GmbH-Klartext · Folge 50
Die 5 teuersten GmbH-Fehler – Jubiläumsfolge 50
1:24 Min. · veröffentlicht am
Worum es in dieser Folge geht
50 Folgen GmbH-Klartext – und wenn Sie sich nur eine merken, dann diese. Wir zählen die fünf teuersten Fehler beim Kaufen, Verkaufen und Führen einer GmbH herunter. Platz 1 kann sogar strafbar sein.
Der Countdown:
- Platz 5: Jahresabschluss vergessen – Ordnungsgeld ab 2.500 €, auch bei ruhender GmbH (§ 335 HGB).
- Platz 4: Steuern beim Verkauf erst hinterher rechnen – eine Holding kurz vorher hilft wegen der siebenjährigen Sperrfrist meist nicht.
- Platz 3: Als Käufer anzahlen, bevor beim Notar unterschrieben ist – und auf „garantierte Bonität“ vertrauen.
- Platz 2: Als Verkäufer die Anteile übertragen, bevor das Geld da ist – besser: Übergang erst mit vollständiger Zahlung.
- Platz 1: Firmenbestattung – eine insolvenzreife GmbH abschieben kann strafbar sein; Insolvenzantrag spätestens nach drei Wochen Zahlungsunfähigkeit (§ 15a InsO).
So geht es richtig: früh prüfen, alles offen in den Vertrag, erst zahlen oder übertragen, wenn alles geregelt ist.
Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Das Gespräch zum Nachlesen
Leon Stern (Unternehmer): Das ist Folge 50 von GmbH-Klartext. Wenn man sich nur eine Folge merkt: Welche Fehler kosten am meisten Geld?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Fünf Fehler tauchen immer wieder auf. Wir zählen runter. Platz fünf: den Jahresabschluss vergessen. Dann droht ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro, auch wenn die GmbH ruht.
Leon Stern (Unternehmer): Und Platz vier?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Die Steuern beim Verkauf erst hinterher rechnen. Eine Holding kurz vor dem Verkauf zu gründen, hilft wegen einer siebenjährigen Sperrfrist meist nicht. Rechnen Sie früh mit Ihrem Steuerberater.
Leon Stern (Unternehmer): Platz drei?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Als Käufer eine Anzahlung leisten, bevor beim Notar unterschrieben ist. Der Kaufpreis wird üblicherweise erst nach der Beurkundung fällig. Und eine gute Bonität kann niemand garantieren.
Leon Stern (Unternehmer): Platz zwei?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Als Verkäufer die Anteile übertragen, bevor das Geld da ist. Vereinbaren Sie, dass die Anteile erst mit vollständiger Zahlung übergehen. Sonst laufen Sie Ihrem Geld hinterher.
Leon Stern (Unternehmer): Und Platz eins?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Eine insolvenzreife GmbH einfach abschieben. Das nennt man Firmenbestattung, und das kann strafbar sein. Bei Zahlungsunfähigkeit muss spätestens nach drei Wochen Insolvenz beantragt werden.
Leon Stern (Unternehmer): Und wie macht man es richtig?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Früh prüfen, alles offen in den Vertrag schreiben und erst zahlen oder übertragen, wenn alles geregelt ist. Alle 50 Folgen finden Sie auf nachfolgehaus.de.
Ausführlich erklärt
Welche Fristen und Regeln hinter den fünf Fehlern stehen
Drei der fünf Fehler hängen an gesetzlichen Fristen. Der Jahresabschluss ist spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag offenzulegen, sonst droht ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro (§§ 325, 335 HGB). Wer Anteile steuerneutral in eine Holding einbringt, muss eine Sperrfrist von sieben Jahren beachten: Verkauft die Holding vorher, wird rückwirkend nachversteuert, für jedes abgelaufene Jahr um ein Siebtel weniger (§ 22 Abs. 2 UmwStG). Bei Zahlungsunfähigkeit ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens nach drei Wochen (§ 15a Abs. 1 InsO).
Die beiden übrigen Fehler betreffen die Reihenfolge von Geld und Anteilen. Als Käufer sollten Sie erst zahlen, wenn Kauf und Abtretung notariell beurkundet sind (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Als Verkäufer können Sie die Abtretung unter die Bedingung der vollständigen Zahlung stellen, dann gehen die Anteile erst mit dieser Zahlung über (§ 158 Abs. 1 BGB). Beim Direktankauf durch Nachfolgehaus wird der Kaufpreis sofort und vollständig gezahlt.
Mehr dazu: GmbH-Kaufvertrag
Häufige Fragen
Lässt sich ein angedrohtes Ordnungsgeld noch abwenden?
Ja, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Androhung offenlegen. Die Kosten des Verfahrens tragen Sie trotzdem (§ 335 Abs. 3 HGB). Legen Sie erst danach, aber vor der Entscheidung des Bundesamts für Justiz offen, wird das Ordnungsgeld herabgesetzt (§ 335 Abs. 4 HGB).
Wann ist eine GmbH überschuldet?
Wenn ihr Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und eine Fortführung in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 Abs. 2 InsO).
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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