Betriebsübergang nach § 613a BGB: Voraussetzungen und Folgen
Betriebsübergang nach § 613a BGB: wann er vorliegt, was bei Asset und Share Deal gilt, Unterrichtung, Widerspruch, Kündigungsverbot und Haftung.

Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übergeht und dabei seine Identität behält. Die Folge: Der Erwerber tritt automatisch in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, mit allen Rechten und Pflichten. Beim Asset Deal kann die Vorschrift greifen, beim reinen Share Deal grundsätzlich nicht, weil dieselbe Gesellschaft Arbeitgeberin bleibt. Dieser Beitrag erklärt die Voraussetzungen, Fristen und Haftungsfolgen. Wie Sie den Verkauf gegenüber der Belegschaft kommunizieren, zeigt unser Beitrag Mitarbeiter beim GmbH-Verkauf.
- Voraussetzung: Eine wirtschaftliche Einheit geht durch Rechtsgeschäft, etwa Kauf oder Pacht, auf einen neuen Inhaber über und bleibt in ihrer Identität erhalten.
- Deal-Struktur: Beim Asset Deal liegt oft ein Betriebsübergang vor. Beim reinen Share Deal bleibt der Arbeitgeber gleich, § 613a BGB greift dann grundsätzlich nicht.
- Beschäftigte: Sie müssen vorab in Textform unterrichtet werden und können innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen.
- Kündigungen: Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam, Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich.
- Haftung: Der Erwerber haftet für alle Ansprüche aus den übergegangenen Arbeitsverhältnissen, der Veräußerer für bestimmte Altansprüche mit.
Was regelt § 613a BGB?
Die Vorschrift dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2001/23/EG und schützt Arbeitnehmer davor, bei einem Inhaberwechsel ihren Arbeitsplatz oder ihre Arbeitsbedingungen zu verlieren. Der Gesetzestext von § 613a BGB hat sechs Absätze:
| Absatz | Inhalt | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Abs. 1 Satz 1 | Erwerber tritt in bestehende Arbeitsverhältnisse ein | Kein neuer Vertrag nötig, alle Rechte und Pflichten gehen über |
| Abs. 1 Sätze 2 bis 4 | Fortgeltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen | Einjährige Sperre gegen Verschlechterungen, mit Ausnahmen |
| Abs. 2 | Haftung des bisherigen Arbeitgebers | Gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Altansprüche |
| Abs. 3 | Erlöschen durch Umwandlung | Keine Haftung nach Abs. 2, wenn die juristische Person erlischt |
| Abs. 4 | Kündigungsverbot | Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam |
| Abs. 5 und 6 | Unterrichtung und Widerspruch | Unterrichtung in Textform, Widerspruch schriftlich binnen eines Monats |
Wer einen Unternehmensverkauf plant, sollte diese Bausteine kennen, bevor die Struktur des Deals feststeht. Ob ein Betriebsübergang vorliegt, wirkt sich auf Personalkosten, Haftungsrisiken und den Zeitplan bis zum Closing aus.
Wann liegt ein Betriebsübergang vor?
Drei Elemente müssen zusammenkommen: eine wirtschaftliche Einheit, ihr Übergang durch Rechtsgeschäft und die Wahrung ihrer Identität. Nach dem Urteil des BAG vom 21. März 2024 (2 AZR 79/23) ist die Einheit eine organisierte Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Für einen Betriebsteil verlangt das Gericht, dass die Einheit schon vor dem Übergang über ausreichende funktionelle Selbständigkeit verfügte. Außerdem erfasst der Übergang nur Arbeitsverhältnisse, die dieser Einheit zuvor wirksam zugeordnet waren.

Die Kriterien im Einzelnen
Eine feste Checkliste gibt es nicht. Nach der Entscheidung des BAG vom 21. Mai 2015 (8 AZR 409/13) hängt die Gewichtung von der Art der Tätigkeit und den Produktions- oder Betriebsmethoden ab, und einzelne Umstände sind nur Teilaspekte einer Gesamtbewertung. Typische Gesichtspunkte sind:
- Übernahme materieller Betriebsmittel wie Maschinen, Gebäude oder Warenbestand
- Übernahme immaterieller Werte wie Kundenstamm, Marken oder Know-how
- Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils der Belegschaft
- Ähnlichkeit der Tätigkeit vor und nach dem Wechsel
- Dauer einer etwaigen Unterbrechung der Tätigkeit
In betriebsmittelarmen Branchen, etwa Reinigung oder Bewachung, kommt es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft an. Dort kann schon die Übernahme eines wesentlichen Teils des Personals den Ausschlag geben. In einer Produktion wiegen dagegen Maschinen, Räume und Ausstattung schwerer.
Die IHK Köln bringt es bildhaft auf den Punkt: Der neue Inhaber muss sich „ins gemachte Bett legen“.
