GmbH-Gesellschaftsvertrag prüfen: Checkliste für die Satzung
Gesellschaftsvertrag einer GmbH prüfen: Pflichtangaben, Form, Vinkulierung, Abfindung, Deadlock und Nebenabreden. Mit Checkliste für Kauf und Verkauf.

Wer den Gesellschaftsvertrag einer GmbH prüft, oft auch Gesellschaftervertrag oder Satzung genannt, sollte vier Fragen zuerst klären: Ist der Vertrag notariell beurkundet? Enthält er alle Pflichtangaben nach § 3 GmbHG? Passen die Regeln zur Anteilsübertragung zur tatsächlichen Gesellschafterstruktur? Und sind Abfindungsklauseln eindeutig? Wer diese Punkte klärt, erkennt die größten Risiken. Besonders wichtig ist die Prüfung vor dem Kauf oder Verkauf von Geschäftsanteilen, denn Zustimmungsvorbehalte und Vorkaufsrechte in der Satzung können einen Deal blockieren.
- Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet sein und die fünf Pflichtangaben nach § 3 GmbHG enthalten. Fehlen sie, lehnt das Registergericht die Eintragung ab.
- Das Musterprotokoll passt nur für einfache Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Für Investoren, Nachfolge oder abweichende Regeln braucht es eine individuelle Satzung.
- GmbH-Gründungen per Video sind seit August 2022 möglich, seit August 2023 auch Sachgründungen und einstimmige Satzungsänderungen.
- Die teuersten Fehler stecken in Vinkulierung, Vorkaufsrechten, Abfindungsklauseln und fehlenden Regeln für Pattsituationen.
- Nebenabreden, die zur Abtretung von Anteilen verpflichten, etwa Drag-Along-Klauseln, müssen notariell beurkundet werden, sonst sind sie formnichtig.
Gesellschaftsvertrag, Satzung, Gesellschaftervereinbarung: die Begriffe
Bei der GmbH sind Gesellschaftsvertrag und Satzung dasselbe Dokument. Umgangssprachlich wird es oft auch „Gesellschaftervertrag“ genannt. Es ist beim Handelsregister hinterlegt und damit öffentlich einsehbar.
Davon zu unterscheiden ist die Gesellschaftervereinbarung: eine zusätzliche, nicht öffentliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, etwa zu Vesting, Drag-Along oder Stimmbindung. Sie ist in der Praxis weit verbreitet, hat aber eigene Formfallen, dazu unten mehr. Wie sich die beiden Dokumente abgrenzen, erklärt auch dieser Kanzleibeitrag zu Gesellschaftervertrag und Gesellschaftsvertrag.
Pflichtangaben nach § 3 GmbHG
Nach § 3 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag fünf Angaben enthalten:
- die Firma der Gesellschaft,
- den Sitz,
- den Gegenstand des Unternehmens,
- die Höhe des Stammkapitals,
- die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt.

Fehlen diese Angaben oder sind sie widersprüchlich, lehnt das Registergericht die Eintragung ab oder fordert Nachbesserung. Ein Unternehmensgegenstand wie „diverse Dienstleistungen“ ist zu unbestimmt. Nach der Eintragung ist eine Nichtigkeitsklage nach § 75 GmbHG nur noch in engen Fällen möglich, nämlich wenn Bestimmungen über das Stammkapital oder den Unternehmensgegenstand fehlen oder nichtig sind. Ein Praxisdetail: Die Nennbeträge aller Geschäftsanteile müssen sich exakt zum Stammkapital summieren.
Musterprotokoll: Das gesetzliche Musterprotokoll genügt nur für einfache Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Es enthält keine Regeln zu Vinkulierung, Wettbewerbsverbot, Abfindung oder Nachfolge. Findet sich in einer GmbH mit inzwischen mehreren Gesellschaftern oder geplantem Verkauf noch das Musterprotokoll, lohnt sich meist der Wechsel zu einer individuellen Satzung.
