Haftung beim Share Deal: Wer haftet wofür beim GmbH-Kauf?
Haftung beim Share Deal: Wann Käufer einer GmbH persönlich haften, warum § 25 HGB und § 613a BGB meist nicht greifen und wie der Vertrag Risiken begrenzt.

Beim Share Deal kaufen Sie Geschäftsanteile, nicht den Betrieb. Die GmbH bleibt dieselbe Rechtsträgerin und schuldet ihre Altverbindlichkeiten weiter. Als Käufer haften Sie für diese Schulden deshalb grundsätzlich nicht mit Ihrem Privatvermögen. Wirtschaftlich tragen Sie sie trotzdem, denn sie mindern den Wert dessen, was Sie gekauft haben. Persönlich zahlen müssen Sie als neuer Gesellschafter nur in einigen gesetzlichen Ausnahmefällen: bei rückständigen Einlagen, bei der Ausfallhaftung für Mitgesellschafter und bei verbotenen Auszahlungen aus dem Stammkapital. Hält die GmbH Grundstücke, kann zudem Grunderwerbsteuer anfallen. Hier lesen Sie, welche Risiken auf wen fallen, welche typischen Asset-Deal-Haftungen beim Anteilskauf gerade nicht greifen und wie Käufer und Verkäufer ihre Haftung im Kaufvertrag sauber begrenzen.
- Die Schulden bleiben in der GmbH. Als Käufer haften Sie dafür nicht persönlich, aber der Kaufpreis und das Gesellschaftsvermögen stehen wirtschaftlich im Risiko.
- Persönlich haften Sie neben dem Verkäufer für rückständige Einlagen auf den gekauften Anteil (§ 16 Abs. 2 GmbHG) und unter Umständen für Fehlbeträge anderer Gesellschafter (§ 24 GmbHG).
- § 25 HGB, § 75 AO und § 613a BGB knüpfen an den Übergang eines Betriebs an. Beim reinen Anteilskauf greifen sie in der Regel nicht.
- Hält die GmbH Grundstücke, kann der Gesellschafterwechsel Grunderwerbsteuer auslösen, sobald innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 Prozent der Anteile übergehen.
- Der Verkäufer haftet vor allem für das, was er im Vertrag garantiert. Gute Garantien, Freistellungen und eine ehrliche Offenlegung schützen beide Seiten.
Warum bleiben die Altlasten in der GmbH?
Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nach § 13 Abs. 2 GmbHG nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Gesellschafter. Dieses Trennungsprinzip ist der Kern jeder Antwort auf die Frage nach der Haftung beim Share Deal.
Beim Anteilskauf wechselt nur die Person des Gesellschafters. Verträge, Kredite, Steuerschulden, Mietverhältnisse, offene Rechnungen und laufende Prozesse bleiben dort, wo sie sind: in der Gesellschaft. Das ist der große praktische Vorteil gegenüber dem Asset Deal, denn Verträge müssen nicht einzeln übertragen werden. Zugleich ist es das größte Risiko: Sie übernehmen die Gesellschaft mit allem, was in ihr steckt, auch mit dem, was niemand aufgeschrieben hat.

Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Sie kaufen alle Anteile einer Handels-GmbH für 200.000 €. Ein halbes Jahr später setzt das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung 60.000 € Umsatzsteuer für frühere Jahre fest. Zahlen muss die GmbH. Ihr Privatkonto bleibt unberührt, doch die Gesellschaft, für die Sie 200.000 € bezahlt haben, ist plötzlich 60.000 € weniger wert. Ob Sie diesen Betrag vom Verkäufer zurückholen können, entscheidet allein Ihr Kaufvertrag.
Welche Altlasten in der Praxis typischerweise auftauchen und wie man sie findet, lesen Sie in unserem Beitrag zu Haftung und Altlasten beim GmbH-Kauf und im Video „Hafte ich für alte Schulden?“.
Wann haften Sie als Käufer doch persönlich?
