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GmbH mit Schulden verkaufen

Auch eine GmbH mit Schulden lässt sich in vielen Konstellationen verkaufen. Entscheidend ist, wie die Verbindlichkeiten strukturiert sind, ob die Gesellschaft fortgeführt werden kann und ob keine Insolvenzantragspflicht besteht. Dieser Beitrag erklärt, worauf Gesellschafter und Geschäftsführer achten sollten.

Verfasst von Redaktion NachfolgehausVeröffentlicht: 4.3.2026Aktualisiert: 27.6.2026
Auf einen Blick
  • Verkauf ist meist möglich bei laufenden, bedienbaren Verbindlichkeiten.
  • Bei drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit greift die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers.
  • Die persönliche Haftung des Verkäufers endet nicht automatisch mit der Anteilsübertragung.
  • Ein Verkauf darf nicht zur Umgehung gesetzlicher Pflichten genutzt werden.

Welche Arten von Schulden sind unkritisch?

Klassische betriebliche Verbindlichkeiten – offene Lieferantenrechnungen, Bank- und Leasingverträge, laufende Steuerzahlungen – stehen einem Verkauf in der Regel nicht im Weg, solange die Gesellschaft solvent ist.

Käufer prüfen Höhe, Fälligkeit und Bedienbarkeit der einzelnen Positionen. Saubere Buchführung und aktuelle BWA erleichtern die Bewertung deutlich.

Wann wird der Verkauf rechtlich heikel?

Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne des § 17 bzw. § 19 InsO eintritt, ist der Geschäftsführer zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet (§ 15a InsO).

Ein Verkauf an einen Dritten ändert daran nichts. Wird die Pflicht verletzt, drohen Schadensersatz und strafrechtliche Konsequenzen. In solchen Fällen ist eine fachkundige rechtliche Beratung zwingend.

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Was passiert mit der Haftung nach dem Verkauf?

Mit der notariellen Anteilsübertragung wechselt die Gesellschafterstellung – die GmbH bleibt mit ihrem Vermögen für ihre Verbindlichkeiten verantwortlich.

Persönliche Haftung des Verkäufers besteht weiter bei abgegebenen Bürgschaften, harten Patronatserklärungen, Steuerverbindlichkeiten aus Verletzung von Erklärungspflichten oder unklarem Geschäftsführungshandeln vor der Übergabe.

Voraussetzungen für einen Verkauf

  • Keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn
  • Aktuelle Buchhaltung und Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre
  • Übersicht über sämtliche Verbindlichkeiten inklusive Fälligkeiten
  • Geordnete Bankverbindung und laufender Geschäftsbetrieb

Mögliche Risiken

  • Verletzung der Insolvenzantragspflicht durch den Geschäftsführer
  • Persönliche Haftung aus Bürgschaften oder Patronatserklärungen
  • Steuerhaftung für Zeiträume vor der Übertragung
  • Anfechtungsrisiken nach §§ 129 ff. InsO bei späterer Insolvenz

Erforderliche Unterlagen

  • Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre
  • Aktuelle BWA und Summen- und Saldenliste
  • Verbindlichkeitenspiegel
  • Bürgschaftsverträge und Sicherheitenübersicht

Typischer Ablauf

  1. 01Erstprüfung der Schuldenstruktur und Zahlungsfähigkeit
  2. 02Vertrauliche Übermittlung der Unterlagen
  3. 03Indikatives Kaufpreisangebot nach Plausibilisierung
  4. 04Notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung
  5. 05Eintragung der neuen Gesellschafter im Handelsregister
Bearbeitungsdauer

Bei vollständigen Unterlagen liegt die typische Dauer bei vier bis sechs Wochen.

Kosten

Notar- und Registerkosten trägt bei Übernahme durch uns der Käufer. Steuerberater- oder Anwaltskosten auf Verkäuferseite hängen vom individuellen Beratungsbedarf ab.

Häufige Fehler

  • Verbindlichkeiten gegenüber Käufern verschweigen
  • Insolvenzreife übersehen oder verdrängen
  • Bestehende Bürgschaften beim Verkauf nicht ablösen
  • Verträge oder Bankkonten vorzeitig kündigen

Häufige Fragen

Solange die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig oder überschuldet im insolvenzrechtlichen Sinn ist, ist ein Verkauf grundsätzlich möglich.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei rechtlichen oder steuerlichen Einzelfragen sollte eine entsprechend qualifizierte Beratung eingeholt werden.

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