Form: notarielle Beurkundung und Online-Verfahren
Der Gesellschaftsvertrag bedarf nach § 2 GmbHG der notariellen Form. Ohne Beurkundung ist er nach § 125 BGB nichtig, die GmbH kann dann nicht eingetragen werden. Auch spätere Satzungsänderungen müssen nach § 53 GmbHG notariell beurkundet werden, brauchen in der Regel eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und werden nach § 54 GmbHG erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Seit dem 1. August 2022 können GmbHs online per Videoverfahren der Bundesnotarkammer gegründet werden. Seit dem 1. August 2023 gilt das auch für Sachgründungen und für einstimmige Beschlüsse wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen. Die Identifizierung läuft über die Notar-App mit Ausweis.
Zwei Sonderfälle verdienen besondere Aufmerksamkeit:
- Sacheinlagen: Wird das Stammkapital nicht in Geld, sondern durch Sachwerte erbracht, muss der Vertrag den Gegenstand der Sacheinlage und den Nennbetrag des darauf entfallenden Geschäftsanteils konkret benennen. Sonst drohen später Streitigkeiten über die Kapitalaufbringung.
- Vollmachten: Wer sich bei der Gründung vertreten lässt, braucht nach § 2 Abs. 2 GmbHG eine notariell errichtete oder beglaubigte Vollmacht. Fehlt sie, kann das die Gründung erheblich verzögern oder sogar unwirksam machen.

Klauseln, die Sie genau prüfen müssen
Neben den Pflichtangaben entscheidet die Qualität der individuellen Klauseln darüber, ob der Vertrag im Alltag funktioniert oder im Streitfall versagt. Anwaltliche Prüfungen finden regelmäßig dieselben Schwachstellen: unklare Abfindung, fehlende Vinkulierung und ungeregelte Pattsituationen.
Stimmrechte und Mehrheiten: Welche Beschlüsse brauchen welche Mehrheit? Was passiert, wenn zwei gleich große Gesellschafter sich nicht einigen? Ohne Deadlock-Regel, etwa Schiedsverfahren oder Ausstiegsmechanismus, endet eine 50/50-Blockade oft vor Gericht.
Geschäftsführung: Vertretungsbefugnis, Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Geschäfte und Weisungsrechte der Gesellschafterversammlung. Ohne klare Zustimmungsschwellen kann ein Geschäftsführer große Investitionen ohne die übrigen Gesellschafter tätigen.
Anteilsübertragung: Hier verstecken sich die teuersten Fehler, gerade vor einem Verkauf:
- Vinkulierung: Ist die Abtretung von Anteilen an die Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter gebunden, und wie läuft das Zustimmungsverfahren? Ohne Zustimmung ist eine Abtretung unwirksam.
- Vorkaufs- und Andienungsrechte: Müssen Anteile zuerst den Mitgesellschaftern angeboten werden, und mit welcher Frist?
- Drag-Along und Tag-Along: Können Mehrheitsgesellschafter Minderheiten zum Mitverkauf zwingen, oder dürfen sich Minderheiten einem Verkauf anschließen? Mehr dazu im Beitrag zu Drag-Along und Tag-Along.
- Einziehung: Unter welchen Voraussetzungen können Anteile eingezogen werden, etwa bei Insolvenz oder Tod eines Gesellschafters?
Die häufigste Formfalle: Drag-Along-, Vesting- oder Call-Option-Regeln werden oft in einer privatschriftlichen Gesellschaftervereinbarung geregelt. Verpflichtet eine solche Vereinbarung zur Abtretung von Geschäftsanteilen, ist sie nach § 15 Abs. 4 GmbHG beurkundungspflichtig. Ohne notarielle Form ist die Verpflichtung nichtig. Zwar kann eine spätere beurkundete Abtretung den Mangel heilen, darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht. Lassen Sie solche Klauseln mitbeurkunden oder direkt in die Satzung aufnehmen.