Das Trennungsprinzip hat Lücken. Sie liegen fast alle im Bereich des Stammkapitals, also genau dort, wo die GmbH ihren Gläubigern Sicherheit verspricht.
| Risiko | Rechtsgrundlage | Wer haftet | Worauf Sie achten |
|---|---|---|---|
| Rückständige Einlage auf den gekauften Anteil | § 16 Abs. 2 GmbHG | Käufer neben Verkäufer | Nachweis der Einzahlung, Kontoauszüge der Gründung |
| Fehlbetrag eines Mitgesellschafters | § 24 GmbHG | Übrige Gesellschafter anteilig | Einlagestand aller Anteile, nicht nur Ihres |
| Verbotene Auszahlungen aus dem Stammkapital | §§ 30, 31 GmbHG | Empfänger, ersatzweise übrige Gesellschafter | Gesellschafterdarlehen, Entnahmen, Cash-Pooling |
| Grunderwerbsteuer bei Grundbesitz | § 1 Abs. 2b und 3 GrEStG | Je nach Tatbestand Gesellschaft oder Erwerber | Anteilsbewegungen der letzten zehn Jahre |
| Reaktivierter GmbH-Mantel | Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Neugründung | Gesellschafter, unter Umständen Handelnde | Offenlegung beim Registergericht mit dem Notar |
Rückständige Einlagen
Nach § 16 Abs. 2 GmbHG haftet der Erwerber neben dem Veräußerer für Einlageverpflichtungen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme der geänderten Gesellschafterliste in das Handelsregister rückständig sind. Hat der Gründer bei einem Stammkapital von 25.000 € nur die Hälfte eingezahlt, kann die Gesellschaft, im Ernstfall ein Insolvenzverwalter, die fehlenden 12.500 € von Ihnen verlangen. Dass der Verkäufer Ihnen im Vertrag die volle Einzahlung zugesichert hat, ändert gegenüber der GmbH nichts. Sie können sich dann nur beim Verkäufer schadlos halten, wenn der noch greifbar und zahlungsfähig ist.
Lassen Sie sich deshalb die Einzahlung belegen: Bankbeleg der Gründung, Versicherung des Geschäftsführers bei der Anmeldung, Jahresabschlüsse ohne „ausstehende Einlagen“ auf der Aktivseite. Achten Sie auch darauf, ob die Einlage wirklich frei zur Verfügung stand oder kurz nach der Einzahlung als Darlehen an den Gesellschafter zurückfloss. Solche Hin-und-Her-Zahlungen gelten häufig nicht als Erfüllung der Einlagepflicht.
Ausfallhaftung für Mitgesellschafter
Kaufen Sie nur einen Teil der Anteile, sehen Sie auf die Mitgesellschafter. Lässt sich eine offene Einlage weder vom Schuldner eintreiben noch durch Verkauf des Anteils decken, müssen nach § 24 GmbHG die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag im Verhältnis ihrer Anteile aufbringen. Ein „sauberer“ eigener Anteil schützt Sie also nicht, wenn ein anderer Anteil nie voll eingezahlt wurde.
Verbotene Auszahlungen
Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 GmbHG). Wer trotzdem Geld erhalten hat, muss es nach § 31 GmbHG zurückzahlen. Ist beim Empfänger nichts zu holen, haften die übrigen Gesellschafter anteilig, soweit das Geld zur Befriedigung der Gläubiger gebraucht wird. Typische Fälle in kleinen GmbHs: großzügige Gesellschafterdarlehen ohne Sicherheit, private Ausgaben über die Firma, Ausschüttungen trotz Verlusten. Ein Blick in die Verrechnungskonten der letzten Jahre lohnt sich.
Grunderwerbsteuer bei Gesellschaften mit Immobilien
Gehört der GmbH ein Grundstück, kann schon der Anteilskauf Grunderwerbsteuer auslösen. § 1 GrEStG erfasst bei Kapitalgesellschaften zwei Fälle: Innerhalb von zehn Jahren gehen mindestens 90 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter über (Abs. 2b), oder mindestens 90 Prozent der Anteile vereinigen sich in einer Hand (Abs. 3). Die Schwelle liegt seit dem 1. Juli 2021 bei 90 Prozent, davor waren es 95 Prozent. Weil frühere Anteilsbewegungen mitzählen, kann Ihr Kauf eine Steuer auslösen, an deren Ursache Sie nicht beteiligt waren. Lassen Sie den Sachverhalt vor der Beurkundung von Ihrem Steuerberater prüfen und regeln Sie im Vertrag, wer die Steuer trägt. Auch die Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt gehört in den Zeitplan.
GmbH-Mantel und Vorratsgesellschaft
Wer eine GmbH ohne laufenden Geschäftsbetrieb kauft und ihr neues Leben einhaucht, bewegt sich in einem Bereich, für den die Rechtsprechung eigene Regeln zur wirtschaftlichen Neugründung entwickelt hat. Klären Sie mit dem Notar, ob und wie die Wiederaufnahme dem Registergericht offengelegt wird und ob das Stammkapital zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden ist. Mehr dazu auf unserer Seite GmbH-Mantel kaufen und im Video Vorratsgesellschaft oder GmbH-Mantel.
