Nachfolgehaus

GmbH-Klartext · Folge 48

Ankaufscheck – wie läuft er ab? GmbH kostenlos prüfen lassen

1:19 Min. · veröffentlicht am

Worum es in dieser Folge geht

Sie überlegen, Ihre GmbH zu verkaufen? In Folge 48 von GmbH-Klartext erklären wir Schritt für Schritt, wie der kostenlose Ankaufscheck von Nachfolgehaus funktioniert.

Das klärt die Folge:

  • Kostenlose, unverbindliche Vorprüfung: sechs Schritte online – Gesellschaft, Kontakt, Geschäftstätigkeit, finanzielle Situation, Unterlagen, Verkaufsabsicht.
  • Feste Voraussetzung: Die GmbH besteht seit mindestens vier Jahren.
  • Beispiel: GmbH vor sechs Jahren gegründet, ruht seit einem Jahr – das Alter passt; persönliche Ersteinschätzung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  • Die Ersteinschätzung ist kein verbindliches Angebot. Das folgt nach Sichtung der Unterlagen: Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, Handelsregisterauszug.
  • Für Verkäufer kostenfrei – Kosten und Vergütung trägt der Käufer, auch Notar und Handelsregister. Unterlagen nur nach Vertraulichkeitsvereinbarung.

Das Gespräch zum Nachlesen

Leon Stern (Unternehmer): Ich überlege, meine GmbH zu verkaufen. Was ist eigentlich dieser Ankaufscheck?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Eine kostenlose und unverbindliche Vorprüfung von Nachfolgehaus. Sie beantworten online Fragen in sechs Schritten. Dann wird geprüft, ob Ihre GmbH ins Ankaufsprofil passt.

Leon Stern (Unternehmer): Welche Gesellschaften kommen denn infrage?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Die GmbH muss seit mindestens vier Jahren bestehen. Das ist eine feste Voraussetzung. Abgefragt werden außerdem die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Situation und vorhandene Unterlagen.

Leon Stern (Unternehmer): Ein Beispiel: Meine GmbH wurde vor sechs Jahren gegründet und ruht seit einem Jahr.

Nichalia Schwartz (Beraterin): Dann erfüllt sie die Altersvoraussetzung. Sie füllen die sechs Schritte aus und erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Ersteinschätzung.

Leon Stern (Unternehmer): Ist das dann schon ein Kaufpreis?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Nein. Die Ersteinschätzung ist kein verbindliches Angebot. Das folgt erst nach Sichtung der Unterlagen, also Jahresabschlüsse, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und Handelsregisterauszug.

Leon Stern (Unternehmer): Und was kostet mich das?

Nichalia Schwartz (Beraterin): Als Verkäufer zahlen Sie nichts. Kosten und Vergütung trägt der Käufer, auch für Notar und Handelsregister. Unterlagen werden nur nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung weitergegeben. Den Ankaufscheck finden Sie auf nachfolgehaus.de.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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