GmbH-Klartext · Folge 52
GmbH gekauft – darf ich Geschäftsführer werden? Voraussetzungen & Ablauf
1:14 Min. · veröffentlicht am
Worum es in dieser Folge geht
Sie haben eine GmbH gekauft und wollen selbst Geschäftsführer werden? In Folge 52 von GmbH-Klartext erklären wir, wer Geschäftsführer sein darf, wer ausgeschlossen ist und wie die Bestellung abläuft.
Das klärt die Folge:
- Geschäftsführer kann grundsätzlich jeder Volljährige werden, der voll geschäftsfähig ist (§ 6 Abs. 2 GmbHG). Wohnsitz in Deutschland oder deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht nötig.
- Ausgeschlossen ist z. B., wer wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrott verurteilt wurde – für fünf Jahre. Bei Betrug gilt das ab einem Jahr Freiheitsstrafe. Auch ein Berufsverbot für die Branche kann ausschließen.
- Ablauf: Gesellschafterbeschluss, meist Abberufung des bisherigen Geschäftsführers, Anmeldung über den Notar beim Handelsregister mit Ihrer Versicherung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt.
- Wohnsitz im Ausland: Ein deutscher Notar kann die Unterschrift auch online per Video beglaubigen; auch ein deutsches Konsulat ist möglich.
- Sie müssen nicht selbst Geschäftsführer sein – auch eine andere geeignete Person ohne eigene Anteile kann bestellt werden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Das Gespräch zum Nachlesen
Leon Stern (Unternehmer): Ich habe eine GmbH gekauft und will selbst Geschäftsführer werden. Darf das eigentlich jeder?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Grundsätzlich kann jeder Geschäftsführer werden, der voll geschäftsfähig ist. Einen Wohnsitz in Deutschland oder die deutsche Staatsangehörigkeit brauchen Sie dafür nicht.
Leon Stern (Unternehmer): Und wer ist ausgeschlossen?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Wer wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrott verurteilt wurde, darf fünf Jahre lang nicht Geschäftsführer sein. Bei Betrug gilt das ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Auch ein Berufsverbot für die Branche kann Sie ausschließen.
Leon Stern (Unternehmer): Und wie werde ich offiziell Geschäftsführer?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Die Gesellschafter bestellen Sie per Beschluss, als alleiniger Gesellschafter tun Sie das selbst. Meist wird dabei der bisherige Geschäftsführer abberufen. Ein Notar meldet Sie dann beim Handelsregister an, und Sie versichern, dass kein Ausschlussgrund vorliegt.
Leon Stern (Unternehmer): Ein Beispiel: Ich wohne im Ausland. Muss ich dafür extra anreisen?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Das ist meist nicht nötig. Ein deutscher Notar kann Ihre Unterschrift für die Anmeldung auch online per Video beglaubigen. Möglich ist auch ein deutsches Konsulat in Ihrer Nähe.
Leon Stern (Unternehmer): Muss ich überhaupt selbst Geschäftsführer sein?
Nichalia Schwartz (Beraterin): Das müssen Sie nicht. Sie können auch eine andere geeignete Person bestellen, die keine Anteile hält. Aktuelle Gesellschaften finden Sie auf nachfolgehaus.de.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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