Welche Haftungsregeln greifen beim Share Deal in der Regel nicht?
Viele Haftungsartikel vermischen Asset Deal und Share Deal. Drei bekannte Haftungsnormen setzen voraus, dass ein Betrieb oder Handelsgeschäft den Inhaber wechselt. Beim Anteilskauf bleibt der Inhaber aber die GmbH.
§ 25 HGB (Firmenfortführung). Wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet nach § 25 HGB für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Beim Share Deal wird kein Handelsgeschäft übertragen, die GmbH führt ihre eigene Firma einfach weiter. Die Norm ist ein Asset-Deal-Thema.
§ 75 AO (Steuerhaftung des Betriebsübernehmers). Nach § 75 AO haftet, wer ein Unternehmen oder einen gesondert geführten Betrieb im Ganzen übereignet bekommt, für bestimmte betriebliche Steuern und Steuerabzugsbeträge, beschränkt auf das übernommene Vermögen. Der Erwerb von Geschäftsanteilen ist keine Übereignung des Betriebs. Die Steuerschulden bleiben Schulden der GmbH und damit Ihr wirtschaftliches Risiko.
§ 613a BGB (Betriebsübergang). Die GmbH bleibt Arbeitgeberin, die Arbeitsverträge laufen unverändert weiter. Auch die IHK Bremen unterscheidet in ihrem Merkblatt zum Betriebsübergang ausdrücklich zwischen Asset Deal und Share Deal. Vorsicht bei Umstrukturierungen nach dem Kauf: Wenn Sie Betriebsteile später in eine andere Gesellschaft verlagern, kann genau dort ein Betriebsübergang entstehen, mit Unterrichtungspflichten und Widerspruchsrechten der Beschäftigten.
„Greift nicht“ heißt nicht „kein Risiko“. Pensionszusagen, Überstundenkonten, Abfindungsansprüche und Urlaubsrückstellungen bleiben in der Gesellschaft und gehören in die Prüfung.

Wie haftet der Verkäufer nach dem Share Deal?
Für den Verkäufer verschiebt sich die Frage. Er haftet weniger für die Schulden der GmbH als für das, was er über sie gesagt hat.
- Garantien. Im Kaufvertrag sichert der Verkäufer bestimmte Zustände zu: Stammkapital voll eingezahlt, Jahresabschlüsse richtig, keine verschwiegenen Prozesse, Steuern erklärt. Stimmt eine Garantie nicht, schuldet er nach den Vertragsregeln Ersatz, meist in Geld.
- Freistellungen. Für bekannte Risiken wie eine laufende Betriebsprüfung vereinbaren die Parteien oft, dass der Verkäufer den Käufer freistellt, unabhängig davon, ob er eine Garantie verletzt hat.
- Gesetzliche Haftung. Was der Vertrag nicht regelt, richtet sich nach dem Kaufrecht des BGB. Für Vorsatz und arglistig verschwiegene Mängel lässt sich die Haftung nicht ausschließen.
- Einlagehaftung. Für rückständige Einlagen haftet der Verkäufer nach § 16 Abs. 2 GmbHG weiter neben dem Käufer.
- Frühere Organstellung. War der Verkäufer zugleich Geschäftsführer, enden Pflichten und mögliche Haftungsansprüche aus dieser Zeit nicht mit dem Notartermin.
Gute Verträge begrenzen diese Haftung: Höchstbeträge, Freibeträge für Kleinstschäden, kürzere Fristen und vor allem eine Offenlegung, nach der Bekanntes keine Garantieverletzung mehr ist. Wie das im Einzelnen aussieht, zeigen unsere Beiträge zu Verkäufergarantien beim Share Deal, zur Haftung nach dem GmbH-Verkauf und zu den üblichen Klauseln im GmbH-Kaufvertrag. Die Kurzfassung für Verkäufer gibt es im Video „Wofür hafte ich mit Garantien?“.
Bei größeren Transaktionen ersetzen manche Parteien einen Teil der Verkäuferhaftung durch eine Garantieversicherung, die W&I-Versicherung. Dann wendet sich der Käufer im Schadensfall an den Versicherer. Für kleine GmbH-Transaktionen lohnt sich das selten, hier bleibt der sauber verhandelte Vertrag das wichtigste Werkzeug.
