Welche Verbindlichkeiten sind unkritisch?
Offene Lieferantenrechnungen, laufende Darlehen, Leasingraten oder regelmäßige Steuerzahlungen sind in der Regel bedienbar und stehen einem Verkauf nicht im Weg.
Wann ist Vorsicht geboten?
Bei akuten Liquiditätsengpässen, gestundeten Sozialabgaben oder bedrohlichen Vollstreckungen ist sorgfältig zu prüfen, ob bereits Insolvenzantragspflichten bestehen.
Ein Verkauf entbindet den Geschäftsführer nicht von gesetzlichen Pflichten.
Wie bewerten Käufer Verbindlichkeiten?
Käufer berücksichtigen Höhe, Fälligkeit, Bedienbarkeit, Sicherheiten und Change-of-Control-Klauseln. Sauberer Verbindlichkeitenspiegel und aktuelle BWA sind Pflicht.
Voraussetzungen für einen Verkauf
- ▪Keine Insolvenzreife
- ▪Aktuelle Buchhaltung und BWA
- ▪Verbindlichkeitenspiegel mit Fälligkeiten
- ▪Offene Kommunikation mit dem Käufer
Mögliche Risiken
- ▪Persönliche Haftung aus Bürgschaften
- ▪Steuerhaftung nach §§ 69 ff. AO
- ▪Anfechtungsrisiken bei späterer Insolvenz
Erforderliche Unterlagen
- ▪Verbindlichkeitenspiegel
- ▪Aktuelle Bankunterlagen
- ▪Letzte BWA
- ▪Steuerbescheide und Steuerkonto
Typischer Ablauf
- 01Erfassung aller Verbindlichkeiten
- 02Plausibilisierung der Bedienbarkeit
- 03Indikativer Kaufpreis
- 04NDA, Übergabe der Unterlagen
- 05Notarielle Anteilsübertragung
Vier bis sechs Wochen bei vollständigen Unterlagen.
Notar- und Registerkosten trägt bei eigenem Ankauf der Käufer. Eigene rechtliche oder steuerliche Beratung des Verkäufers nach Bedarf.
Häufige Fehler
- ▪Verbindlichkeiten unvollständig offenlegen
- ▪Bürgschaften beim Verkauf nicht ablösen
- ▪Steuerverbindlichkeiten unterschätzen
Häufige Fragen
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