Abfindung: Klauseln für das Ausscheiden oder den Ausschluss eines Gesellschafters brauchen einen klaren Bewertungsstichtag, eine nachvollziehbare Berechnungsmethode und feste Zahlungsmodalitäten. Eine Abfindung unter dem Verkehrswert, etwa zum Buchwert, ist grundsätzlich zulässig. Steht sie aber in einem groben Missverhältnis zum tatsächlichen Wert, kann die Klausel nach der Rechtsprechung unwirksam oder anzupassen sein.
Wettbewerbsverbot und Erbfall: Ist geregelt, ob Gesellschafter der GmbH Konkurrenz machen dürfen, und was mit dem Anteil eines verstorbenen Gesellschafters passiert? Ohne Nachfolgeklausel können ungewollt Erben in die Gesellschaft rücken.
Checkliste: Gesellschaftsvertrag Schritt für Schritt prüfen
Sammeln Sie zuerst alle Unterlagen: die aktuelle Satzung, die Gesellschafterliste, einen aktuellen Handelsregisterauszug, eventuelle Gesellschaftervereinbarungen und, bei einem geplanten Kauf, die letzten Jahresabschlüsse. Satzung und Gesellschafterliste können Sie über das Handelsregister selbst abrufen.
| Prüfschritt | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Form | Notarielle Beurkundung, aktuelle Fassung mit Notarbescheinigung eingereicht |
| Pflichtangaben | Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile vollständig und stimmig |
| Abgleich | Satzung, Gesellschafterliste und Handelsregister widerspruchsfrei |
| Mehrheiten und Geschäftsführung | Schwellen, Zustimmungsvorbehalte, Deadlock-Regel |
| Übertragung | Vinkulierung, Vorkaufsrechte, Drag-/Tag-Along, Einziehung |
| Nebenabreden | Gesellschaftervereinbarungen mit Abtretungspflichten notariell beurkundet? |
| Abfindung und Nachfolge | Stichtag, Methode, Zahlungsplan, Erbfallregel |
Warnsignale sind ein Musterprotokoll bei inzwischen mehreren Gesellschaftern, eine 50/50-Beteiligung ohne Deadlock-Regel, Abfindungsklauseln ohne Bewertungsstichtag und nicht beurkundete Nebenabreden mit Abtretungspflichten. Finden Sie eines davon, dokumentieren Sie die Fundstelle und besprechen Sie sie mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, bevor ein Notartermin ansteht.
Notieren Sie für jeden Prüfpunkt die genaue Fundstelle im Vertrag. Das verkürzt das Gespräch mit dem Anwalt erheblich und spart Beratungszeit.
Beim Kauf oder Verkauf von Anteilen: Was die Satzung entscheidet
Beim Anteilskauf ist die Satzungsprüfung fester Bestandteil der Legal Due Diligence. Für Käufer zählt vor allem, ob die Abtretung zustimmungspflichtig ist, ob Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter bestehen und ob Klauseln die künftige Steuerung erschweren. Wie die gesamte Prüfung abläuft, beschreibt der Ratgeber Due Diligence beim GmbH-Kauf, die wirtschaftliche Seite der Beitrag Jahresabschluss vor dem GmbH-Kauf prüfen.
Für Verkäufer gilt: Holen Sie erforderliche Zustimmungen der Mitgesellschafter früh ein und klären Sie Vorkaufsrechte, bevor Sie mit Käufern verhandeln. Sonst droht der Deal kurz vor dem Notartermin zu platzen. Wie die Anteilsübertragung selbst abläuft, lesen Sie im Beitrag zum Abtretungsvertrag für GmbH-Anteile, welche Klauseln in den Kaufvertrag gehören, auf der Seite zum GmbH-Kaufvertrag.
Wann Fachanwalt oder Notar nötig sind
Bestimmte Konstellationen verlangen fast immer professionelle Begleitung: der Einstieg eines Investors, eine Sacheinlage, eine anstehende Erbfolge, eine 50/50-Beteiligung ohne Deadlock-Klausel oder komplexe Vesting- und Drag-Along-Regeln.
Die sinnvolle Reihenfolge: erst die inhaltliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, dann die notarielle Beurkundung. Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und dem Geschäftswert, Anwaltshonorare sind frei verhandelbar. Binden Sie auch den Steuerberater ein, denn Abfindungs- und Nachfolgeklauseln haben fast immer steuerliche Folgen.