Wie begrenzen Sie als Käufer Ihr Haftungsrisiko?
- Gesellschafterliste und Handelsregister prüfen. Gegenüber der GmbH gilt nach § 16 Abs. 1 GmbHG nur als Gesellschafter, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Liste steht. Stimmen Liste, Verkäufer und Vertrag überein?
- Einlagen belegen lassen. Gründungsbeleg, Kapitalerhöhungen, keine Rückflüsse an Gesellschafter.
- Steuerkonto abfragen. Lassen Sie sich Steuerbescheide, Prüfungsberichte und eine aktuelle Kontoauskunft des Finanzamts vorlegen.
- Verträge und Verbindlichkeiten sichten. Darlehen, Bürgschaften, Leasing, Miete und Change-of-Control-Klauseln, die bei einem Gesellschafterwechsel ein Kündigungsrecht auslösen.
- Arbeitsverhältnisse und Zusagen prüfen. Pensionen, Boni, offene Ansprüche.
- Grundbesitz klären. Grundbuchauszüge und Anteilsbewegungen der letzten zehn Jahre, Grunderwerbsteuer vertraglich zuordnen.
- Vertrag absichern. Garantien, Freistellungen, ein Kaufpreiseinbehalt für bekannte Risiken und ein klarer Stichtag für die Bilanz.
- Formvorschriften einhalten. Die Abtretung bedarf nach § 15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Form. Danach reicht der Notar die neue Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG ein. Wie der Termin abläuft, zeigt unser Beitrag zur notariellen Abwicklung beim GmbH-Verkauf, welche Meldungen danach anstehen, das Video GmbH gekauft: Welche Meldungen sind Pflicht?
Wie Sie die Prüfung priorisieren und welche Warnsignale einen Deal kippen sollten, steht in unserem Leitfaden Due Diligence für Käufer. Für den schnellen Abgleich eignet sich die Checkliste zum Unternehmenskauf.
Bei Steuerfragen, Grundbesitz oder Mitarbeitern mit Pensionszusagen ziehen Sie vor der Unterschrift einen Steuerberater oder eine Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht hinzu. Eine Stunde Beratung kostet weniger als eine übersehene Nachzahlung.
Share Deal oder Asset Deal: Wie unterscheidet sich die Haftung?
| Kriterium | Share Deal | Asset Deal |
|---|---|---|
| Was wird gekauft? | Geschäftsanteile | Einzelne Vermögensgegenstände |
| Altverbindlichkeiten | Bleiben vollständig in der GmbH | Bleiben grundsätzlich beim Verkäufer |
| Firmenfortführung § 25 HGB | In der Regel ohne Bedeutung | Haftungsrisiko, wenn die Firma fortgeführt wird |
| Steuerhaftung § 75 AO | Greift nicht für den Erwerber | Möglich bei Übernahme des Betriebs im Ganzen |
| Arbeitsverhältnisse | Laufen unverändert in der GmbH | Gehen nach § 613a BGB über |
| Verträge und Genehmigungen | Bleiben bestehen, Change-of-Control beachten | Müssen meist einzeln übertragen werden |
| Persönliche Käuferhaftung | Rückständige Einlagen, Kapitalerhaltung | Je nach Konstellation |
| Aufwand der Prüfung | Hoch, weil alles mitgekauft wird | Geringer, aber Übertragung aufwendiger |
Welche Struktur besser passt, hängt vom Einzelfall ab. Wer eine bestehende GmbH mit Bankhistorie, Verträgen und Bonität sucht, kommt um den Share Deal nicht herum. Die Abwägung besprechen wir ausführlich in der Folge Share Deal oder Asset Deal beim GmbH-Verkauf.
Unsere Sicht auf das Haftungsrisiko
Wir prüfen und kaufen GmbHs selbst und vermitteln Gesellschaften an geprüfte Investoren. Aus dieser Arbeit wissen wir: Das Haftungsrisiko beim Share Deal entsteht selten durch das Gesetz, sondern fast immer durch fehlende Information. Eine Gesellschaft mit lückenloser Buchhaltung, belegtem Stammkapital und offengelegten Risiken ist für Käufer gut kalkulierbar. Eine Gesellschaft, bei der der Verkäufer „das reiche ich nach“ sagt, ist es nicht.