Was fällt nicht darunter?
Wer nur dieselbe Tätigkeit fortführt, übernimmt noch keinen Betrieb. Beim Wechsel des Dienstleisters genügt nach der Handelskammer Hamburg die bloße Fortführung einer gleichen oder ähnlichen Tätigkeit nicht. Auch eine echte Stilllegung mit späterer Neugründung ist kein Übergang.
Am Rechtsgeschäft fehlt es, wenn der Betrieb kraft Gesetzes übergeht. Nach dem Merkblatt der IHK zu Leipzig fallen Kauf-, Pacht- oder Mietverträge unter § 613a BGB, ebenso Spaltungs- und Verschmelzungsverträge nach dem Umwandlungsgesetz, ein Erbfall dagegen nicht.
Wann greift § 613a BGB beim Asset Deal und beim Share Deal?
Für die Strukturierung eines Unternehmenskaufs ist das die wichtigste Frage. Die Antwort hängt davon ab, wer nach dem Deal Arbeitgeber ist.
Beim Asset Deal kauft der Erwerber einzelne Wirtschaftsgüter: Inventar, Verträge, Kundenstamm, Rechte. Geht damit eine wirtschaftliche Einheit identitätswahrend über, liegt ein Betriebsübergang vor. Die Arbeitsverhältnisse wandern dann automatisch mit, auch wenn der Kaufvertrag sie gar nicht erwähnt. Wie eine solche Übernahme abläuft, zeigt unser Beitrag zur Asset-Deal-Übernahme.
Beim Share Deal kauft der Erwerber die Geschäftsanteile der GmbH. Die Gesellschaft selbst bleibt Arbeitgeberin, nur ihre Eigentümer wechseln. Nach der Handelskammer Hamburg liegt allein aufgrund des Anteilserwerbs deshalb grundsätzlich kein Betriebsübergang vor.
| Kriterium | Asset Deal | Share Deal |
|---|---|---|
| Was wird gekauft? | Einzelne Wirtschaftsgüter | Geschäftsanteile der Gesellschaft |
| Wer ist danach Arbeitgeber? | Der Erwerber | Weiterhin dieselbe GmbH |
| § 613a BGB anwendbar? | Ja, wenn eine Einheit identitätswahrend übergeht | Grundsätzlich nein |
| Unterrichtung nach Abs. 5 | Erforderlich | Nicht nach § 613a BGB |
| Widerspruchsrecht | Ja, ein Monat | Entfällt |
| Arbeitsverträge | Gehen kraft Gesetzes über | Bleiben unverändert bei der GmbH |
Die Unterschiede insgesamt erklärt unser Vergleich Asset Deal vs. Share Deal, in rund einer Minute auch die Folge Share Deal oder Asset Deal.
Zwei Einschränkungen gelten für den Share Deal. Er schließt § 613a BGB nur aus, solange es beim reinen Anteilskauf bleibt: Verlagert der Käufer später Betriebsteile in eine andere Gesellschaft, kann dort ein eigener Betriebsübergang entstehen. Und wo ein Wirtschaftsausschuss besteht, ist dieser bei einer Übernahme mit Kontrollerwerb nach § 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG zu unterrichten, auch wenn § 613a BGB nicht greift.
Was geht auf den Erwerber über?
Nach Abs. 1 Satz 1 tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Er übernimmt die Verträge also so, wie sie sind:
- Vergütung: Gehalt, Zulagen, Boni und vertragliche Sonderzahlungen bleiben unverändert.
- Arbeitszeit und Urlaub: Vereinbarte Arbeitszeiten, offene Urlaubsansprüche und Überstundenguthaben bestehen fort.
- Betriebszugehörigkeit: Die bisherige Dauer zählt weiter, etwa für Kündigungsfristen und den Kündigungsschutz.
- Betriebliche Altersversorgung: Bestehende Zusagen aktiver Beschäftigter gehen mit über.
- Nebenabreden: Dienstwagen, Homeoffice-Regelungen oder Wettbewerbsverbote gelten weiter.
Arbeitszeitkonten sollten Käufer genau prüfen. Sind Überstundensalden nicht sauber dokumentiert, lassen sich offene Ansprüche schwer bewerten und im Kaufpreis berücksichtigen.
Nicht erfasst sind Personen ohne Arbeitsverhältnis, etwa freie Mitarbeiter, Geschäftsführer mit Dienstvertrag oder bereits ausgeschiedene Beschäftigte.
Was passiert mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen?
Das hängt davon ab, ob die Regelungen beim Erwerber schon kollektivrechtlich weitergelten. Ist er an denselben Tarifvertrag gebunden oder bleibt der Betrieb als Einheit mit seinem Betriebsrat bestehen, gelten sie in der Regel unmittelbar fort. Andernfalls greift die Auffangregel des Gesetzes in drei Schritten:
- Transformation: Regelungen aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen werden Inhalt des einzelnen Arbeitsverhältnisses.
