weitere Vorgänge, beispielsweise ein Geschäftsführerwechsel, sowie Übersetzungen oder eigene Rechts- und Steuerberatung können zusätzliche Kosten verursachen. Bei einer getrennten Beurkundung oder einer anderen Vertragsgestaltung können andere Gebührentatbestände gelten.

Bitten Sie das Notariat vorab um eine auf den geplanten Vorgang bezogene Kostenaufstellung. Vereinbaren Sie außerdem, wer welche Kosten trägt. Einen ergänzenden Überblick bietet der Ratgeber zu den Kosten eines GmbH-Verkaufs.

Die steuerlichen Folgen hängen unter anderem vom Verkäufer, der Beteiligung und der gewählten Gestaltung ab. Besprechen Sie diese frühzeitig mit Ihrem Steuerberater; erste Orientierung geben die Steuerfragen beim GmbH-Verkauf.

Kann ich ein Muster für den Abtretungsvertrag verwenden?

Ein Muster kann Ihnen helfen, die Themen für das Vorbereitungsgespräch zu sammeln. Als unterschriebene Privatvereinbarung ersetzt es die erforderliche notarielle Beurkundung nicht.

Sie müssen auch keinen fertigen Vertrag mitbringen. Sinnvoller sind vollständige Angaben zur Gesellschaft, nachvollziehbare wirtschaftliche Vereinbarungen und eine Liste Ihrer offenen Fragen. Das Notariat kann daraus einen passenden Entwurf erstellen. Bei umfangreichen Garantien oder besonderen Interessenkonflikten kann eine eigene anwaltliche Beratung zusätzlich sinnvoll sein.

GmbH-Verkauf mit Nachfolgehaus vorbereiten

Sie möchten Ihre GmbH verkaufen und zunächst klären, welcher Verkaufsweg zu Ihrer Gesellschaft passt? Nachfolgehaus bietet eine kostenlose, vertrauliche Ersteinschätzung. Dafür müssen Sie noch keinen vollständigen Vertragsentwurf oder Datenraum vorbereitet haben; Unterlagen können im weiteren Austausch nachgereicht werden.

Für Verkäufer fällt bei der Vermittlung keine Maklergebühr an; eine Provision trägt die Käuferseite. Beim Direktankauf übernimmt Nachfolgehaus die vereinbarten Übertragungskosten. Persönliche Steuern, eigene Beraterkosten, Altverbindlichkeiten sowie eigene Abschluss- und Buchhaltungspflichten sind damit nicht pauschal abgegolten. Die konkreten Konditionen werden vor Vertragsabschluss geklärt.

Eine persönliche Rückmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktages. Die Anfrage ist unverbindlich und begründet keine Verkaufspflicht. Die rechtliche Vertragsgestaltung und steuerliche Beurteilung bleiben Aufgabe der dafür zuständigen Fachleute.

Kostenlose, vertrauliche Ersteinschätzung anfragen

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum deutschen Recht. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Wie dieser Schritt in den Gesamtprozess einzuordnen ist, lesen Sie unter Ablauf beim GmbH-Verkauf; für die Möglichkeit eines direkten Gesellschaftsankaufs ohne Vermittlungsphase finden Sie dort die Voraussetzungen.

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