Deshalb steht bei uns die Prüfung der Unterlagen am Anfang, bevor über einen Preis gesprochen wird. Eine erste Einschätzung erhalten Verkäufer in der Regel innerhalb eines Werktages, ein konkretes Kaufangebot nach Prüfung der Unterlagen in 24 Stunden. Verkäufer profitieren davon doppelt: Wer seine Unterlagen früh offenlegt, verkauft schneller und haftet später weniger, weil Bekanntes keine Garantieverletzung mehr auslöst. Käufer wiederum bekommen Gesellschaften, deren Unterlagen geprüft sind. Den Abschluss begleiten wir bis zum Notartermin, denn erst die notarielle Beurkundung und die neue Gesellschafterliste machen den Erwerb wirksam.
Unser Rat an beide Seiten: Verhandeln Sie nicht zuerst über den Preis, sondern über die Fakten. Der Preis folgt daraus.
Diskret prüfen, sicher übertragen
Sie möchten Ihre GmbH verkaufen und wissen, wo Ihre Haftungsthemen liegen? Mit dem kostenlosen Ankaufscheck lassen Sie Ihre Gesellschaft vertraulich prüfen. Für Verkäufer entstehen keine Kosten: Kosten und Vergütung trägt der Käufer. Sie suchen als Käufer eine sofort verfügbare Gesellschaft? Unter GmbH kaufen mit Bonität finden Sie bestehende Gesellschaften und den Ablauf bis zum Notartermin.
Die Hinweise in diesem Beitrag ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
- § 13 GmbHG: Juristische Person, Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen
- § 15 GmbHG: Übertragung von Geschäftsanteilen
- § 16 GmbHG: Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter
- § 24 GmbHG: Aufbringung von Fehlbeträgen
- § 31 GmbHG: Erstattung verbotener Rückzahlungen
- § 40 GmbHG: Liste der Gesellschafter
- § 25 HGB: Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung
- § 75 AO: Haftung des Betriebsübernehmers
- § 1 GrEStG: Erwerbsvorgänge
- IHK Bremen: Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang
Häufige Fragen
Hafte ich beim Kauf einer GmbH für ihre alten Schulden?+
Nicht persönlich. Die Schulden bleiben Verbindlichkeiten der GmbH, für die nach § 13 GmbHG nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Wirtschaftlich treffen sie Sie trotzdem, weil sie den Wert Ihrer Anteile mindern. Persönlich zahlen Sie vor allem bei rückständigen Einlagen und bei Verstößen gegen die Kapitalerhaltung.
Ist ein Share Deal ein Betriebsübergang?+
In der Regel nicht. Die GmbH bleibt Arbeitgeberin, deshalb ändert sich an den Arbeitsverhältnissen nichts und § 613a BGB greift nicht. Anders kann es aussehen, wenn Sie nach dem Kauf Betriebsteile in eine andere Gesellschaft verlagern.
Was ist besser, Share Deal oder Asset Deal?+
Beim Asset Deal lassen sich Altlasten gezielter ausklammern, dafür müssen Verträge einzeln übertragen werden und Arbeitsverhältnisse gehen über. Der Share Deal ist einfacher in der Übertragung und erhält Bankhistorie, Verträge und Bonität der Gesellschaft. Er verlangt aber eine gründlichere Prüfung und einen guten Kaufvertrag.
Wie lange haftet der Verkäufer nach dem Verkauf?+
Das regelt vor allem der Kaufvertrag: Dort stehen Fristen, Höchstbeträge und Freistellungen für die Garantien. Für Vorsatz und arglistig verschwiegene Mängel lässt sich die Haftung nicht ausschließen. Für rückständige Einlagen haftet der Verkäufer zudem nach § 16 Abs. 2 GmbHG neben dem Käufer.
Fällt beim Kauf einer GmbH mit Immobilie Grunderwerbsteuer an?+
Das kann passieren. Gehen innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter über oder vereinigen sich mindestens 90 Prozent in einer Hand, entsteht nach § 1 GrEStG Grunderwerbsteuer. Frühere Anteilsbewegungen zählen mit, deshalb gehört die Frage vor die Beurkundung zum Steuerberater.
Wenn Sie den Kauf einer Gesellschaft konkret prüfen, finden Sie unter GmbH kaufen: Angebote und Ablauf den aktuellen Bestand, die Auswahlhilfe und den Kaufablauf.
Inhaltlich verantwortlich: Adrien Lucas Besson, Geschäftsführer der Olon Pictures GmbH (Betreiberin von Nachfolgehaus).