- Veränderungssperre: Vor Ablauf eines Jahres nach dem Übergang dürfen sie nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.
- Ausnahmen: Die Transformation entfällt, wenn beim Erwerber ein anderer Tarifvertrag oder eine andere Betriebsvereinbarung dieselben Fragen regelt. Vor Ablauf der Frist ist eine Änderung zudem möglich, wenn der Tarifvertrag nicht mehr gilt oder die Parteien bei fehlender beiderseitiger Tarifbindung die Anwendung eines anderen Tarifvertrags vereinbaren.
Für Käufer heißt das: Wer mit einem eigenen Tarifwerk kalkuliert, sollte vor dem Signing prüfen, welche Regelungen abgelöst werden und welche fortgelten. Für Verkäufer heißt es: Eine vollständige Übersicht aller geltenden Kollektivvereinbarungen gehört in den Datenraum.
Wie läuft die Unterrichtung ab und wann können Beschäftigte widersprechen?
Was muss die Unterrichtung enthalten?
Vor dem Übergang müssen bisheriger Arbeitgeber oder neuer Inhaber die betroffenen Arbeitnehmer in Textform informieren. Abs. 5 nennt vier Pflichtinhalte:
- den Zeitpunkt oder geplanten Zeitpunkt des Übergangs
- den Grund für den Übergang
- die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Beschäftigten
- die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen
Das Schreiben sollte zudem den Erwerber eindeutig bezeichnen und über das Widerspruchsrecht aufklären. Veräußerer und Erwerber stimmen es am besten gemeinsam ab.
Welche Frist und Form gilt für den Widerspruch?
Jeder Arbeitnehmer kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen, ohne Gründe zu nennen. Nach Abs. 6 und der IHK Frankfurt am Main muss der Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich erklärt werden, gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber. Schriftlich heißt eigenhändig unterschrieben, eine E-Mail reicht nicht.
Wer widerspricht, bleibt beim bisherigen Arbeitgeber. Hat dieser nach einem Asset Deal keinen Arbeitsplatz mehr, droht eine betriebsbedingte Kündigung. Beschäftigte sollten das vor ihrer Entscheidung bedenken und sich im Zweifel arbeitsrechtlich beraten lassen.
Was passiert bei Fehlern im Schreiben?
Die Monatsfrist beginnt grundsätzlich erst mit einer ordnungsgemäßen Unterrichtung. Ist das Schreiben wesentlich fehlerhaft, kann das Widerspruchsrecht deshalb lange offen bleiben. Das BAG hat 2024 klargestellt, dass Fehler, die für die Entscheidung des Arbeitnehmers regelmäßig ohne Belang sind, den Fristbeginn nicht verhindern. Ein sorgfältig formuliertes Schreiben ist daher die beste Absicherung für beide Vertragsparteien.
Was gilt für Kündigungen und wer haftet wofür?
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Nach Abs. 4 ist eine Kündigung durch Veräußerer oder Erwerber wegen des Betriebsübergangs unwirksam. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben erlaubt, etwa betriebsbedingte Kündigungen aufgrund eines eigenständigen Sanierungskonzepts. Maßgeblich ist, ob der Übergang objektiv der tragende Grund war, nicht wie der Arbeitgeber die Kündigung begründet.
Wer haftet wofür?
Der Erwerber haftet als neuer Arbeitgeber für alle Ansprüche aus den übergegangenen Arbeitsverhältnissen, auch für Rückstände aus der Zeit vor dem Übergang. Der bisherige Arbeitgeber haftet nach Abs. 2 neben ihm als Gesamtschuldner für Ansprüche, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden. Werden solche Ansprüche erst nach dem Übergang fällig, haftet er nur für den Teil des Bemessungszeitraums, der beim Übergang schon abgelaufen war. Ein Beispiel: Geht der Betrieb am 1. Juli über und wird ein Jahresbonus am 31. Dezember fällig, haftet der bisherige Arbeitgeber rechnerisch für die Hälfte. Erlischt eine juristische Person durch Umwandlung, entfällt diese Mithaftung nach Abs. 3.

Im Kaufvertrag verteilen die Parteien die Lasten meist über Freistellungen und Garantien. Welche Garantien beim Anteilskauf üblich sind, lesen Sie im Beitrag zu Verkäufergarantien beim Share Deal, welche Altlasten ein Käufer prüfen sollte, unter Haftung und Altlasten beim GmbH-Kauf.
Woran sollten Verkäufer und Käufer denken?