Mein Rat: Prüfen Sie die Satzung, bevor Sie sie brauchen
Viele Gesellschafter schauen erst in den Gesellschaftsvertrag, wenn ein Konflikt oder ein Verkauf ansteht, und das ist der teuerste Zeitpunkt. Prüfen Sie ihn bei jedem Gesellschafterwechsel, jeder Kapitalmaßnahme und spätestens zwei bis drei Jahre vor einem geplanten Verkauf. Priorität haben die Form, weil ein Formfehler ganze Regelungen zu Fall bringt, und die Übertragungsregeln, weil sie am häufigsten nicht mehr zur Realität passen.
— Adrien
GmbH verkaufen oder kaufen mit Nachfolgehaus
Wer seine GmbH verkaufen will, profitiert von einer Prüfung, die nicht bei der Satzung endet.

- Für Verkäufer: Mit dem kostenlosen Ankaufscheck lassen Sie Ihre Gesellschaft vertraulich prüfen und erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Ersteinschätzung. Beim Direktankauf übernimmt Nachfolgehaus Notar-, Handelsregister- und Übertragungskosten.
- Für Käufer: Die Gesellschaften werden nicht öffentlich gelistet. Sie hinterlegen ein Suchprofil und erhalten die freigegebenen Eckdaten passender GmbHs vertraulich per E-Mail, Unterlagen folgen nach NDA.
- Bis zum Abschluss: Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie bis zur notariellen Übertragung. Rechts- und Steuerberatung leistet Nachfolgehaus nicht, dafür arbeiten Sie mit eigenen Beratern.
Alle Schritte rund um den Verkauf finden Sie im Ratgeber GmbH verkaufen, für Käufer auf der Seite GmbH kaufen.
Quellen
- § 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags
- § 3 GmbHG – Inhalt des Gesellschaftsvertrags
- § 15 GmbHG – Übertragung von Geschäftsanteilen
- § 53 GmbHG – Form der Satzungsänderung
- § 75 GmbHG – Nichtigkeitsklage
- Bundesnotarkammer: Erweiterung der notariellen Online-Verfahren
- Hoppe Recht: Gesellschaftsvertrag prüfen lassen
- Turger Legal: Klauseln im Gesellschaftervertrag, die Konflikte vermeiden
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wo finde ich den Gesellschaftsvertrag einer GmbH?+
Im Handelsregister. Über handelsregister.de können Sie die aktuelle Satzung und die Gesellschafterliste jeder GmbH abrufen. Gesellschafter erhalten eine Kopie außerdem von der Geschäftsführung oder beim beurkundenden Notar.
Muss ein Gesellschaftsvertrag immer notariell beurkundet werden?+
Ja. § 2 GmbHG schreibt die notarielle Form zwingend vor, ohne sie ist der Vertrag nichtig. Seit August 2022 ist die Gründung auch online per Videoverfahren der Bundesnotarkammer möglich, seit August 2023 auch für Sachgründungen und einstimmige Satzungsänderungen.
Was ist der Unterschied zwischen Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung?+
Der Gesellschaftsvertrag ist die Satzung der GmbH, notariell beurkundet und im Handelsregister öffentlich einsehbar. Die Gesellschaftervereinbarung ist ein zusätzlicher, nicht öffentlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Enthält sie Pflichten zur Abtretung von Anteilen, muss auch sie notariell beurkundet werden.
Welche Mehrheit ist für eine Satzungsänderung nötig?+
Nach § 53 GmbHG in der Regel drei Viertel der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts Strengeres vorsieht. Die Änderung muss notariell beurkundet werden und wird erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam.
Reicht das Musterprotokoll für jede GmbH?+
Nein. Es passt nur für einfache Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer und enthält keine Regeln zu Vinkulierung, Abfindung oder Nachfolge. Für Investoren, Nachfolgeplanung oder einen Verkauf braucht es meist eine individuelle Satzung.