- Deal-Struktur früh festlegen: Klären Sie, ob Anteile oder Wirtschaftsgüter verkauft werden. Das entscheidet, ob § 613a BGB überhaupt eine Rolle spielt.
- Belegschaft erfassen: Erstellen Sie eine Liste aller Arbeitsverhältnisse mit Eintrittsdatum, Vergütung, Arbeitszeit, Zeitkonten und Versorgungszusagen.
- Kollektivrecht sichten: Sammeln Sie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und prüfen Sie, ob beim Erwerber ablösende Regelungen bestehen.
- Unterrichtungsschreiben abstimmen: Formulieren Sie es gemeinsam, vollständig und rechtzeitig vor dem Stichtag.
- Widerspruch einplanen: Kalkulieren Sie, was passiert, wenn Schlüsselkräfte widersprechen.
- Haftung vertraglich verteilen: Regeln Sie Freistellungen für Altansprüche und den Stichtag sauber im Vertrag, abgestimmt auf Signing und Closing.
- Due Diligence vertiefen: Arbeitsrechtliche Risiken gehören in jede Käuferprüfung, wie die Due-Diligence-Checkliste für Käufer zeigt.
Warum entscheidet die Deal-Struktur über die Belegschaft?
Beim Verkauf einer GmbH über ihre Anteile bleibt die Gesellschaft Arbeitgeberin. Für die Beschäftigten ändert sich vertraglich nichts, für Verkäufer und Käufer entfällt das Verfahren nach § 613a BGB. Das Thema Mitarbeiter ist damit nicht erledigt: Ob und wann Sie das Team informieren, bleibt auch beim Anteilsverkauf eine wichtige Entscheidung. Unsere Seite GmbH mit Mitarbeitern verkaufen zeigt, wie das diskret gelingt, die Folge Was passiert mit meinen Mitarbeitern? fasst es kurz zusammen.
Sie überlegen, Ihre GmbH zu verkaufen? Über den kostenlosen Ankaufscheck reichen Sie Ihre Gesellschaft vertraulich ein. Eine erste Einschätzung gibt es in der Regel innerhalb eines Werktages, ein konkretes Kaufangebot nach Prüfung der Unterlagen in 24 Stunden. Danach entscheiden Sie: Direktankauf durch uns oder Vermittlung an geprüfte Investoren, jeweils mit notarieller Abwicklung. Für Verkäufer entstehen keine Kosten: Kosten und Vergütung trägt der Käufer. Den Ablauf zeigt unsere Seite GmbH verkaufen.
Die Hinweise in diesem Beitrag ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen
- § 613a BGB: Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
- § 106 BetrVG: Wirtschaftsausschuss
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. März 2024, 2 AZR 79/23
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Mai 2015, 8 AZR 409/13
- IHK zu Leipzig: Unternehmensnachfolge aus arbeitsrechtlicher Sicht
- IHK Köln: Betriebsübergang, Rechte und Pflichten
- Handelskammer Hamburg: Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang
- IHK Frankfurt am Main: Arbeitsrechtliche Konsequenzen eines Betriebsübergangs
Häufige Fragen
Gilt § 613a BGB auch beim Verkauf von GmbH-Anteilen?+
Grundsätzlich nicht. Beim reinen Share Deal bleibt die GmbH Arbeitgeberin, nur die Gesellschafter wechseln. Die Arbeitsverträge laufen unverändert weiter, eine Unterrichtung und ein Widerspruchsrecht nach § 613a BGB gibt es dann nicht.
Muss der Erwerber alle Mitarbeiter übernehmen?+
Liegt ein Betriebsübergang vor, gehen alle Arbeitsverhältnisse des übertragenen Betriebs oder Betriebsteils kraft Gesetzes über. Eine Auswahl einzelner Beschäftigter ist nicht möglich. Nur wer widerspricht, bleibt beim bisherigen Arbeitgeber.
Wie lange können Arbeitnehmer widersprechen?+
Einen Monat ab Zugang einer ordnungsgemäßen Unterrichtung. Der Widerspruch muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. War die Unterrichtung wesentlich fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen.
Dürfen nach einem Betriebsübergang Gehälter gesenkt werden?+
Der Arbeitsvertrag gilt unverändert weiter, einseitige Kürzungen sind nicht möglich. Aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen übernommene Regelungen dürfen ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Beschäftigten geändert werden, außer es greift eine der gesetzlichen Ausnahmen.
Wie dieser Schritt in den Gesamtprozess einzuordnen ist, lesen Sie unter Ablauf beim GmbH-Verkauf; für die Möglichkeit eines direkten Gesellschaftsankaufs ohne Vermittlungsphase finden Sie dort die Voraussetzungen.
Inhaltlich verantwortlich: Adrien Lucas Besson, Geschäftsführer der Olon Pictures GmbH (Betreiberin von Nachfolgehaus).